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Autor DK
 - 24. November 2010, 19:48:09
Stromberg,

mein Verständnis ist folgendes (da ich gerade positiven Bescheid vom PersABw bekommen habe bin ich im Thema): Als Bachelor vorläufiger DG: Oberleutnant (entsprechend z.B FH Abschluss) als Master/Dipl.-Ing.: Hauptmann, als z.B. Dr-Ing.: Major.

Aber ich kann mich meinen Kommentatoren nur anschliessen es muss 'besonderer Bedarf' bestehen. Die Chancen sind nicht allzuhoch aber ich würde es auf jeden Fall versuchen.

Kameradschaftliche Grüsse
Detlev
Autor MediNight
 - 05. Mai 2010, 20:20:12
Ach ja, bevor ich es vergesse: Was können Sie mit  einem Bachelor-Abschluß, was ein Volljurist nicht kann? Für Juristen besteht schon seit Jahren kein besonderer Bedarf, weil hier die Anzahl der ROA adW entsprechend ausreicht, um den Bedarf an Juristen in der Reserve zu decken! Und bei den betriebswirten/Volkswirten ist es ebenso!

Daher meine Frage: Was kann ein LL. B. der Rechts- und Wirtschaftswirtschaften, was Juristen oder Betriebswirte nicht könne? Ich weiß es nicht, weil ich etwas komplett anderes studiert habe und lange fertig war, bevor es in Deutschland Bachelor- bzw. Master-Abschlüsse gegeben hat! Daher ist die Frage durchaus ernst gemeint!
Autor MediNight
 - 05. Mai 2010, 20:14:59
Sromberg, so lange dieser erwähnte besondere Bedarf nicht besteht, werden Sie gar keinen höheren Dienstgrad erhalten! Das habe ich versucht, Ihnen klar zu machen!

Ansonsten ist es die Entscheidung des Personalamtes, welcher Dienstgrad dabei heraus kommt! Im Normalfalle wird es wohl eher der Leutnant werden, wenn Sie jünger sind als 25 Jahre, ansonsten ein Oberleutnant! Aber nochmal: Es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nichts werden, wenn Sie den Antrag nicht stellen ;) !
Autor Stromberg
 - 05. Mai 2010, 20:05:51
Ja gut, es geht jetzt nicht um eine Mutmaßung, ob ein besonderer Bedarf besteht oder nicht. Wird sich letztlich noch entscheiden. Meine Frage war ja lediglich vorab, mit welchem Dienstgrad man rechnen könne. Ist Bachelor einer Uni Leutnant oder Oberleutnant?
Autor MediNight
 - 04. Mai 2010, 15:39:12
Die Verleihung eines (zunächt vorläufigen) höheren Dienstgrades nach § 43, Abs. 3 SLV wird vom Personalamt der Bundeswehr, Dezernat V 1, bearbeitet und richtet sich immer nach dem besonderen Bedarf der Streitkräfte! Ich persönlich glaube eher nicht, dass für Ihre Qualifikationen ein BESONDERER Bedarf besteht, aber letztendlich erfahren Sie nur, ob daraus etwas werden kann, wenn Sie sich bewerben, z. B.

hier!

Und ... so lange Sie weder vom Personalamt der Bundeswehr einen vorläufigen Offiziersdienstgrad, noch von der Stammdienststelle der Bundeswehr einen vorläufigen Feldwebeldienstgrad verliehen bekommen haben, üben Sie immer in dem Dienstgrad, den Sie zuletzt geführt haben!


Edit:

Link komplettiert und verkürzt dargestellt
Autor Stromberg
 - 04. Mai 2010, 14:52:53
Liebe Kameraden,

hab nun endlich meinen Bachelor der Rechts und Wirtschaftswissenschaften (univ.) in der Tasche. Diesen möchte ich nun auch in der Reserve sinnvoll einsetzen. Es ist eine Planstelle in der SKB als PersOffz Truppendienst vakant, welche ich auch gerne ausfüllen möchte. Hab mich diesbezüglich schon mit der betreffenden Einheit unterhalten. Leider konnten sie mir nicht sagen, mit welchem vorläufigen Dienstgrad ich zukünftig üben werde.

Mit welchem vorläufigen Dienstgrad werde ich Eurer Meinung nach rechnen können?

MkG