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Autor AriFuSchr
 - 31. Mai 2010, 15:01:45
das Entlassungsgeld muss mit der Abrechnung 05/2010 abgerechnet und ausbezahlt werden.

Die Leistungen für FWDL Soldaten sind nach § 3 Nr. 5 EStG i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 WSG steuerfrei. Ergänzend hierzu auch Abschn. 3.5 LStR 2008

Autor Mülli27000
 - 31. Mai 2010, 11:20:54
Hallo zusammen ,

ich habe da mal eine frage da ich weder bei GOOGLE oder hier im forum was finde ...

ich bin seit letzter Woche aus dem Wehrdienst (FWDL23) raus und wollte mal fragen , ob das Entlassungsgeld zum 01.06. bezahlt wird (DZE 31.05) ???

wird das entlassungsgeld versteuert wenn ja kann mir jemand sagen wieviel ungefähr ??? vielleicht auch die höhe ungefähr bekannt geben   :D

Allen aktiven Soldaten alles alles gute und weiter so machen , die kameradschaft beim bund ist das beste was man erleben kann  :)