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Autor ulli76
 - 20. Mai 2010, 17:39:14
DIE Bewerbung incl. Antwort will ich dann sehen. (Zumindest die, wenn du 65 bist)
Autor wolverine
 - 20. Mai 2010, 09:46:34
Eben, und darum diskutiere ich über solche "sehr subjektiven" Wiedergaben nicht. Das führt nämlich zu nichts: Ich war nicht dabei und die Wahrnehmung und Wiedergabe der meisten Schreiber ist "selektiv". Offensichtlich wurde der Fragesteller auf Grund seiner psychischen Disposition als "dauerhaft nicht wehrdienstfähig" eingestuft. Das ist offenbar der Tatbestand, den es zu bewerten gilt. Die Einschätzung liegt im ärztlichen Ermessen und ein Ermessensfehler ist nicht festzustellen. Alles darum herum, wer was wie gesagt hat und wie es dann verstanden wurde ist unsicher und tut auch nichts zur Sache. Bewerben kann sich jeder immer wieder. Als 65jähriger Schwerbehinderter kann ich mich als Trooper im KSK bewerben. Ich werde halt meine Unterlagen sehr schnell wiederbekommen und kann mich dann umgehend neu bewerben! Ist nicht schön für den Bearbeiter aber das ist Teil seines Jobs.
Autor hbmaennchen
 - 19. Mai 2010, 22:15:48
Sag ich nicht, behaupte ich nicht.

Aber wie viele Leute hast Du in Foren schon gelesen, die bei einer Nachmusterung nach T5 dann T2 wurden? Ich einige.

"Dauerhaft nicht wehrdienstfähig" heißt eben nicht "Nicht wehrdienstfähig für die Ewigkeit" - und eben diese Aussage (wenn sie so gefallen ist) kommt der Ärztin nicht zu, wenn sie zum Ergebnis hat, dass der TE versteht "Ich darf mich nie wieder bewerben".

Mag an ihm liegen, mag an der Ärztin liegen, mag falsch wiedergegeben sein.
Autor ulli76
 - 19. Mai 2010, 22:09:20
Er darf sich ja bewerben- nur wird es nix bringen
Autor hbmaennchen
 - 19. Mai 2010, 22:05:13
Zitat"Ich muss ihnen mitteilen das Aufgrund Ihrer Vergangenheit der Einstieg in die Bundeswehr für immer verweigert wird."

Evtl lesen wir unterschiedlich, ulli76, ich lese da die konkludente Aussage "Bewerben Sie sich nicht neu, ich verweigere Ihnen den Dienst für immer."

Wie gesagt, ich bezweifele, dass der TE das richtig wiedergibt, aber er kommt zu dem Schluß:

ZitatIch verstehe das nicht warum ich mich nie wieder als Soldat bewerben darf...


Autor ulli76
 - 19. Mai 2010, 22:02:05
So hat sie es ja auch offensichtlich nicht ausgedrückt:
Zitat von: Rollmops am 18. Mai 2010, 20:32:44
Das waren im Großen und Ganzen die wichtigsten Fragen die gestellt worden sind. Die Ärztin sagt "Ich muss ihnen mitteilen das Aufgrund Ihrer Vergangenheit der Einstieg in die Bundeswehr für immer verweigert wird." Meine Reaktion darauf ??? Warum ? Sie sind zwar stabil genug für das Zivile leben jedoch nicht für das Militärische oder so in der Art sagte die Ärztin.
Sie sagt ja auch nix davon, dass er sich nicht nochmal bewerben darf.
Nun hat er aber die VIer Gradation bekommen und die wurde nochmal bestätigt. Und das bedeutet nun mal, dass er dauerhaft nicht wehrdienstfähig ist. Somit ist die Aussage der Ärzten nur ehrlich.
Autor hbmaennchen
 - 19. Mai 2010, 21:57:01
Das meinte ich doch - die Ärztin hat nach seiner Aussage gesagt eine Einstellung "für immer verweigert". Und damit auch eine neue Bewerbung als aussichtlos dargestellt. Mag dann auch so sein, mag evtl. auch nicht sein, DIESE (dargestellte) Aussage ist IMHO schlicht etwas, was Unsinn ist.

Er KANN sich neu bewerben, das Ergebnis mag mit hoher Wahrscheinlichkeit identisch ausfallen (irgendwann kommt ja auch die Altersgrenze), aber diese Aussage "Bewerben Sie sich nicht neu, Ihnen ist der Dienst in der BW für immer verweigert" ist Unsinn. So einen endgültigen kann und darf IMHO kein einzelner MedizinerIN erteilen.
Autor ulli76
 - 19. Mai 2010, 21:49:05
Natürlich kann sie das- T5 besagt nun mal "dauerhaft nicht wehrdientfähig". Zudem wurde offenbar nicht nur nach Aktenlage entschieden- sondern er wurde extra noch mal dem Facharzt vorgestellt.
Aufgrund des Befundes wurde offenbar eine GZ mit VIer Gradation vergeben. Warum sollte da nochmal der Rechtsberater drüber schauen?
Wenn er sich irgentwann nochmal bewerben will, kann er das natürlich versuchen- das Ergebnis wird sich allerdings vermutlich nicht ändern. Zumal es kein Recht auf Nachmusterung gibt. Da hat er dieses Mal schon Glück gehabt.
Autor hbmaennchen
 - 19. Mai 2010, 21:18:45
Und wie steht der Co-Jurist zu der Tatsache, dass hier angeblich ein Quasi-Berufsverbot durch die Ärztin "angekündigt" wurde? Ich habe Zweifel, ob eine Ärztin "die Bw für immer verweigern kann". Ein anderer Arzt HÄTTE womöglich anders entschieden.

