Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor AriFuSchr
 - 19. Mai 2010, 17:57:24
.... wäre ja schon schlimm wenn es nicht so wäre, bei einer Befugnis nach § 3 StBerG  ;)
Autor BulleMölders
 - 19. Mai 2010, 17:50:34
Als Finanzbeamter kann ich die Angaben von AriFuSchr voll und ganz bestätigen.

Auch die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung wenn mindestens eine weitere Steuerkarte mit Klasse VI ausgestellt wurde ist richtig. Das zuständige Finanzamt bekommt eine esntsprechende Mitteilung über den Vorgang.
Autor 2010
 - 19. Mai 2010, 17:47:48
AriFuSchr Du hast den vollen Durchblick!
Habe gerade mal in meinen Notizen nachgesehen, alles korrekt was Du sagst.
Autor AriFuSchr
 - 19. Mai 2010, 17:33:14
....das ist mit Verlaub Unfug, jemand der seine LStK verliert, darf nicht mit StKl 6 "bestraft" werden.

Die LStK wird dann mit den alten Daten und dem Vermerk ERSATZLOHNSTEUERKARTE (kostenpflichtig)neu ausgestellt.

Jede weitere Lohnsteuerkarte hat dann die Klasse VI.

Übrigens sind Schreiben aus dem Jahre 2003 im Steuerrecht ungefähr so aktuell wie Brieftauben zur Nachrichtenübermittlung  ;D
Autor mailman
 - 19. Mai 2010, 17:27:55
Ich hab hier noch das  Schreiben von 2003 von unserer Stadt ,da Ersatzlohnsteuerkarten nicht ausgestellt werden und dann pauschal Steuerklasse 6 versteuert wird, bzw. bei iener zweiten ebefall klasse 6
Autor AriFuSchr
 - 19. Mai 2010, 17:11:05
ZitatNö, weil Ersatzlohnsteuerkarten fürs Laufende Jahr normalerweise nicht ausgestellt werden.

Ersatzlohnsteuerkarten gibt es, wenn die Originallohnsteuerkarte verloren gegangen ist (bei Bw, Verlustmeldung  ;))
Selbstverständlich bis 2010 auch noch im laufenden Jahr.

Steuerkarten mit der Klasse 6 gibt es soviele, wie der Stpfl. benötigt, also auch mehr als 2
Autor mailman
 - 19. Mai 2010, 17:07:57
Zitat von: 2010 am 19. Mai 2010, 16:08:26
Falsch, nicht Ersatzkarte, sondern eine 2 Karte, die ist dann 4 oder 5 und die mit der Lohnsteuerklasse 1 gibt er der BW.
Eine zweite gibt es immer.
Klaro?

Ne die zweite Lst ist dann mit der Klasse 6.
Autor AriFuSchr
 - 19. Mai 2010, 16:27:01
dann Respekt,

:) :)

ein kleines Problem dieser "praktischen Lösung" ist, daß das Finanzamt bezüglich der mit der LStK Klasse VI erzielten Einkünfte anfragen wird. (Grundlage § 46 Abs. 2 EStG).
D.h., Gholam wird aufgefordert, eine EStErkl abzugeben.



Autor 2010
 - 19. Mai 2010, 16:25:16
Sorry, werde erst in kürze 17 und mit den Klassen 4,5,6, kenne ich mich noch nicht so aus.
Vor Wochen war ein Fachmann vom Finanzamt bei uns am Gymi und da war das Thema, unter anderem Lohnsteuer u. Karten usw. im Unterricht.
Autor AriFuSchr
 - 19. Mai 2010, 16:18:44
... Du hast aber aus den Lohnsteuerklassen einen wilden Mix veranstaltet. 4 ist für Ehegatten und 5 auch  ;D

Möchtest Du den armen Gholam jetzt auch noch zum heiraten vergattern  ;)
Autor 2010
 - 19. Mai 2010, 16:16:54
Zitat von: AriFuSchr am 19. Mai 2010, 16:12:39
Praktikable Lösung:
Du gehst zur Gemeinde lässt Dir die LStK mit Klasse 6 geben, tauscht die LStK aus und fertig. D.h. alter AG bekommt 6, Bw die I

Genau............... sagte ich doch schon.
Autor AriFuSchr
 - 19. Mai 2010, 16:12:39
zunächst ein Blick ins Gesetz..

a) Vorlage der Lohnsteuerkarte § 39b Abs. 1 EStGDer unbeschränkt stpfl. AN (s. Nr. 3 und 4) hat seinem ArbG vor Beginn des Kj oder beim Eintritt in das Dienstverhältnis eine LSt-Karte vorzulegen.

b) Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte § 39c EStGSolange der unbeschränkt estpfl. AN dem ArbG eine LSt-Karte schuldhaft nicht vorlegt oder die Rückgabe der ihm ausgehändigten LSt-Karte schuldhaft verzögert, hat der ArbG die LSt nach der Steuerklasse VI zu ermitteln. Weist der AN nach, daß er die Nichtvorlage oder verzögerte Rückgabe der LSt-Karte nicht zu vertreten hat, so hat der ArbG für die LSt-Berechnung die ihm bekannten Familienverhältnisse des AN zugrunde zu legen.

Zunächst, Dein Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber ruht, Du hast keinen unbezahlten Urlaub. Solange Dein Arbeitsverhältnis ruht, kann der Arbeitgeber darauf beharren, daß er die LStK behält, da das AV nicht beendet ist und er erst bei Beendigung des AV verpflichtet ist, die sog. Arbeitspapiere herauszugeben.
Mit der (sog. Zwischen-) Bescheinigung des bisherigen Arbeitgebers muß die Bw die Abrechnung nach § 39b (s.o.) vornehmen.  
Kläre das mit dem ReFü ab.
Praktikable Lösung:
Du gehst zur Gemeinde lässt Dir die LStK mit Klasse 6 geben, tauscht die LStK aus und fertig. D.h. alter AG bekommt 6, Bw die I
Autor 2010
 - 19. Mai 2010, 16:08:26
Falsch, nicht Ersatzkarte, sondern eine 2 Karte, die ist dann 4 oder 5 und die mit der Lohnsteuerklasse 1 gibt er der BW.
Eine zweite gibt es immer.
Klaro?
Autor mailman
 - 19. Mai 2010, 15:54:22
Zitat von: 2010 am 19. Mai 2010, 15:21:12
Du gehst zum Einwohnermeldeamt - oder wer bei Dir zuständig ist - holst Dir dort eine 2 Lohnsteuerkarte, die gibst Du deinem Arbeitgeber und er gibt Dir die Andere und der Drobs ist gelutscht. Also Austausch der Karten!

Nö, weil Ersatzlohnsteuerkarten fürs Laufende Jahr normalerweise nicht ausgestellt werden.
Autor Gholam
 - 19. Mai 2010, 15:28:35
Hi noch mal,

Ich bin dann SAZ8.
Die beurlaubung ist aufgrund eines Gesetzes "Arbeitsplatzsicherung"
Gruß