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Zitat von: berni123 am 17. Juni 2010, 21:00:04
Tjaja aber wen du der Legion beitritst bekommst du eine neue Identität, da kannste ruhig aus Deutschland kommen das ist den aber egal!
Und er bekommt die nicht nach dem Motto, so du bist jetz Franzose, sondern er bekommt das Angebot die Französische Staatsbürgerschaft anzunehmen.
Zitat von: Dalve am 17. Juni 2010, 20:57:41
Ich dachte, die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden?
Zitat von: Andi am 14. Juni 2010, 20:47:02
Nein, er hat sich nicht strafbar gemacht. Aber wenn er durch den Dienst in der Fremdenlegion die französische Staatsbürgerschaft erworben hat wird ihm bei Bekanntwerden schlicht die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt.
Ansonsten kann er in der Bundeswehr Soldat werden, wenn er die Einsstellungsvoraussetzungen erfüllt.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 14. Juni 2010, 20:47:02
Nein, er hat sich nicht strafbar gemacht. Aber wenn er durch den Dienst in der Fremdenlegion die französische Staatsbürgerschaft erworben hat wird ihm bei Bekanntwerden schlicht die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt.
Ansonsten kann er in der Bundeswehr Soldat werden, wenn er die Einsstellungsvoraussetzungen erfüllt.
Gruß Andi