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ZitatPflichtteil - Verzicht durch den Berechtigten
Bereits vor dem Erbfall besteht die Möglichkeit, dass der Pflichtteilsberechtigte auf den Pflichtteilsanspruch verzichtet. Dazu wird ein entsprechender Vertrag mit dem Erblasser geschlossen. Als Gegenleistung für den Verzicht werden in aller Regel eine Abfindung oder bestimmte Vorteile im Testament oder Erbvertrag vereinbart. Ein solcher Vertrag muss vom Notar beurkundet werden
Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Pflichtteil/pta.htm
Zitat von: Tokee am 29. Juni 2010, 21:49:06Nein, das geht gar nicht. Auf Plichtteilsrechte kann man nicht verzichten. Man kann höchsens davon absehen sie einzufordern.
Mittlerweile ist mir dann auch der Gedanke gekommen, meinem Erzeuger quasi einen Deal anzubieten...er verzichtet auf seinen Pflichteil und ich auf meinen im Falle seines Ablebens...allerdings geht das auch wieder nur in Verbindung mit einem Anwalt und ich müsste mich erstmal dazu durchringen überhaupt den Kontakt herzustellen.