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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: snake99 am 30. Mai 2010, 01:52:55Ihre Aussage bezüglich der zeitnahen Beförderung zum Uffz bestreite ich, denn wir reden vom Truppendienst.Ich auch. Die SLV unterscheidet in diesem Punkt nicht zwischen Fachdienst und Truppendienst. Längerdienende Mannschaften die in die Feldwebellaufbahn wechseln werden sehr schnell zum Uffz befördert, teilweise Monate bevor sie ihren ersten Laufbahnlehrgang besuchen.
Zitat§ 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
(1) Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter ist nach folgenden
Dienstzeiten zulässig:
1. zum Gefreiten nach drei Monaten,
2. zum Unteroffizier nach zwölf Monaten,
3. zum Stabsunteroffizier nach 24 Monaten und
4. zum Feldwebel nach 36 Monaten.
(2) Vor der Beförderung zum Feldwebel haben Anwärterinnen und Anwärter eine
Unteroffizierprüfung (Feldwebelprüfung) mit Erfolg abzulegen. Bei Nichtbestehen
können sie einmal zur Wiederholung der Prüfung zugelassen werden. § 9 Abs. 2 gilt
entsprechend.
(3) Die Befähigung für die Laufbahnen der Feldwebel wird durch das Bestehen einer
Feldwebelprüfung nachgewiesen, die aus einem allgemeinmilitärischen und einem
militärfachlichen Teil besteht. Die militärfachliche Ausbildung muss mehrmonatig
und lehrgangsgebunden stattfinden, wenn nicht der militärfachliche Teil der
Feldwebelprüfung durch eine zivilberufliche Ausbildung ersetzt wird.
Zitat von: snake99 am 29. Mai 2010, 16:57:30Sie werden als SG (FA) eingestellt und werden zeitnah nach der Wiedereinstellung auf den FwLg kommandiert. Sofern sie den Lg bestehen, sollten sie zum Uffz befördert werden. Nach einem Jahr werden sie SU und nach einem weiteren können sie zum Fw ernannt werden.