Dabei bin ich völlig d`accord damit, dass keine Einstellung erfolgt bei den Altlasten; IMHO hätte hier aber zumindest mal ein Rechtsberater drauf schauen müssen. Ich habe aber genauso Zweifel, dass die Ärztin dieses "für immer verweigert" so gesagt hat - schlicht, weil IMHO nicht in ihrer Zuständigkeit....
Autor wolverine
 - 19. Mai 2010, 20:48:48
Es gibt formelle und materielle Gerechtigkeit; nur formelle Gerechtigkeit kann man herstellen. Oder, wie mir ´mal beigebracht wurde: Hier bekommt man nur ein Urteil; Gerechtigkeit erfährt man nach diesem Leben!
Autor Greif
 - 19. Mai 2010, 20:31:41
Wie gesagt, mir ist natürlich selber klar, dass es nicht anders funktioniert.
Ich kann natürlich hier alle Aussagen nachvollziehen und die stimmen auch.
Meine Meinung ist einfach, dass es auf diese Weise ab und an nicht ganz gerecht ist, obwohl mir, ich wiederhole, klar ist, dass es nicht anders geht.
War einfach meine persönliche Meinung :)

Gruß,
Greif
Autor wolverine
 - 19. Mai 2010, 10:21:04
Eine Prognoseentscheidung kann nur an Tatsachen aus der Vergangenheit anknüpfen. Das ist überall so und funktioniert auch nicht anders. Versuchen Sie einmal eine Gaststättenerlaubnis zu bekommen wenn sie entsprechende Voreintragungen haben. Man möge bei seinen favorisierten Lokalen einmal auf den Inhaber gucken und erstaunt feststellen, dass dort gerne ´mal die Ehefrau des Wirts oder sogar einer seiner "Angestellten" steht. Schlüsselwort ist der Begriff "Zuverlässigkeit". Wir werden hier ja gerne als etwas "spießig" hingestellt wenn wir bei Drogen oder "Jugensünden" wenig hilfs- und kompromissbereit sind. Hintergrund ist einfach, dass man dann keine Chance hat. Die Bw ist und bleibt eine Bundesebehörde und kein Sammelbecken für event- und adrenalinsuchende "Rambo-Kids" oder ein Resozialierungscamp von Problemjugendlichen. Die können sich dann doch lieber als Talente in Privatsendern präsentieren.
Autor schlammtreiber
 - 19. Mai 2010, 09:35:33
Zitat von: Greif am 19. Mai 2010, 09:10:45
Es sollte halt geprüft werden, ob er heute geeignet ist, da ist es doch eher unwichtig, ob er vor 9 Jahren ungeeignet war.

Schon klar, aber genau das wird natürlich auch geprüft. Und dabei spielt es natürlich eine Rolle, welchen Lebenslauf der Kandidat bisher vorweisen kann (oder muss). Das ist ganz wesentlicher Teil der Entschiedungsgrundlage, man kann einen Menschen ja nicht nur anhand seines sympathischen Lächelns am Tag der Bewerbung einschätzen.

Versetz Dich mal in die Lage des Entscheidungsträgers. Zig Kandidaten, davon mutmaßlich etliche mit "weißer Weste". Im Vergleich dazu einer mit zumindest problematischer Vergangenheit, auch wenn man es nicht unbedingt so überspitzt ausdrücken muss wie RD:

Zitat von: RD am 18. Mai 2010, 22:24:53
Hmm, du siehst es also als Problem an, dass einem Ex-Junkie der eine Vergangenheit mit Disziplinlosigkeit und psychischer Erkrankung aufweist, der Zugang zu Kriegswaffen verwehrt wird?

Mal ganz ehrlich: würdest Du ohne zu zögern dem "Problemfall" die "zweite Chance" geben, wenn die "Problemlosen" noch auf ihre "erste Chance" warten?
Autor Greif
 - 19. Mai 2010, 09:10:45
Ich bin mir der Problematik durchaus bewusst und weiss, dass es fast keine andere Möglichkeit gibt. Finde es dennoch schade, ist einfach blöd.

Es sollte halt geprüft werden, ob er heute geeignet ist, da ist es doch eher unwichtig, ob er vor 9 Jahren ungeeignet war.

So mein ich das.

Gruß,
Greif
Autor schlammtreiber
 - 19. Mai 2010, 09:06:02
Zitat von: Greif am 19. Mai 2010, 08:40:28
Allerdings finde ich es ungerechtfertigt, Leuten den Zugang wie zB zur BW zu verweigern, weil sie in der Vergangenheit mal ins Fettnäpfchen getreten sind.

Auf welcher Grundlage denn sonst? Man kann schlecht Bewerber aussortieren weil man ihnen "Fettnäpfchen" in der Zukunft unterstellt.