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Zusammenfassung

Autor snake99
 - 17. Mai 2010, 06:58:54
Hier noch mal ein Link bezüglich der Ausbildung IM Wehrdienst:

Klick hier
Autor meermaidman
 - 16. Mai 2010, 23:44:53
Laut Internetseite des Personalamtes Bw ist die Abteilung V für Reserveoffiziere zuständig.

Hier der Internetlink.


Edit:
Link verkürzt
Autor miller_inc
 - 16. Mai 2010, 22:21:28
Wo genau kann ich da denn anrufen, wenn ich mich erkundigen will? Beim Wehrdienstberater war ich vor einiger Zeit, aber der hat mir gesagt, dass ROA SaZ2 für mich möglich wäre. Diese Schnell-, oder besser Kurz-Version scheint doch relativ neu zu sein.

Wie gesagt wenn möglich würde ich schon gerne einen "normalen" 3-monatigen Reserveoffizierlehrgang besuchen und anschließend vielleicht noch eine Truppenausbildung (Wenn ich überhaupt aufgenommen werde). Aber SaZ2/FWDL ist halt garnicht möglich für mich. Wenn ich so überschlage, könnte das klappen (9 Monate AGA/SGA/VA + 3 Monate ROL + 2 Monate Truppenausbildung = 14 Monate)
Autor meermaidman
 - 16. Mai 2010, 21:15:12
Zitat von: snake99 am 16. Mai 2010, 20:39:25
Welche "Schnell Variante"?

Ich denke er meint diese Variante:´"Grundwehrdienstleistende und Freiwillig länger Dienende bis 12 Monate"
Wie im Vorpost schon erläutert läuft die Ausbildung dort nur 1 Jahr i.W. und der Rest der Ausbildung ist dann a.d.W. (ich beziehe mich hierbei auf den Link).

Alle ROAs und ausgebildete Reserveoffiziere aus meinem Bekanntenkreis (gut, sind an einer Hand abzählbar) haben entweder als ROA i.W. SaZ2 (weil finanzielle Vorteile gegenüber FWDL23) die Laufbahn eingeschlagen oder sind während ihres Studium ROA a.d.W. geworden (ist aber nur einer den ich kenne).

Wenn ich mit den Leuten darüber gesprochen habe meinten alle ganz einig "Entweder 2 Jahre verpflichten oder komplett a.d.W. in den Semesterferien machen".

Gut, morgen ist wieder Montag, ein Anruf beim Personalamt Bw sollte die Frage nach der Existenz dieser "Mischform" schnell und eindeutig klären.



Autor snake99
 - 16. Mai 2010, 20:39:25
Welche "Schnell Variante"?
Autor miller_inc
 - 16. Mai 2010, 20:30:09
Wollte nochmal nachfragen, ob jemandem noch was dazu einfällt?

Gibt es jemanden, der Erfahrungen hat mit der Schnell-Variante der ROA-Ausbildung?
Autor miller_inc
 - 14. Mai 2010, 18:46:26
Mein Bekannter hat wahrscheinlich auch diese Seite gefunden. Es war mal ein Gespräch bei Kaffe und Kuchen, sozusagen, noch aus der Zeit, wo ich nichts von der Bw gehalten habe und schon an meinem KDV-Antrag getüftelt habe. So kann man sich ändern, hab ich festgestellt^^.Aber nein, er ist "normaler" OA ab 1.7.
Autor meermaidman
 - 14. Mai 2010, 18:16:15
Zitat von: miller_inc am 14. Mai 2010, 17:47:41
Dass es auf keinen der anderen BW-Seiten steht, hat mich auch verwundert. Mir wurde diese NoADW-NoSaZ2-ROA von einem Bekannten gesagt, und ich musste schon ne Weile suchen. Die BW lehne ich ja grundsätzlich nicht ab, nur würde sich alles, was länger als 14 Monate dauert, meinen Studiums-Beginn um ein Jahr nach hinten verschieben.
Zusätzliche Frage: Bei adW gibts 4-5 Bewerber pro Stelle. Wisst ihr, wie es denn bei SaZ2/FWDL23 ausschaut?

Ja keine Frage, diese 3. Möglichkeit der Reserveoffizierlaufbahn, die du hier angesprochen hast (ob sie noch/je existiert hat, sei mal dahingestellt) kann sehr attraktiv sein, wenn man nach einem Jahr Pause gleich eine Ausbildung machen oder studieren will.

Bei ROA als SaZ2/FWDL23 ist laut meinen Internetrecherchen so, dass man bei guter Leistung mit ziemlicher Sicherheit die Stelle bekommt, da scheinbar die ROA SaZ2/FWDL23 Stellen nicht komplett besetzt werden können und jedes Jahr unbesetzte Stellen frei bleiben müssen (aufgrund fehlender Bewerben), bei ROA a.d.W. sieht es wie besprochen genau anders aus.

