Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Gräfin
 - 04. Januar 2005, 19:13:25
schau selbst nach unter:
www.deutschepost.de
da findeste dein einschreiben. bin zu faul zum selbst reinposten.
Autor Fitsch
 - 03. Januar 2005, 15:41:02
dann lassen wir mal ein bischen Verwaltungsrecht raus:

Erklär die Unterschiede zwischen:

normaler Brief -
Einschreiben -
Einschreiben mit Rückschein -
Zustellungsurkunde -
Autor wadenbeisser
 - 03. Januar 2005, 15:23:21
Und warum krieg ich meine E-Bescheide meist per "normaler" Post....... (also nicht als Einschreiben)
Autor Gräfin
 - 03. Januar 2005, 15:05:33
du kriegst bei nem einschreiben SOWIESO nen wisch, dass das ding weggegangen ist UND an WEN es weggegangen ist!
nur mal zum klugscheißen!  ;)
Autor Fitsch
 - 03. Januar 2005, 14:47:13
nur mal zum klugscheissen:

die Bundeswehr (KWEA) verschickt ihre Briefe als Einschreiben mit Rückschein.

Wie sonst kann das Kreiswehrersatzamt beweisen daß das Schriftstück dem Empfänger auch zugegangen ist.

Früher gab es noch die Postzustellurkunden.
Die hab ich immer gern im Landratsamt benutzt, wenn einer mal wieder was auf die Finger geklopft bekam ...
Autor Buffy
 - 03. Januar 2005, 14:29:03
Hi
und ich habe auch so ein Formular unterschrieben. Man sagte mir beim Kreiswehrersatzamt, Einberufung wahrscheinlich zum 1. 4. 2005.
Am 27. 12. 04 Anruf u. einem Tag später habe ich meinen Einberufungsbefehl für 3.1.05 in der Tasche gehabt. Für mich o. k. so u. bin ab heute in Külsheim zur Grundausbildung.
Wer ist noch in Külsheim? Bitte melden. Wäre toll wegen Fahrgemeinschaften, denn die Zugverbindungen v. HN aus, sind nicht gerade toll!
Autor Piet
 - 03. Januar 2005, 13:52:03
Zitat von: DieGräfin am 03. Januar 2005, 13:38:31
ich wusste nicht, dass die bundeswehr soviel geld für einschreiben ausgibt. *grins*

Wenn Du wüsstest, wofür die Bundeswehr noch viel viel mehr Geld ausgibt.... ;D ;D

"FLIEGERALARM! Flieger rot aus 12, Feuervorbehalt...und denken Sie dran: den ganzen Gurt in EINEM Feuerstoß!"  ;D ;D ;D
Autor Gräfin
 - 03. Januar 2005, 13:38:31
@PIET
aha, also per einschreiben.....dann hat sich die sache gegessen. ich wusste nicht, dass die bundeswehr soviel geld für einschreiben ausgibt. *grins*
aber eigentlich hätt ichs mir auch denken können......wenn das per einschreiben geht, kann man ja nachweisen, dass der brief auch angekommen ist. so könnte ja jeder sagen: "ich hab den brief nicht gekriegt!"
okay.....meine dummheit.

Salve
Autor Jeronimo
 - 02. Januar 2005, 22:29:53
wenn man etwas bestimmtes unterschreibt kann man auch extrem kurzfristig einberufen werden. ich hoffte damal im oktober eingezogen zu werden, und da kein platzt mehr fri war unterschrieb ich diese blatt. sie sagten mir ich solle mich ab dem 28.9. melden, um zu sehen ob was frei geworden wäre. das wären somit sogar nur 2 tage gewesen. es hatte nicht geklappt, somit bin ich ab morgen weg :)
Autor Piet
 - 02. Januar 2005, 20:35:03
Ergänzung zu capmat: Du kannst unter gewissen Umständen schriftlich darauf verzichten, dass der Bund die 4-Wochen-Frist einhält (z.B., um auf letzte Bewerber zu warten, wenn man eine interessante Stelle will etc...eigentlich nur für SaZ relevant).

Und @Gräfin: Wenn das Einschreiben dem guten Mann nicht zugeht, dann ist es ihm nicht zugegangen. ;) Da die Einberufung per Einschreiben erfolgt, muss der Brief definitiv im Briefkasten liegen bzw ggf. die Einschreibens-Benachrichtigung.
Autor capmat
 - 02. Januar 2005, 20:05:30
hi,

wenn du eine Blitzeinberufung machts wie ich hast du ca 6tage und sonst halt normal....
Autor Gräfin
 - 02. Januar 2005, 19:10:55
Es sei denn, die haben es so abgeschickt, dass es rechnerisch pünktlich ankommt. Wenn die post rumgeschlampt hat, dürfte das mit dem wehren dann doch etwas schwieriger werden. (ich gehe jetzt mal von der normalen "rechtslage" aus....beim bund gelten ja eigene `gesetze´ )
Autor Horst
 - 30. Dezember 2004, 16:55:57
zumindest wirst du dich erfolgreich gegen eine frühere einberufung währen können, wenn deine angaben hier stimmen.
Autor Horst
 - 30. Dezember 2004, 16:53:46
die frist ist doch abgelaufen.
die einberufung kommt also wahrscheinlich zum 1.4.
Autor isch
 - 30. Dezember 2004, 15:53:11
das problem ist ja das ich ja post bekommen habe wo drin stand das ich bis zum 27.12 mich bereithalten soll, und das kam so gegen 10.11. aber nun ist ja schon der 30, nun meine Frage ja ob es zulässig ist das sie 4 tage mich jetzt in 4 tagen holen wollen :-s