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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Chef_6/451 am 29. Mai 2010, 10:04:19
Grundsätzlich ist die Grundvorraussetzung um ein Tätigkeitsabzeichen zu beantragen eine ATN der Stufe 7 (sprich Unteroffizier, in seltenen Fällen gibt es auch SG/OSG die solch eine ATN haben), die zu dem Dienstposten gehört. Die AVR muss auch noch passen und mindestens 6 Monate Fachverwendung müssen geleistet sein und dann steht einer Verleihung fast nichts mehr im Wege.