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Zusammenfassung

Autor Arrow
 - 09. Mai 2010, 18:01:53
                                                                         (NICHT KÜNDIGEN)
Autor mailman
 - 07. Mai 2010, 20:30:03
Nur mal aus Interesse

Gelten diese Arbeitsplatzschutzgesetzt seit neuestem auch für SaZ? Bei Eignugnsübenden kannte ich das schon aber hier nicht.
Autor woamsweizn
 - 07. Mai 2010, 20:19:47
Hallo Leutz,

da ist dann doch nochmal eine wichtige Frage aufgekommen.
Kann mir jemand sagen wie das dann mit der Kündigung läuft? Denn es heisst ja, dass man nicht kündigen braucht, wenn man ungedient zum
Bund kommt.
Ich hätte ja eine K-Frist von 3 Monaten, was bedeuten würde, dass ich im Juli kündigen müsste.
Oder gibt es da vielleicht eine gesetzliche Sonderregelung?

Grüße
Autor AriFuSchr
 - 04. Mai 2010, 18:37:33



ZitatAber eure Antworten haben mich dann doch ein bischen beruhigt. Wahr ein sehr ärgerlicher Tag. :-(


darauf ein kaltes Weiz'n  ;D
Autor MediNight
 - 04. Mai 2010, 18:23:50
Weiterhin empfehle ich Ihrem Arbeitgeber erstens das Studium des § 16 a des Arbeitsplatzschutzgesetz und zweitens das Beherzigen des alten Fernmelder-Mottos "Denken - Drücken - Sprechen!". De facto hat er mit seinen Vorstellungen eher geringe Chancen! Die Chancen jedoch, wenn er sich ein wenig bewegt, bis zur Mitte Juni einen Ersatz für Sie zu finden, sind ungleich größer ;) !
Autor woamsweizn
 - 04. Mai 2010, 18:11:39
Danke für die raschen Antworten,

Ich werde morgen, sicherheithalber, beim meinem WDB anrufen und ihn danach fragen.

Der Hammer an dieser Geschichte ist, das mein AG das Thema, die letzten 3 Wochen anscheinend
nur zweitrangig betrachtet hat (wahrscheinlich garnicht bearbeitet wurde) und mich dann noch gefragt hat ob ich den Einzug nicht irgendwie verschieben kann bzw. will.

Aber eure Antworten haben mich dann doch ein bischen beruhigt. Wahr ein sehr ärgerlicher Tag. :-(

Autor AriFuSchr
 - 04. Mai 2010, 17:41:53
Nachdem 2008 das UK Verfahren in Friedenszeiten geändert wurde, gilt jetzt folgendes:

An die Stelle des bisherigen UK-Verfahrens tritt nun § 12 Abs. 7 des Wehrpflichtgesetzes. Arbeitgeber können nun mit Zustimmung ihres unabkömmlichen Mitarbeiters dessen Zurückstellung beantragen. Gegen eine Ablehnung des Antrags steht der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht offen.
Autor MediNight
 - 04. Mai 2010, 17:33:08
Ach ja, Sie sollten vielleicht einmal mit dem Begriff "Arbeitsplatzschutzgesetz" googeln und Ihrem Arbeitgeber die §§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 dieses Gesetzes vorlegen ;) ! Dann dürften diesem wohl eher Rechts-UN-Kundigen ein wenig die Augen aufgehen!
Autor MediNight
 - 04. Mai 2010, 17:18:52
Die Einberufung könnte ein Arbeitgeber nur mit wirklich stichhaltigen Gründen verhindern! Das Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit innerhalb von 6 Wochen einen Nachfolger zu finden, gehört dazu allerdings nicht!

Wenn Ihrem Arbeitgeber das nicht passt, soll er Sie doch kündigen, allerdings hat er deswegen immer noch keinen Nachfolger für Sie und bei Angabe eines falschen Grundes (Bundeswehr, oder einen Fake-Grund, der nachweisbar nicht stimmt!) sehr, sehr schlechte Karten vor dem Arbeitsgericht!

An Ihrer Stelle würde ich mich da ganz entspannt zurücklehnen und den Arbeitgeber "hantieren" lassen! Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird dabei jedoch nichts heraus kommen ;) ! Sie können ja mal bei dem Wehrdienstberater anrufen, der Ihre Einstellung betreut hat, der kennt bestimmt jemanden in der entsprechenden Abteilung des KWEA, der auf einen eventuellen UK-Antrag (Antrag auf Unabkömmlichkeit!) ... sagen wir mal ... ein wenig verzögernd einwirken könnte ;) !
Autor woamsweizn
 - 04. Mai 2010, 17:03:06
Hallo zusammen,

Ich Habe mich als Saz13 beim Bund verpflichten lassen und werde zum 1.7.2010 eingezogen (ungedient).

Gleich nachdem ich meinen Einberufungsbescheid erhalten habe, bin ich damit zum Arbeitgeber gegangen.
Das war vor rund 3 Wochen. Er sagte mir dann, dass alles so weit klar sei.
Nun ist es aber so, dass ich nicht direkt bei uns in der Firma arbeite, sondern direkt bei einem Kunden vor Ort.
Mein AG muss nun zu diesem Kunden, und dem dann verklickern, dass ich ab 15.6. nicht mehr verfügbar sein werde, wegen
restlichem Urlaub.
Das Problem ist nun, dass mein AG, für diesen Kunden, noch keinen Nachfolger für mich hat.
Nach einer Diskussion, in welcher es darum ging, dass ich ja 3 Monate Kündigungsfrist hätte usw...
habe ich ihm dann erklärt, dass das ein Einzug wäre und ich noch ungedient bin, weshalb ich dann auch noch
4 Monate Kündigungsschutz hätte.
Jedenfalls meinte er bei der Bundeswehr anrufen zu müssen um meinen Einzugstermin vorerst zu verhindern bzw. zu verschieben.

Die Frage ist nun:

Kann der Arbeitgeber in so einem Fall noch irgendwas dagegen machen oder zerbreche ich mir umsonst den Kopf?

Falls er doch erfolgreich sein wird, wäre ja auch diese eine Stelle weg und ich müsste dann irgendwas anderes machen oder?

Ich hoffe nichts vergessen zu haben

Grüße