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Autor ARMY STRONG
 - 01. Dezember 2010, 11:01:56
Zitat von: HCRenegade am 30. November 2010, 17:27:11
nie wieder üben oder aber nach der WÜ einen neuen AG finden.
Nicht dass ich missverstanden werde. Ich bezog mich auf diese Aussage.
Und diese duerfte fuer Finanzbeamte usw. (die ja ueben "duerfen") nicht zutreffen. Dass gerade die BW ihre Zivilangestellten nicht ueben laesst habe ich auch im Bekannten kreis oft genug mitbekommen. War irgendwie bezeichnend.... da stimme ich dir gerne zu.
Autor KlausP
 - 01. Dezember 2010, 10:50:30
Also ich habe in meinen 10 Jahren, die ich im Bataillon der "Reservistenpapst" war feststellen müssen, dass die im Öfentlichen Dienst Beschäftigten, egal ob Arbeiter, Angestellte oder gar Beamte, die meisten Schweirigkeiten mit einer Freistellung hatten. Ganz besonders schlimm fand ich bezeichnenderweise den Arbeitgeber Bundeswehr. Die StOV hat sich immer angestellt dabei  ::)
Autor ARMY STRONG
 - 01. Dezember 2010, 07:52:36
Zitat von: HCRenegade am 30. November 2010, 17:27:11
Das ist halt die Diskrepanz zwischen Theorie oder Praxis - aber was soll man machen? Entweder man geht den Kompromiss ein oder man geht den offiziellen Weg - was dann wohl heißen dürfte: nie wieder üben oder aber nach der WÜ einen neuen AG finden.
Also, wenn der gute Mann Sonderurlaub fuer die WUe bekommt ist das kein Kompromiss sondern der richtige Weg.  ;)

Das er ausserdem wegen einer WUe aus dem oeffentlichen Dienst (und darum geht es hier, nicht um einen zivilen AG) entlassen wird, duerfte eher unwahrscheinlich sein.  ;)
Autor HCRenegade
 - 30. November 2010, 17:27:11
Das ist halt die Diskrepanz zwischen Theorie oder Praxis - aber was soll man machen? Entweder man geht den Kompromiss ein oder man geht den offiziellen Weg - was dann wohl heißen dürfte: nie wieder üben oder aber nach der WÜ einen neuen AG finden.
Autor ARMY STRONG
 - 30. November 2010, 15:45:17
Eben, vielleicht kann er das ja mal aufklaeren.
Autor KlausP
 - 30. November 2010, 14:34:58
Stimmt, nur stand in seinem ersten Post
Zitat(5 Tage Jahresurlaub)
. Und das wäre nicht rechtmäßig.
Autor ARMY STRONG
 - 30. November 2010, 14:31:55
Zitat von: Aufklärer7 am 30. November 2010, 12:30:55
Zustimmung für 5 Tage SU habe ich schon.
Wenn SU Sonderurlaub (der nicht auf den Jahresurlaub angerechnet wird) bedeuten soll, dann passt doch alles.
Autor Aufklärer7
 - 30. November 2010, 12:30:55
Danke Dir,

werde die WÜ besuchen, weil ich dahin möchte und will, und danach ein kleines Personalgespräch führen. Zustimmung für 5 Tage SU habe ich schon. Da ich klug war, habe ich in meinem Urlaubsantrag die Anschrift TrTl und den Vermerk WÜ eingeschrieben. So kann mein Chef sich schlecht rausreden. Ungedient!

MkG

R.
Autor KlausP
 - 30. November 2010, 12:24:07
Der Dienstherr. Er hat nur zwei Möglichjkeiten:

1. er stimmt der Einberufung zur WÜb zu und bestätigt dir das
2. er lehnt ab und begründet dir das schriftlich, damit du es dem anfordernden TrTl vorlegen kannst.

Die Aufforderung, Erholungsurlaub für eine WÜb einzubringen, ist in jedem Falle rechtswidrig. Es widerspricht dem Ziel des Urlaubs, sich von der Arbeit zu erholen. Siehe auch §8 BUrlG http://dejure.org/gesetze/BUrlG/8.html. Ausserdem hat das für mich den Eindruck der Nötigung: entweder - oder.
Autor Aufklärer7
 - 30. November 2010, 12:17:56
Tolle Infos,

mein Dienstherr ist der Meinung, das wenn ich unbedingt zu einer WÜ will, ich mich mit der Hälfte beteiligen soll (5 Tage Jahresurlaub), ich habe dem erst einmal zugestimmt. :-( , soweit mir bekannt, ist Jahresurlaub nicht zulässig. Wer macht da was falsch????

Mit kameradschaftlichen Grüßen

R.
Autor Chef_6/451
 - 23. November 2010, 11:18:50
Zitat von: Kensei am 20. November 2010, 16:27:02
Kann nicht sein. Polizisten werden mit dem Beginn des Dienstverhältnisses als Reservisten ausgeplant und nicht mehr gezogen. Selbst wenn er wollte könnte er keine Wehrübungen mehr machen.

Und es gibt Sie doch! Mein KpFw (Üb) ist Polizist und hat regelmässig geübt. Er war sogar beordert - obwohl das eigentlich gar nicht möglich sein sollte.
Autor MichaelRuss
 - 23. November 2010, 10:04:22
Danke für den Tip.

muss nicht mehr hin!
Autor bayern bazi
 - 23. November 2010, 09:36:49
wie währs mit der WAHRHEIT  ;D
Autor MichaelRuss
 - 23. November 2010, 09:28:17
leider schon am 29.11.2010 bis 05.12.2010

Welche Gründe soll ich denn angeben?
Autor KlausP
 - 23. November 2010, 09:14:00
Frag das KWEA deines Vertrauens, was man da machen kann. Ich würde mich unbedingt auch mit dem Übungstruppenteil in Verbindung setzen, wenn die bestätigen, dass sie auf deine Einberufung verzichten, dürfte dem eigentlich nichts entgegenstehn, dass das KWEA den E-Bescheid aufhebt. Wann soll die WÜb denn anfangen?