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Autor ulli76
 - 23. Mai 2010, 07:03:47
@Michael: Liest du die entsprechenden Threads hier auch mal  ???
Autor miller_inc
 - 23. Mai 2010, 00:22:13
Guckst du Hier!
Autor Michael-Eck
 - 22. Mai 2010, 23:58:47
hallo.habe gehört das ab 1.7.2010 6monate nur noch sind stimmt das?auch wenn man ab 1.7.210 hin muss und schon den bescheid bekommen hat?
Autor wolverine
 - 20. Mai 2010, 16:37:42
Jedenfalls nicht der Rubel... :) :D ;D
Autor StOPfr
 - 20. Mai 2010, 16:34:58
Zitat von: wolverine am 20. Mai 2010, 16:00:10
Und ich hatte gehofft, dass Philosophen immer noch in einem Weinfass durch Griechenland rollen....
Ich fürchte, in Griechenland rollt bald gar nichts mehr (oder Köpfe...).
Autor wolverine
 - 20. Mai 2010, 16:00:10
Und ich hatte gehofft, dass Philosophen immer noch in einem Weinfass durch Griechenland rollen....
Autor schlammtreiber
 - 20. Mai 2010, 15:32:13
Zitat von: Aliqui am 20. Mai 2010, 15:12:56
Praktika als Philosoph werdens ich zwar als schwer erweisen

Och, das geht doch: Praktika in einem Jugendtreff oder einer Sozialeinrichtung machen, dort mit den Klienten/Kunden/Insassen als Projekt eine Gruppenarbeit durchführen, in deren Verlauf sie ein Gesellschaftsmodell nach John Rawls´ Theorie der Gerechtigkeit entwerfen sollen - Voilà, astreines sozialphilosophisches Praktikum!  ;D
Autor Aliqui
 - 20. Mai 2010, 15:12:56
Ok, von meiner Seite aus sind alle Fragen beantwortet. Praktika als Philosoph werdens ich zwar als schwer erweisen, aber ok :D nen Versuch ist es wert.
Autor AriFuSchr
 - 20. Mai 2010, 13:11:14
ZitatOder könnte man die Zugfahrt im Nachhinein von der Steuer absetzen?

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften können als Werbungskosten bei der entsprechenden Einkunftsart abgezogen werden.

Autor wolverine
 - 20. Mai 2010, 13:10:06
Ergänzend muss noch gesagt werden, dass die Bw nicht zwingend einen FWDL 12 nehmen muss. wenn es passt, geht das. Aber die Bw kann Bewerber auch ablehnen!
Autor Timid
 - 20. Mai 2010, 13:05:29
Zitat von: Greif am 20. Mai 2010, 08:44:39Es gibt viele, die ihren Wehrdienst vor dem Studium absolvieren, es gibt sogar Unis und FHs, die verlangen den abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst.

Es dürfte exakt drei Hochschulen in Deutschland geben, bei denen ein Wehrdienstverhältnis abgefragt (und bei den meisten Studenten zwingend vorausgesetzt) wird - die HSU Hamburg, die UniBw München und die FH der Bundeswehr in München ...

Zitat von: Aliqui am 20. Mai 2010, 12:51:57Ha! ich kann mich ja auch zum Sommersemester bewerben! dann sitz ich zwar immernoch nen halbes Jahr rum, aber nehm das dann einfach mal als Pause.

Nein. Such dir in der Zeit Praktikumsstellen o.ä., mach irgendwas berufsnahes - gegebenenfalls kann das im Studium bereits als erbrachtes Praktikum, Praxissemester o.ä. anerkannt werden!

ZitatWenn ich 3 Monate einfach verlängere, wie sieht es dann aus mit Auslandseinsatz? Ist die Gefahr eher gering?

2-3 Monate Grundausbildung, einige Wochen Urlaub, mehrere Monate Kontingent- und Vollausbildung, dazu 4 Monate Auslandseinsatz, Vor- und Nachbereitung - rechne dir die Wahrscheinlichkeit aus, dass das in deiner Dienstzeit zeitlich alles hinhauen würde ...

ZitatWie sieht es aus mit der Zugfahrt am Wochenende nach hause?

Gut.

ZitatWird die übernommen(auch in den weiteren 3 Monaten)?

Ja. Dafür gibt es den Bahnberechtigungsausweis.

ZitatOder könnte man die Zugfahrt im Nachhinein von der Steuer absetzen?

Das könnte bei einem Wehrpflichtigen, der auf seinen Sold keine Steuern zahlen muss, etwas schwierig werden ...

Zitat von: miller_inc am 20. Mai 2010, 12:58:08Ich bin zu 9 Monaten einberufen, sprich ich würde nach 6 Monaten schon FWDL werden, da ich ja länger dienen will. Ist dar richtig oder gilt für mich W9 statt W6, da ich ja schon einberufen bin?

Bis du keinen Änderungsbescheid o.ä. bekommst, bist du erstmal normaler W9er (bwz. W-wasauchimmer, wenn du schon verlängert hast). Wie es dann mit den zusätzlichen Monaten etc. aussieht, wirst du mit dem Änderungsbescheid bzw. im Dienst vom Spieß deines Vertrauens erfahren.
Autor miller_inc
 - 20. Mai 2010, 12:58:08
Hierzu nochmal mein Senf:

In der "Presse und Medien" Rubrik hab ich aus der Verlinkung von StOPfr mir das angeschaut - Zitat: Ab Juli gilt 6 Monate. Hierzu meine Fragen.

Ich bin zu 9 Monaten einberufen, sprich ich würde nach 6 Monaten schon FWDL werden, da ich ja länger dienen will. Ist dar richtig oder gilt für mich W9 statt W6, da ich ja schon einberufen bin?

Gruß, miller_inc
Autor Aliqui
 - 20. Mai 2010, 12:51:57
Ha! ich kann mich ja auch zum Sommersemester bewerben! dann sitz ich zwar immernoch nen halbes Jahr rum, aber nehm das dann einfach mal als Pause.
Bewerbungsbeginn ist bei den meisten Unis in meinem Themengebiet so ab ende Juni, also wirds eng.

Jetzt mal nen paar Fragen: Wenn ich 3 Monate einfach verlängere, wie sieht es dann aus mit Auslandseinsatz? Ist die Gefahr eher gering? Wie sieht es aus mit der Zugfahrt am Wochenende nach hause? Wird die übernommen(auch in den weiteren 3 Monaten)? Bin ziemlich weit von Zuhause wegstationiert (750km oder so, ich jetzt Hamburg, stationiert in Donaueschingen). Oder könnte man die Zugfahrt im Nachhinein von der Steuer absetzen?
Autor Greif
 - 20. Mai 2010, 10:34:13
zumindest werden sie das ganz gerne sehen schätz ich mal^^
Autor AriFuSchr
 - 20. Mai 2010, 09:27:09
Also bei meiner Prüfung wurde ich vom Prüfungsvorsitzenden gefragt: Wo ham' Se gedient ?