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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


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Autor wolverine
 - 21. Juni 2010, 11:11:47
So ist es!
Autor oblivion
 - 21. Juni 2010, 06:53:59
hi,

danke für Deine Antwort/Frage, kann ich dieser entnehmen, dass es keine bestimmte Anzahl an Tagen gibt, die ich am Ausbildungsort verbringen muss, sondern das Trennungsgeld wird definitiv nur für Tage ausgezahlt an denen man sich dort befand?

gruß oblivion
Autor ulli76
 - 20. Juni 2010, 20:41:43
Wieso solltest du Trennungsgeld bekommen, wenn du zu Hause bist?
Autor oblivion
 - 20. Juni 2010, 15:06:07
Hallo auch,

ich befinde mich derzeit im Ausland um eine BFD Maßnahme durchzuführen und würde nun gerne meine Familie im Sommer besuchen kommen.
Derzeit sieht es bei mir so aus, dass ich Trennungsgeld beim verbleiben am Ausbildungsort erstattet bekomme. Nun meine Frage, wieviele Tage,
darf ich nach Hause reisen, um den vollen Betrag erstattet zu bekommen?


Gruß Oblivion