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Autor schlammtreiber
 - 01. Juni 2010, 10:28:58
Zitat von: wolverine am 01. Juni 2010, 10:16:10
Njet 

Dann ziehe ich alle Behauptungen zurück und erbitte harte und ungerechte Bestrafung  ;)
Autor wolverine
 - 01. Juni 2010, 10:16:10
Njet  >:(; § 16 Abs. 2 ArbPlSchG sagt eindeutig, dass dieses auch auf FWDL anzuwenden ist! http://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/__16.html

Also: "Einstellen" muss der AG nicht da das bisherige Arbeitsverhältnis ruht. Es lebt einfach wieder auf und wenn er dieses kündigen möchte geht dies im Rahmen der gesetzlichen Fristen oder sogar im Rahmen der Sozialauswahl sofern KSchG anzuwenden ist.
Autor schlammtreiber
 - 01. Juni 2010, 08:39:31
Der Arbeitsplatzschutz gilt m.W. nur für den Grundwehrdienst. Verlängert man freiwillig, ob als SaZ oder FWDL, ist der Schutz hinfällig.
Ergo: der Chef hat demnach recht...
Autor RD
 - 31. Mai 2010, 22:00:17
Wenn der Arbeitsvertrag im Rahmen des Arbeitsplatzschutzes geruht hat dann kannst du einfach bei ihm weiterarbeiten.

Falls du aber vor Dienstantritt gekündigt hast (was erschreckend dämlich wäre  ;) ) muss er dich natürlich nicht wieder einstellen.
Autor LausitzBoy22
 - 31. Mai 2010, 21:57:49
Hi,habe mal ne frage.Ich war vor dem Bund arbeiten und hatte ein Unbefristeten arbeitsvertrag.so bin nach mein FWDL 14 wider zivilist.Und habe mich nun bei meinem Alten Cheff gemeldet und er sagte das er mich net einstellen brauch und ihn auch keiner dazu zwingen kann.Und er meint halt dazu das er halt keine Leute brauch und keine arbeit hätte.
Aber soweit ich weiß ist er doch verpflichtet mich mind. 3Monate wider einzustellen,oder???
Und er meint halt dazu das er halt keine Leute brauch und keine arbeit hätte.Mus er mich da trotzdem wider einstellen?????

Vielen Dank schon mal im vorraus.