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Autor wolverine
 - 23. Juli 2010, 17:33:58
Das interessante an dem Urteil ist nicht die Zulässigkeit der individuellen Überwachung des Beschwerdeführers. Interessanter sind die Ausführungen zur Partei "Die Linke" an sich, der das VerfG - entgegen der Vorinstanzen - klar die Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele und die Duldung verfassungsfeindlicher Gruppierungen in ihren Reihen nachsagt. Das ist die wahre Ohrfeige in der Entscheidung!
Autor schlammtreiber
 - 23. Juli 2010, 08:41:21
Nein, ich sag nichts dazu...nein nein, Schadenfreude ist böse... ich muss meine niederen Gefühle überwinden...ohhmmmmmmmmmm...  ;D
Autor StOPfr
 - 22. Juli 2010, 17:50:44
Zitat von: Fitsch am 22. Juli 2010, 17:48:54
... Ein großteil ihrer Mitglieder hat doch 40 Jahre lang jeden ihrer Mitbürger ausspioniert.
Das ist doch etwas völlig anderes...
Autor Fitsch
 - 22. Juli 2010, 17:48:54
so ist´s schön
ich weiß gar nicht warum sich das Gesockse so aufregt. Ein großteil ihrer Mitglieder hat doch 40 Jahre lang jeden ihrer Mitbürger ausspioniert.