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Zusammenfassung

Autor AriFuSchr
 - 30. Juni 2010, 11:43:48
das geht über einen Erbvertrag, der das Erbe grundsätzlich regelt und einen sog. Pflichtteilsverzicht enthält. Sämtliche Beteiligten (Erben, Pflichtteilsberechtigte und der zukünftige Erblasser) sind hier Partei.
Autor Tokee
 - 29. Juni 2010, 22:04:37
Also...ich bin wiegesagt nicht besonders bewandert in der Sache, aber die Rechtsratgeber Seiten im Netz  meinen schon, dass das geht und vorab geklärt werden kann:

ZitatPflichtteil - Verzicht durch den Berechtigten

Bereits vor dem Erbfall besteht die Möglichkeit, dass der Pflichtteilsberechtigte auf den Pflichtteilsanspruch verzichtet. Dazu wird ein entsprechender Vertrag mit dem Erblasser geschlossen. Als Gegenleistung für den Verzicht werden in aller Regel eine Abfindung oder bestimmte Vorteile im Testament oder Erbvertrag vereinbart. Ein solcher Vertrag muss vom Notar beurkundet werden
Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Pflichtteil/pta.htm

Aber davon ab...ist eh nur eine Idee gewesen, die ich aufgrund der Ausführungsproblematik wieder in die Schublade stecke...
Autor wolverine
 - 29. Juni 2010, 21:53:15
Zitat von: Tokee am 29. Juni 2010, 21:49:06
Mittlerweile ist mir dann auch der Gedanke gekommen, meinem Erzeuger quasi einen Deal anzubieten...er verzichtet auf seinen Pflichteil und ich auf meinen im Falle seines Ablebens...allerdings geht das auch wieder nur in Verbindung mit einem Anwalt und ich müsste mich erstmal dazu durchringen überhaupt den Kontakt herzustellen.
Nein, das geht gar nicht. Auf Plichtteilsrechte kann man nicht verzichten. Man kann höchsens davon absehen sie einzufordern.
Autor Tokee
 - 29. Juni 2010, 21:49:06
Oh je...ich dachte ich komme um diese nervige (und vor allem wahrscheinlich teure) Anwalts/Notargeschichte herum.
Mittlerweile ist mir dann auch der Gedanke gekommen, meinem Erzeuger quasi einen Deal anzubieten...er verzichtet auf seinen Pflichteil und ich auf meinen im Falle seines Ablebens...allerdings geht das auch wieder nur in Verbindung mit einem Anwalt und ich müsste mich erstmal dazu durchringen überhaupt den Kontakt herzustellen. Also quasi schon wieder verworfen... Mensch... ???
Was die Patientenverfügung angeht, da brauche ich keinen Beistand für....habe mich schon vor meiner Zeit bei der Bundeswehr so intensiv damit auseinander gesetzt, dass ich ziemlich gut weiß, was und wie ich etwas schreiben muss, um mich bestmöglich gegen unerwünschte Behandlungen und Maßnahmen abzusichern. So viel kann ich tun...ob das nachher auch so durchgeführt oder erst ausgefochten werden muss, steht ja bei dem Rechtsverständnis unserer Mediziner auf einem ganz anderen Blatt.
Vielleicht bringt das letzte Urteil des BGH ja einen kleinen Hoffnungsschimmer für die Menschen, die sich auch nach Aussagen der Gegner der passiven Sterbehilfe (von der aktiven wollen wir hier noch gar nicht reden), einfach kein zufriedenes und erfülltes Leben als hilfloser Apalliker vorstellen möchten. Ich lass das lieber...das ist für mich Aufregerthema no. 1...  :-X >:(

Zurück zum eigentlichen Thema...vielleicht werde ich mal versuchen über unseren Sozialdienst juristisch fundierten Rat zu bekommen. Ansonsten bleibt mir wohl wirklich nur der Weg in eine Kanzlei...
Ich danke euch jedenfalls für eure Ratschläge. Vielleicht kommt ja doch noch jemand mit der zündenden Idee oder entsprechenden Erfahrungen daher...

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Tokee

Autor der_stuffz
 - 29. Juni 2010, 13:27:08
Naja muss man ja mal fragen oder nicht.

Ich kenne mich da auch nicht so aus.
Autor AriFuSchr
 - 29. Juni 2010, 13:25:08
Eltern haben einen Erbpflichtanteil? ja, wenn keine eigenen Nachkommen vorhanden sind.

Sobald Nachkommen vorhanden sind, geht das Pflichtteilsrecht über.

Ansonsten hat wolverine hier eigentlich schon alles geschrieben.
Autor der_stuffz
 - 29. Juni 2010, 11:37:26
Eltern haben einen Erbpflichtanteil?

Ich dachte immer sowas haben nur Kinder!?

