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Autor snitch
 - 12. April 2006, 17:24:48
Orientiert sich wie immer am Bedarf...
Sprich: Besitzt du eine Mangel-ATN, die die Bw nicht anderweitig decken kann.
Autor Dahl
 - 12. April 2006, 16:55:16
Scheint da ja gar nicht mehr weg zu wollen.
Hab mich jetzt zum zweiten mal mit dem Heeres
führungskommando in Verbindung gesetzt.
HFw. d. R. PzKdt Leop. II, VB-Uffz.MrsTrpFhr,Jägerfeldwebel, Sicherungsfeldwebel,-grrrrr welche ATN's braucht man denn noch???
Hab jetzt mein Betriebswirtschaftsstudium (Diplomstudiengang)abgeschlossen als Betriebswirt GA
mit arbeitspädagogischer Ausbildereignung, wie siehts denn da mit der Einberufung im vorläufigen Dienstgrad Oberfähnrich/Leutnant aus?
Grümmel

M. Dahl HFw.d.R. ???
Autor wadenbeisser
 - 29. Dezember 2004, 09:40:02
Hab halt ein wenig zu tun im derzeit raketenfreien Kabul.....
Autor bayern bazi
 - 28. Dezember 2004, 20:44:39
aber hallo :o

der wadenbeisser ist wieder da :D


wa warst du denn die ganze zeit  ???

willkommen zurück 8)
Autor wadenbeisser
 - 28. Dezember 2004, 16:15:58
Zitat von: PzGren am 11. Dezember 2004, 18:47:49
....
Der Dienstgrad wird nur vorläufig erteilt. Nach 24 WÜ-Tagen, wobei eine Übung über 12 Tage gehen muß, wird der Dienstgrad endgültig erteilt. Dann beginnt auch der Ticker für die Standzeiten. Voraussetzung für eine Beförderung ist natürlich die Verwendung auf einem entsprechenden Dienstposten.

Horrido

Und das Ganze innerhalb von drei Jahren nach Ernennung zu vorläufgen Dienstgrad. (Bei der erwähnten WÜb von mind. 12 Tagen ist ausserdem der Wehrübende zu beurteilen).
Über die endgültige Verleihung des Dienstgrades entscheidet BMVg PSZ.
Näheres dazu regelt der sog. "Dienstgradführungserlass", BMVg PSZ, gültig ab 01.06.04

Hinweis: Der vorläufige Dienstgrad wird nur für die Dauer der jeweiligen Wehrübungen auf dem Mob-DP verliehen, nach Ende der WÜb (und noch nicht endgültiger Verleihung des DstGrd) führt man wieder den letzten Dienstgrad, den man nach Ausscheiden aus der Bw verliehen bekommen hat.
Autor PzGren
 - 11. Dezember 2004, 18:47:49
Also, der §40 regelt ganz klar, daß die betreffende Person auschließlich in militärfachlichen Bereichen eingesetzt wird. Eine Verwendung in einer Führungsposition ist ausgeschlossen.

Eine Eignungsprüfung findet nicht statt.

Mittlerweile ist es auch so, daß man nurmehr auf besondere Anforderung in den Genuß des $40 kommt, da eine Einheit, zu der man will, nachweisen muß, daß sie für einen bestimmten Dienstposten eben eine bestimmte Person mit den entsprechenden Kenntnissen benötigt.

Der Dienstgrad wird nur vorläufig erteilt. Nach 24 WÜ-Tagen, wobei eine Übung über 12 Tage gehen muß, wird der Dienstgrad endgültig erteilt. Dann beginnt auch der Ticker für die Standzeiten. Voraussetzung für eine Beförderung ist natürlich die Verwendung auf einem entsprechenden Dienstposten.

Horrido
Autor dirk78
 - 10. Dezember 2004, 21:01:03
da fragste mal am besten im CheckPoint Forum nach,da sind nur Resi`s,die wissen das ganz sicher...
Autor mib
 - 10. Dezember 2004, 20:26:16
Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber m.E. wird das mit einer AAP nichts.

Den Dienstgrad hast Du ja noch nicht endgültig verliehen bekommen (i.d.R. erst nach einer WÜ auf dem damit verbundenen Dienstposten).

Du kannst jetzt zwar auf irgendeinem Dienstposten üben, dort allerdings nur mit Deinem 'echten' Dienstgrad, da Du als Leutnant nur auf Deinem Fachdienstposten einberufen würdest.

Ob irgendein Kommandeur Dich als OG als Zugführer üben lässt käme wohl auf einen Versuch an ;-)
Autor MBO73
 - 10. Dezember 2004, 19:41:36
Hallo,

meinen Dienstgrad habe ich gem. folgendem Passus:

Mobilmachungsbeorderung und Wehrübungen in militärfachlicher Verwendung unter Festsetzung eines zunächst vorläufigen Reserveoffizierdienstgrades nach § 40 Wehrpflichtgesetz (WPflG) i. V. m. § 4 Abs. 3 WPflG i. V. m. § 5 Abs. 3 Nr. 2 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)

Bisher war ich als OG d. R. in einer PzGren-Einheit. Nach meinem Studium zum Dipl. Ing. für technischen Umweltschutz (Altlasten, Abfall, Abwasser) wurde ich nun in ein VBK versetzt.
Dort werde ich im Bereich Infrastruktur eingesetzt werden.

Eine WÜ als Lt. habe ich also bisher nicht abgeleistet.


Mit kameradschaftlichen Grüßen,

MBO73

Autor mib
 - 10. Dezember 2004, 14:26:24
@MBO73:

Auf welcher Grundlage hast Du denn den vorläufigen Dienstgrad bekommen 39 oder 40 WPflG?
Autor dirk78
 - 10. Dezember 2004, 13:58:04
nicht im Sinne eines LG,das stimmt.
Eine Form der Prüfung gibt es dennoch,jedoch nur auf Btlebene, man könnte es etwas mit meiner AAP vergleichen.

Du machst WÜ als Zgfhr und bekommst darauf ne Beurteilung, wenn da nix negatives erscheint ist alles im Lot auch dein DG  ;)
Autor mib
 - 10. Dezember 2004, 13:53:52
Reservisten mit einem vorläufig festgesetzten (Unter-)Offizierdienstgrad legen keine Laufbahnprüfung ab!
Eine dahingehende Ausbildung macht demnach auch keinen Sinn.
Autor dirk78
 - 10. Dezember 2004, 12:19:24
Hallo

hast du schon in der Funktion als Lt d.R eine WÜ abgehalten ?

was hast du studiert ?
Autor MBO73
 - 10. Dezember 2004, 11:23:27
Hallo,

als OG d.R. habe ich nach meinem Studium nun den vorläufigen Dienstgrad Leutnant ohne vorher als ROA eingesetzt worden zu sein.

Fachliche Anforderungen erfülle ich natürlich, militätische Erfahrungen z. B. als Zugführer fehlen jedoch.

Kann ich, auch als v.D. Leutnant, an den entsprechenden ROA-Lehrgängen teilnehmen und werden mir diese auch als WÜ angerechnet?

Mit kameradschaftlichen Grüßen,

MBO73