Hat dein Bekannter diese Art der ROA Ausbildung selbst durchlaufen/durchläuft sie gerade ?
Autor miller_inc
 - 14. Mai 2010, 17:47:41
Dass es auf keinen der anderen BW-Seiten steht, hat mich auch verwundert. Mir wurde diese NoADW-NoSaZ2-ROA von einem Bekannten gesagt, und ich musste schon ne Weile suchen. Die BW lehne ich ja grundsätzlich nicht ab, nur würde sich alles, was länger als 14 Monate dauert, meinen Studiums-Beginn um ein Jahr nach hinten verschieben.
Zusätzliche Frage: Bei adW gibts 4-5 Bewerber pro Stelle. Wisst ihr, wie es denn bei SaZ2/FWDL23 ausschaut?
Autor snake99
 - 14. Mai 2010, 15:56:37
Die "gemischte Variante" war mir 1999 nur bei den Uffzen o.P. bekannt. Dort konnten sich GWDL'er zum ResUffz ausbilden lassen, wenn sie 2 Monate Dienst an ihren Grundwehrdienst dran hingen.Sie besuchten zusammen mit den normalen UA's den 3-monatigen UL1 an einer der 3 HUS'len  Wer enormes Glück hatte, wurde sogar am Tage seiner Entlassung noch zum Unteroffizier ernannt.

Beim ROA ist mit nur die SaZ2 oder a.d.W. Variante bekannt.
Autor meermaidman
 - 14. Mai 2010, 15:48:23
Zitat von: snake99 am 14. Mai 2010, 14:13:57
So wie Meermaidmen es beschrieben hat, ist alles korrekt.


Jetzt wo ich den Link genau durchgelesen habe

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLN3KONzYKNQNJgjkhAab6kQjhoJRUfV-P_NxUfW_9AP2C3IhyR0dFRQDH2Zwl/delta/base64xml/L3dJdyEvd0ZNQUFzQUMvNElVRS82XzJDXzMyVTg!

, zweifel ich doch daran, ob es nicht noch eine 3. Möglichkeit gibt Reserveoffizier zu werden.



Unter dem Punkt "Grundwehrdienstleistende und Freiwillig länger Dienende bis 12 Monate" wird dieses Möglichkeit beschrieben.

Hier in Kurzform:
- 12 Monate Wehrdienst dann Dienstzeitende
- vor Dienstzeitende Teilnahme am Offizierlehrgang Teil 1 (wie bei i.W.)
- nach Dienstzeitende Teilnahme an Offizierlehrgang Teil 2 und Menschenführung (wie bei a.d.W.)
- Truppengattungsausbildung nach Dienstzeitende im Form von Wehrübungen (wie bei a.d.W.)
- bei genügend Wehrübungstagen und alle Lehrgänge bestanden -> Beförderung zum Leutnant d. R. (wie bei a.d.W.)


Ich muss dazu sagen, dass ich von dieser "Mischform" aus i.W. und a.d.W. vorher auf keiner BW-Seite oder anderen Internetquellen gelesen habe. Aber im Zweifelsfall einfach mal beim Personalamt anrufen und fragen ob diese Möglichkeit noch da ist.

Besonders für angehende Studenten, die lieber nur 1 Jahr "Pause" von der Schule machen wollen statt 2 Jahre (1 Jahr Pause ist durch Wehrdienst/Zivildienst ja sowieso schon zwangsverordnet bei T1/T2), scheint diese Form interessant zu sein (Ableistung der WÜ in Semesterferien).

Wie viele der "12 Monate i.W. dann a.d.W." Stellen es gibt, wie hoch die Chancen sind genommen zu werden konnte ich leider nicht herausfinden.

@miller_inc

Ich trete ab 1.7. erst einmal den 9-monatigen GWD an, um in den ersten Monaten dann noch abwägen zu können ob es mir zusagt oder nicht. Wenn es mir gefällt, kann ich während der AGA Antrag auf ROA als SaZ2 stellen.   
Autor snake99
 - 14. Mai 2010, 14:13:57
So wie Meermaidmen es beschrieben hat, ist alles korrekt.

Zu den Bewerberzahlen zum ROA a.d.W. -> nach Aussage von P bewerben sich zwischen 400-500 Bewerber pro Jahr für diese Laufbahn und nur ca. 100 könen zugelassen werden.
Autor miller_inc
 - 14. Mai 2010, 14:01:51
Danke schonmal für deine Antwort. Hats bei dir denn geklappt?

