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Autor schlammtreiber
 - 07. April 2010, 09:00:47
Nein, wir sprachen über andere in der Kaserne  :D
Autor Fitsch
 - 07. April 2010, 08:57:44
ihr hattet doch gar keine motorangetriebenen Fortbewegungsmittel ...  ???
Autor schlammtreiber
 - 07. April 2010, 08:37:51
Zitat von: WausLG1 am 06. April 2010, 23:31:51
hier hab ich mal eine "nice to know" frage....

wenn jemand zivil CE gemacht hat, darf der dann grundsätzlich keine BW CE fahrzeuge fahren... oder gibts da auch eine Überprüfungsfahrt mit einen Kf Fw?

Erstmal "nein", mit zivilen Führerscheinen darf man keine Bw-Fahrzeuge lenken, egal wie passend der Führerschein ist. Und "ja", es gibt eine verkürzte Einweisung für Führerscheininhaber, die danach auch militärische Fahrzeuge steuern dürfen - wir nannten das immer umgangssprachlich einen "Umsetzer"...
Autor WausLG1
 - 06. April 2010, 23:31:51
Zitat von: erdpichel am 06. April 2010, 19:24:06


wenn du nen zivilen CE hast, dann darfste deswegen weder nen 5to noch nen SLT fahren ;)

hier hab ich mal eine "nice to know" frage....

wenn jemand zivil CE gemacht hat, darf der dann grundsätzlich keine BW CE fahrzeuge fahren... oder gibts da auch eine Überprüfungsfahrt mit einen Kf Fw?
Autor HG Lw
 - 06. April 2010, 19:50:23
Ok, danke eine weitere Frage geklärt.

Schönen Abend noch.
Autor erdpichel
 - 06. April 2010, 19:48:47
Zitat von: Gefreiter Förster am 06. April 2010, 19:39:30
Also zuhause zur zuständigen Führerscheistelle gehen und umschreiben lassen?

genau so...
Autor HG Lw
 - 06. April 2010, 19:39:30
Also zuhause zur zuständigen Führerscheistelle gehen und umschreiben lassen?

Danke für dir schnelle Antwort.

mkg
Gefr. Förster
Autor BulleMölders
 - 06. April 2010, 19:32:52
Ja!
Autor HG Lw
 - 06. April 2010, 19:30:34
Guten Abend zusammen, ich hätt mal eine Frage auch zum Thema Führerschein. Wenn ich bei der Bundeswehr einen LKW Führerschein mache ( Was sicher die nächsten Wochen passiert), kann ich diesen dann auch zivil "umschreiben" lassen.

mkg
Gefr. Förster
Autor erdpichel
 - 06. April 2010, 19:24:06
das gilt nur im rahmen von fahrzeugen, die mit der klasse B gefahren werden können, also umgangssprachlich autos :P

wenn du nen zivilen CE hast, dann darfste deswegen weder nen 5to noch nen SLT fahren ;)
Autor Misa*
 - 06. April 2010, 18:45:01
Nun, dass es für einen Leo2A6 ganz anders aussieht ist mir völlig klar.
Aber im große und ganzen meinte ich ja auch eher die "normalen" Transportmittel.

Soweit wäre dann das beantwortet, was ich wissen wollte.
Danke
Autor Fitsch
 - 06. April 2010, 15:28:05
kommt drauf an. Für nen Bulli mag das gelten, für nen Leo2A6 sieht die Sache wieder etwas anderst aus
Autor Misa*
 - 06. April 2010, 14:38:40
Na gut, so wäre die Formulierung um einiges einfacher gewesen...
Falls es nötig sein sollte, BW-Fahrzeuge zu fahren, werden doch einige Fahrstunden mit entsprechendem Fahrzeug gemacht und eine Prüfung, danach ist es doch möglich, dieses zu Steuern.
Stimmt so doch?
Autor DaRealAd
 - 06. April 2010, 13:13:29
Privat heißt aber auch: Du machst den Führerschein nicht an einer Bw-Fahrschule, sondern ganz normal an einer zivilen. Und du darfst mit deinem zivilen Führerschein keine Bw-Fahrzeuge fahren.

Also letztendlich heißt deine Frage: "Habe ich als Soldat ausreichend Zeit, um neben dem Dienst einen Führerschein zu erwerben?"

Die Antwort: Ja, in der Regel schon. Während der AGA oder anderer Lehrgänge wohl nicht, aber beim "normalen" Dienst sind die Arbeitszeiten auch nicht soviel anders als in anderen Berufen und notfalls kannst du ja auch mal Urlaub nehmen dafür.
Autor Misa*
 - 06. April 2010, 12:41:38
Natürlich meine ich mit privat, auch selbst zahlen. Anders ist es nicht zu erwarten.
Und danke für die schnelle Antwort. Jetzt weiß ich bescheid!