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Autor ulli76
 - 02. Juni 2010, 17:31:07
Wenn du als SaZ 8- uffz eingestellt wirst, versteh ich das Problem nicht ganz. Du hast dich bei nem anderen Arbeitgeber beworben (=Bundeswehr) und wunderst dich, dass dir dein aktueller Arbeitgeber deswegen in der Probezeit kündigt? Kannst die Stelle beim Bund ja auch notfalls absagen.
Autor wolverine
 - 02. Juni 2010, 15:09:42
Zitat von: sam1986 am 02. Juni 2010, 15:06:11
wegen einem anderen fadenscheinigen Grund.
Zum allerletzten Mal: Er braucht keinen Grund! Und Sie brauchen bis zum letzten Tag der Probezeit auch nichts mitteilen und können dann - ebenfalls ohne Grund - einfach gehen! Ob und wie sie das händeln, müssen Sie aber selbst wissen und entscheiden!
Autor sam1986
 - 02. Juni 2010, 15:06:11
Soll als Ufz auf 8 Jahre eingestellt werden.

Also ist es dann wohl Schicksal, wenn mich mein AG deswegen kündigt - oder wegen einem anderen fadenscheinigen Grund.

Na ja, muss mich dann wohl mit seiner Entscheidung abfinden.

Danke für die Antworten.

LG
Sam
Autor wolverine
 - 02. Juni 2010, 14:57:20
Bei "Stellenzusage" gehe ich einmal von SaZ aus.
Autor BulleMölders
 - 02. Juni 2010, 14:31:13
Vielleicht sollt man erst mal klären welchen Status du hast. GWDL/FWDL oder SaZ?
Autor wolverine
 - 02. Juni 2010, 14:29:29
So? Woher wissen Sie das? Vielleicht war es Mundgeruch oder zwei linke Hände mit lauter Daumen ´dran. "Ohne Angabe von Gründen" heißt auch ohne Gründe! Das ArbPlSchG soll verhindern, dass aus dem Dienst Nachteile entstehen. Es stellt keinen Besser! Und in der Probezeit kann jeder immer gekündigt werden.
Autor sam1986
 - 02. Juni 2010, 14:25:16
heißt das also, wenn ich eine Aufforderung zum Dienstantritt habe und mein AG kündigt mich deswegen, dass dies dann ungültig ist? Ich meine, wenn er mich nach 1 Woche nach Bekanntgabe meines Dienstantritts kündigt, ist das wohl der Grund dafür und dann rechtswidrig?
Autor wolverine
 - 02. Juni 2010, 13:48:11
Es hängt natürlich von Ihrem Arbeitsvertrag ab, aber aus dem Wort "Probezeit" schließe ich einmal, dass jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Wenn Sie eine Einstellungszusage/Aufforderung zum Dienstantritt haben, gilt diese erst einmal. Aber natürlich kann man bei der Eingangsuntersuchung ausscheiden oder innerhalb der ersten vier Dienstjahre wegen charakterlicher Nichteignung sehr zeitnah entlassen werden.
Autor sam1986
 - 02. Juni 2010, 13:44:07
Hallo Leute, hoffe ihr könnt mir helfen.

Bin seit 2 Monaten in einer neuen Firma und habe 6 Monate Probezeit. Jetzt habe ich endlich meine Unterlagen für die BW bekommen, Start im Oktober.

Wenn ich das jetzt meinem Arbeitgeber mitteile, kann er mich dann rauswerfen in der Probezeit? Oder gilt da ein Kündigungsschutz?

Kann die Stellenzusage der BW noch widerrufen werden (außer wegen Straftaten mein ich).

Bitte helft mir, will so schnell wie möglich meinen AG informieren aber auch nicht rausgeworfen werden (in der Probezeit).

Vielen Dank.

Lg
Sam