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Autor cyrio
 - 19. Januar 2005, 11:57:29
so mädels, jetz mal einer, der das leidige thema 1,5 jahre mitgemacht hat...

also, wenn man erstmalig einen eigenen hausstand gründet, der auch von der bw anerkannt werden soll, hat man die möglichkeit ukv zu beantragen, diese muß genehmigt werden. es empfiehlt sich bei der zuständigen trubbenverwaltung einen antrag auf eine standortnahe wohnung zu stellen. dann bekommt man ein oder zwei angebote, eines dieser sollte man annehmen! denn wenn man sich selbst eine wohnung suchen will (privat), dann kann es sein, daß die ukv zwar zugesagt wird, aber nur noch zu einem teil vergütet wird. andere möglichkeit wäre, wenn man sich eine eigene wohnung sucht, ein halbes jahr darin wohnen bleibt und dann (!!!) erst diese wohnung von der bw anerkennen läßt. dann kann im nachhinein noch die ukv ausgezahlt werden, muß aber nicht.
außerdem hat man die möglichkeit, bei erstmaliger gründung eines eigenen hausstandes (so schimpfen die das in der trupperverwaltung), einen kredit zu beantragen --> zinsfrei
man sagt einfach, daß man sich für die einrichtung dies und jenes gekauft hat, man sich finanziell überschätzt hat und nun kohle braucht. IST EIN LEGALER WEG !!! wohnung muß aber anerkannt sein!!!
monatlich werden dann 125 € direkt vom gehalt abgezogen und das 20 monate lang, sprich: man bekommt einen kredit in höhe von 2500 € --> und das zinsfrei.

kleiner tip: selbiges gilt bei eheschließungen und geburt eines kindes (auch für männer mit zivilen lebenspartnerinnen!)  sind dann natürlich auch höhere kredite möglich

also, ... mir hats geholfen  ;D
Autor mib
 - 17. Januar 2005, 21:59:32
@stuffz
Zuschüsse zur Wohnung bekommst Du als SaZ nicht. (auch nicht beim Auslandseinsatz - oder worauf sollte der Teil Deiner Frage abzielen?).
Bei dienstlich begründeten Ortswechseln werden Dir entweder die Umzugskosten vergütet oder Du erhältst für die Dauer der Trennung Trennungsgeld.
(Nur stark vereinfachte Darstellung - für Details einen Blick in das BUKG oder die TGV werfen oder einen Fachmann aus der Truppenverwaltung fragen)

@Brenner
Dass niemand auf Deine Frage antwortet liegt wohl eher an Deiner unvollständigen Fragestellung.
Bist Du versetzt worden oder hast Du 'nen Lehrgang?
Und warum bekommst Du kein Trennungsgeld wenn Dir UKV nicht zugesagt worden sind?
Autor Kobold
 - 17. Januar 2005, 21:02:33
Hier geht´s halt eher nach dem Grundsatz "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten".

Tut uns ja echt leid, dass wir nicht schnell noch ´nen Truppenverwaltungsbeamten aus dem Hut zaubern konnten  ::)
Autor Brenner
 - 17. Januar 2005, 20:30:10
Warum hab ich mir schon vorher gedacht das es nichts bringt hier so eine Frage zu stellen.

Danke für nichts, war echt ´ne "Hilfe" ::) . Wozu dieses Forum? Nur für Außenstehende oder nichtswissende WdL´s?
Autor wadenbeisser
 - 15. Januar 2005, 22:47:34
Zitat von: Brenner am 15. Januar 2005, 20:52:19
...So bekomme ich kein Trennungsgeld. Gibt es eine Möglichkeit es zu bekommen, wenn ich z.B. mit meiner langjährigen Freundin offiziell zusammen ziehe? Wenn ja in welcher Höhe (monatlich)?

Zu Risiken und Nebenwirkungen des Zusammenzugs mit Ihrer Freundin fragen Sie Ihren Truppenverwaltungsbeamten oder im übelsten Falle Ihren zuständigen Sozialberater!
Autor Brenner
 - 15. Januar 2005, 20:52:19
Hmm, da mische ich mich mal gleich mit ein, weil wir das Thema auch gerade hatten und keiner genaues wußte.

Baujahr 79
DzE: 30.06.07
SaZ: 8
ledig
offiziell wohnhaft bei Eltern, also keine anerkannte Wohnung, könnte aber auch offiziell bei Freundin einziehen.
UKV nicht zugesagt

So bekomme ich kein Trennungsgeld. Gibt es eine Möglichkeit es zu bekommen, wenn ich z.B. mit meiner langjährigen Freundin offiziell zusammen ziehe? Wenn ja in welcher Höhe (monatlich)?
Autor Huey
 - 14. Januar 2005, 14:00:40
Was du bekommst, hängt von einigen Faktoren ab:

Bist du unter 25?
Bist du verheiratet?
Ist dein Hausstand von der Bw anerkannt (schriftlich!)?
Steht auf der Kommaniderung/Versetzung "UKV wurde zugesagt" oder "wurde nicht zugesagt"?

Autor stuka
 - 11. Januar 2005, 12:31:39
Ich denke mal, daß mit dem Zuschuß den der Kamerad bekommen hat, daß Trennungsgeld gemeint ist.
Autor schlammtreiber
 - 11. Januar 2005, 10:55:55
Hmmm, komisch.
Autor S
 - 11. Januar 2005, 10:07:22
Stimmt ich bin SaZ :) Ich habe aber von einem Kameraden gehört das er auch Zuschüsse bekommen hat als er auf Lehrgängen war die ca 6Wochen gedauert haben. Er ist auch SaZ ???
Autor schlammtreiber
 - 11. Januar 2005, 07:47:36
Aus Deinem Nick lese ich raus, daß Du SaZ bist?

Mietzuschüsse erhalten aber m.W. nur GWDL. (Abgesehen vom "Ortszuschlag" oder wie das hieß) Bei Lehrgängen ab einer gewissen Dauer (ich glaube es waren 6 Monate oder so) kommt der Bund für den Umzug auf, nicht aber für die Wohnung.  Und bei Auslandseinsätzen erhälst Du Zulagen, die vom Einsatzort abhängen - also ein gewisser Unterschied, ob Du in Bosnien oder Afghanistan bist.
Autor Stuffz
 - 10. Januar 2005, 18:46:12
Wollte mal fragen was für Zuschüsse ich vom Bund bekomme wenn ich ne eigene Wohnung habe? Werde demnächst umziehn und weiss bis jetzt nur das ich wärend ich Lehrgänge habe extra Geld bekomme. Wie sieht es mit Auslandseinsatz aus? Bekommt man da auch extra Geld? Besten Dank schonmal........