Hier noch mal die von mir oben angesprochene Seite: Klick!
Autor meermaidman
 - 14. Mai 2010, 13:27:11
hi,

da ich mich auch etwas ausführlicher über die ROA Laufbahn informiert habe, hoffe ich, dass ich dir ein paar Fragen beantworten kann  ;D

Was du versuchst zu machen ist eine Art Mischung zwischen ROA i.W. (im Wehrdienst als SAZ2/FWDL23) und nachdem deine FWDL-Zeit (12-14 Monate) abgelaufen ist, die ROA Ausbildung nebenher zu Ende bringst, wie es bei ROA a.d.W. (außerhalb des aktiven Wehrdienstes) vorgesehen ist.

Diese Kombination aus ROA i.W. und ROA a.d.W ist soweit ich mich informiert habe nicht möglich.

Du hast 2 Möglichkeiten:

1. Du entscheidest dich für ROA i.W. und machst das dann als FWDL23 oder SaZ2. Es ist sogar noch während der AGA möglich sich dafür zu bewerben, um dann diese Laufbahn einzuschlagen. Zur OPZ in Köln musst du meines wissens nach nicht. Es laut quellenlage im Internet umstritten, ob du noch zum ZNwG musst oder ob eine positive Stellungnahme eines Vorgesetzten ausreicht.

2. Du machst FWDL 12-14 Monate lang ohne ROA-Ausbildung (wie die meisten Wehrpflichtigen, die freiwillig verlängern, um die Zeit bis zum Studium sinnvoll zu überbrücken). Nach deiner Entlassung bewirbst du dich beim Personalamt dann für die ROA a.d.W. Laufbahn, bei der du die Lehrgänge nebenher zum Studium (beispielsweise in den Semesterferien) absolvieren kannst. Hier sei jedoch gesagt, dass auf eine ROA a.d.W. Stelle mehrere Bewerber kommen und es wesentlich schwieriger ist, hierfür eine Zusage zu bekommen.

Wie gesagt, alle Angaben unter Vorbehalt, da ich diese Informationen aus verschiedenen Foren zusammengetragen habe und einige Sachen falsch bzw. veraltet sein könnten.
Autor miller_inc
 - 14. Mai 2010, 12:52:07
Hierzu habe ich auch eine Frage:

Ich bin zum 1.7. einberufen zum GWD, gedenke aber, auf 12 oder 14 Monate zu verlängern, um die Zeit zum Studium hin zu überbrücken und mich als Reserveoffizieranwärter zu bewerben. FWDL23 bzw. SaZ2 ist für mich nicht drin, da ich ab nächstem Jahr schon anfangen will.

Hierzu einige Fragen:

1. Ich muss mich in der AGA dafür bewerben, da für die "von außen"-Bewerbung es schon zu spät ist und ich bereits einberufen wurde.
a) Muss ich zusammen mit dem FWDL-Antrag machen (ist das aneinander gekoppelt?) oder muss ich zu einer Art "Karrierplaner", mit dem ich zusammen festlege, wie lang ich FWD mache und welche Lehrgänge ich besuche?
b) Was benötige ich sonst noch dafür?
c) Muss ich als FWDL-ROA nach Köln zur OPZ bzw. wie läuft das Zulassungsprocedere ab?

2. Man hat als ROA in den Monaten 1-3 AGA, in 4-6 SGA und in 5-9 VA.
a) Verstehe ich das richtig, dass die ersten 9 Monate bei allen gleich ist, ob normaler GWDL, GWDL ROA oder SaZ2 ROA?
b) Wenn nein, wo sind die Unterschiede?

3. Auf der Seite www.reserveoffizier-bundeswehr.de differenziert man als FWDL bis 12 Monate und SaZ2/FWDL bis 23 Monate. Wenn ich beispielsweise FWDL14 mache, kann ich ja an manchen Truppenausbildungen evtl ja garnicht Teilnehmen bzw. bis zum Ende dabei sein, da z.B. PzGren 3,5 Monate mit ROL 3 Monate + 9 Monate AGA/SGA/VA mehr ist als 14 Monate.
a) Muss ich in diesem Beispiel nur bis DZE an den Lehrgängen teilnehmen und als z.B. halb-ausgebildeter PzGren die BW verlassen, oder muss ich an denen nicht teilnehmen und einen Dienstposten belegen?
b) Muss ich eine geeignete Truppengattung wählen, um während meiner Dienstzeit die Truppengattungsausbildung zu durchlaufen oder muss ich bei "ab 13 Monate FWDL" ohne Truppengattungsausbildung verlassen?
c) Wenn ich als FWDL bis 12 Monate (oder als FWDL ab 13 Monate) keine Truppengattungsausbildung bekomme, kann ich diese evtl. als Wehrübung irgendwann nachholen? Ich werde irgendwann ja Leutnant d.R. sein und möchte auch gut ausgebildet sein.

Das wars erstmal mit meinen Fragen, hoffentlich könnt ihr mich helfen!
MfG miller_inc