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Autor MediNight
 - 29. Juli 2010, 14:02:02
OK, ich habe mich undeutlich ausgedrückt ;) !

Auf dem Formular "Sicherheitserklärung für die ... " (SÜ2 bzw. SÜ3) steht wortwörtlich drauf "VS - Nur für den Dienstgebrauch" und darunter steht "ohne Eintragung offen", daher stimme ich mit Ihnen überein, dass eine Verallgemeinerung hier nicht angebracht war!

Aber auf dem PEBA steht in dieser Richtung nichts drauf! Das sehe ich zumindest hier auf meinem eigenen PEBA aus dem letzten Einsatz!
Autor miguhamburg1
 - 29. Juli 2010, 13:57:25
Ihre Agumentation mit der Einstufung ist so allgemein NICHT zutreffend, lieber MediNight,

zum Beispiel die Formblätter für die Sicherheitsüberprüfungen sind smätlich VS-Nfd eingestuft - und wenn Sie verheiratet sind, dann muss auch Ihr Ehepartner unterschreiben und bekommt somit dieses dokument zu Gesicht...
Autor MediNight
 - 29. Juli 2010, 13:34:44
Das vollkommen richtig erwähnte Formular heisst "PEBA" (Personalerfassungsbogen Auslandseinsatz) und es ist definitiv NICHT "VS - NfD" eingestuft, da es ja von den Anghörigen, die sehr oft keine Bundeswehrangehörigen sind, sowohl gelesen, als auch uinterschrieben werrden muss!

Im ersten Teil wird zunächst einmal definiert, um welchen Einsatz es sich handelt, also z. B. xx. Ktgt. XFOR, danach kommen alle näheren Angaben, wie z. B. Name, Vornamen, PK, Dienstgrad, Dienstverhältnis, StammTrT, Konfession, Familienstand, Anzahl der Kinder, Heimatanschrift, etc. Dann wird eine "nahestehende Person" als Notfallanschrift angegeben, weitere Personen können dazugefügt werden. Dann unterschreibt der Soldat und auf der Rückseite ist dann eine Belehrung für die nahestehende Person zu finden, die diese unterschriftlich bestätigen sollte!

Üblicherweise wird das PEBA bei den Vorbereitungen für einen Einsatz dem Soldaten ausgehändigt und sollte dann alsbald unterschrieben zurückkommen, damit es weiter erfasst und ggf. an die Familienbetreuungsorganisation der Bundeswehr übermittelt werden kann, natürlich auch, wenn KEINE Betreuung geünscht wird, denn es könnte ja sein, dass die nahestehende Person trotzdem wegen eines wichtigen Vorfalles benachrichtigt werden muss.
Autor BulleMölders
 - 29. Juli 2010, 13:10:33
Gesagt wird es den nächsten von dir Berechtigten Angehörigen. Wie das ganze abläuft hängt auch davon ab was passiert ist.
Du hast dir im Feldlager den Zeh gebrochen. Dann wird wohl kein großer Aufwand betrieben um den Angehörigen das mitzuteilen.
Solltest du im Auslandseinsatz getötet werden, dann wird diese Nachricht vom Diziplinarvorgesetzten in Begleitung eines Seelsorgers persönlich überbracht.

Du gibst berechtigte an, die entsprechend Informiert werden dürfen. Das entsprechende Formular wirst du schon rechtzeitig vor Beginn einen Auslandseinsatzes bekommen.


Edit:
Betreff geändert
Autor schlammtreiber
 - 29. Juli 2010, 13:06:29
a) Ja, die Angehörigen werden schnellstmöglich persönlich benachrichtigt.
b) Ja, die zu benachrichtigenden Angehörigen darf jeder Soldat selbst festlegen.
c) Ja, hierzu gibt es ein Formular.
d) Nein, habe ich nicht.
e) Wird man Dir hier wohl auch nicht geben können da es wahrscheinlich VS-NfD ist...
f) Aber keine Sorge, wenn Du in den Einsatz gehst kriegst Du ein solches Formular vorher  ;)


Edit:
Betreff geändert
Autor Skynet
 - 29. Juli 2010, 13:04:02
sorry falschen betreff reingeschrieben
Autor Skynet
 - 29. Juli 2010, 13:03:00
Hi leute
wenn ich in ein auslandseinsatz komme
und mir dort was passiert wie wird das meiner famiele gesagt und kann ich entscheiden wer zu erst bescheit bekommt
hat jemand von euch so ein formular oder ähnliches


Edit:
Betreff geändert.