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Zusammenfassung

Autor snake99
 - 10. April 2010, 17:23:08
Kommt drauf an warum sie entlassen wurden.
Wenn sie als "nicht verwendungsfähig" entlassen wurden, muss erstmal der Status wieder auf "verwendungsfähig" geändert werden.  

Sprich, sie müssen der Bw zeigen, dass wieder alles i.O. ist. Ggf. bedeutet dies erstmal eine Nachmusterung im KWEA, bevor sie eine erneute Bewerbung schreiben können.
Autor mailman
 - 10. April 2010, 17:22:40
Inwiefern gegangen?
Autor GGM25
 - 10. April 2010, 17:20:27
Haööo ich habe da mal eine frage ich habe meine neun monate mal gemacht habe dann nach 2 jahren wiedereinsteller gemacht bin aber nach 6 monaten gegangen weil es mir gesundheitlich nicht gut ging. Könnte ich jetzt wieder ein antrag stellen????
Autor mailman
 - 09. April 2010, 19:36:19
Schwer zu sagen. Ein Pluspunkt ist das sicherlich nicht.
Autor Dan L
 - 09. April 2010, 19:15:19
also kann man nicht genau sagen ob man wieder genommen wird oder nicht ... na gut ich werde einfach mal ins kreiswehrersatzamt gehen und mich dort informieren . Aber die chance ist wohl eher gering das ich wieder genommen werde nehme ich an?
Autor BulleMölders
 - 09. April 2010, 07:35:23
Verweigerung widerrufen und sich erneut als SaZ bewerben. Dann kann man nur abwarten.
Nein, man kann keine Aussagen zu den Chancen machen.
Nur solltest du dich auf entsprechende Fragen, bei einem eventuellen Einstellungsgespräch, zu dem hin und her gefasst machen und entsprechende Antworten parat haben.
Autor Dan L
 - 09. April 2010, 00:41:09
hey

ich hab auf die frage nicht so wirklich was im internet gefunden deshalb stell ich sie mal hier : und zwar , vor ca. 1jahr habe ich mich als saz beworben . War in München habe dort die ganzen Tests gemacht und Bestanden . Habe dann auch mein Grundwehrdienst angefangen bzw halt die 3 monate für SaZ ohne Wiederruf ... aber bevor ich zu meiner Unterschrift gekommen bin habe ich gekniffen wegen privater probleme (freundin&Kind war unterwegs) ... ich habe also verweigert ... bin auch dann wies auch ist "rausgeworfen" worden. So das mal zur Vorgeschichte ... mein Frage ist diese : Gibt es eine Möglichkeit wieder zurück zugehen , also nochmal SaZ zumachen ? oder ist das so das man .. ja pech hat und man hätte sich das früher überlegen sollen ... ? ich meine ich hab n fehler gemacht bin unzufrieden und wenn es ne Möglichkeit gibt würde ich gerne wieder zurück ...


danke schonmal für Antworten

gruss