Ansonsten wie schon geschrieben wurde über einen Anwalt verfassen lassen und dann durch einen Notar beglaubigen lassen.

Macht auch bei Patientenverfügungen sinn.
Autor wolverine
 - 28. Juni 2010, 12:19:34
Wenn die Mutter als Begünstigte im Vertrag steht, wird die Versicherungssumme im Schadensfall an sie ausbezahlt. Den Vater kann man von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, jedoch bedeutet dies, dass er sein Pflichtteilsrecht behält. Er erwibt einen schuldrechtlichen Anspruch, der die Hälfte seines gesetzlichen Erbanspruchs umfasst.
Den Lebensgefährten kann man als Erben einsetzen oder ihm auch verschiedene Einzelgegenstände aus der Erbmasse vermachen. Um Offenlegungspflichten und gesetzliche Pflichtteilsrechte wird man aber nicht drumherumkommen.

In solchen Spezialfällen würde sich aber doch eine anwaltliche Beratung anbieten. Dort kann man die Situation genau erklären und wer jeweils was bekommen soll. Dann wird einem gesagt, ob das überhaupt möglich ist und wie. Das gesetzliche System ist eben auf den Normalfall geschrieben. Wenn der nicht vorliegt oder man davon abweichen möchte, sollte man das schon richtig machen oder den Streit um das Erbe riskieren.
Autor BulleMölders
 - 28. Juni 2010, 12:18:47
Bei solch komplizierten Sachverhalten würde ich der Raten das ganze per Notar zu machen.
Denn gerade das Thema mit dem Pflichtteil, ist nicht so ganz einfach.
Meiner Laienmeinung nach ist es fast Unmöglich jemanden das Pflichtteil zu entziehen.
Autor Tokee
 - 28. Juni 2010, 11:45:22
Servus miteinander,

Ich bin grade dabei, nötige Papiere vor bevorstehendem Einsatz zu verfassen und habe einige Probleme, was das verfassen meines Testamentes angeht, die ich auch durch die netten Broschüren, welche man im Zuge der Vorbereitung erhält nicht eindeutig klären konnte. Mit etwas mehr juristischem Hintergrundwissen, wäre das sicherlich kein Problem, aber über dieses verfüge ich eben nicht, zumal die Äußerungen, welche man im Netz dazu findet für mich auch nach mehrmaligem durchlesen "böhmische Dörfer" sind.
Vielleicht aber, ist in diesem Forum aber ein Kamerad oder eine Kameradin unterwegs, welche ähnlichen Fall schon selber hatten und mir einen Tipp geben können.

Die Situation ist Folgende: Ich lebe seit 2 1/2 Jahren mit meinem Lebensgefährten (er ist auch Soldat) zusammen. Wir sind nicht verheiratet.  Ich möchte ihn in meinem Testament als Alleinerben (bis auf eine Ausnahme) einsetzen und ausschließen, dass mein Vater jeglichen Anspruch auf meine Nachlässe hat.  
Das "Warum" ergibt sich aus meiner Vergangenheit, evtl. könnte ein grober Sachverhalt hilfreich bei der Formulierung sein: Mit meiner gesamten Familie habe ich seit 12 Jahren keinen Kontakt mehr. Damals hat es auch schon vorher Probleme wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen, seitens meines Vaters. Nach der Trennung meiner Eltern, bin ich mit 16 ein halbes Jahr ohne festen Wohnsitz gewesen und habe anschließend die Zeit bis zu meiner Volljährigkeit in einem staatlichen Frauenhaus verbracht.  
Dennoch...meine Mutter hat zwar nichts dagegen getan, aber aufgrund eigener Probleme, welche sie zu diesem Zeitpunkt hatte und ich weiß, dass sie auch heute immer noch finanziell auf der Kippe steht, möchte ich ihr zumindest meine Lebensversicherung hinterlassen. Zu dem Zeitpunkt des Abschlusses habe ich sie bereits als Begünstigte eintragen lassen. Muss ich das im Testament extra noch erwähnen, oder ist das in diesem Fall ein Selbstläufer?

Ist es mir überhaupt möglich, meinen Vater in der Art und Weise auszuschließen? Was ist mit dem gesetzlichen Pflichtteil von 50%? Falsch verstanden, oder ist das wirklich so?
Muss mein Freund bei einer Kontovollmacht die Verhältnisse vor "anderen Erbbrechtigten" offen legen? Es tauchen bestimmt noch mehr Fragen auf...ich kann nicht umgehen mit diesem Juristendeutsch...Tut mir Leid :/
Ich wäre wirklich sehr dankbar über Formulierungshilfen und Tipps zu diesem Fall.

Vielen Dank :)

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Tokee

Edit: An den freundlichen Moderator von nebenan ;) Wäre es möglich, diesen Beitrag ins Forum "Einsatz" zu verschieben, hatte grade Tomaten auf den Augen...Vielen Dank.