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Zusammenfassung

Autor Rollo83
 - 01. August 2010, 17:57:40
So, hab gerade mal das Blatt Papier begutachtet wo meine Festgesetzte Dienstzeit steht.
Dort steht schwarz auf weiss das mir die 9 Monate GWD und die 4 Monate EÜ angerechnet werden.
Das sollte doch schwarz auf weiss beweisen das ich im jetzt seid heute 14. Monat bin.

Autor Zebra
 - 01. August 2010, 00:48:25
Die Vordienstzeit wird angerechnet. Das dauert manchmal ein wenig bis alle Unterlagen entsprechend geändert sind, aber in der Regel wird das. Hast du schon deine erste Dienstzeitfestsetzung bekommen? Dort siehst du nämlich im Normalfall beispielsweise, dass die Vordienstzeit angerechnet worden ist. Anonsten ruf einfach mal deinen Sachbearbeiter bei der SDBw an, was du als FA ja vollkommen selbstständig darfst und mache ihn mal höflich in einem Gespräch auf deine Vordienstzeit aufmerksam.

Du bist definitiv im 13., bzw. ab heute im 14. Dienstmonat.

MkG

Zebra
Autor Rollo83
 - 31. Juli 2010, 21:30:32
Mir wurde erst mal in den Raum geworfen das es drauf an kommt wie lange man raus war.
Dies glaub ich nicht so ganz und deswegen wollte ich mich hier kurz schlau machen.
Bin nicht mehr dazu gekommen das in meiner Stammeinheit zu klären.Jetzt stehn 2 Monate Lehrgang an und danach werd ich mich drum kümmern.
Würd mich auch wirklich wundern wenn mein GWD nicht angerechnet wird.
Autor wolverine
 - 31. Juli 2010, 19:22:18
Im Personalstammblatt müsst 1. das Diensteintrittsdatum stehen und 2.alle bisher geleisteten Dienstzeiten. Und in der Personalakte müssten die Wehrdienstbescheingungen einsortiert sein. Und mal im Ernst: Warum sollten einem einfach ein paar Monate Dienstzeit "gestohlen" werden. Letztlich wären die sogar noch wichtig für die Pensionsberechnung. Also einfach Kraft eigener Willkür 9 Monate, 12 Monate oder sogar 4 Jahre wegrechnen - die müssten erklären wo steht, dass sie das dürfen!
Autor Timid
 - 31. Juli 2010, 18:56:42
Zitat von: der_stuffz am 31. Juli 2010, 18:43:05KWEA

Das nur dummerweise für Zeitsoldaten nicht zuständig ist ...

ZitatSDBW

Zuständig sind in erster Linie, wenn es Problemen mit den Leuten im GeZi gibt, deren Vorgesetzte (Spieß, KpChef) und im Zweifelsfall der S1-Bereich.
Die SDBw wird sich, wie jede höhere Dienststelle, bedanken, wenn man sie wegen jedem Kleinkram, den man in erster Linie im eigenen Verband abklären kann, direkt belästigt ...
Autor mailman
 - 31. Juli 2010, 18:45:18
Ich glaube nicht das man ihm im KWEA helfen kann.
Autor der_stuffz
 - 31. Juli 2010, 18:43:05
KWEA oder SDBW anrufen und fragen die sind zuständig!
Autor SemperFidelis
 - 30. Juli 2010, 22:09:49
Wundert mich.

Ich bin Wiederseinsteller und habe vorher 23 Monate FWDL geleistet. SaZ 8 + FWDL 23 = SaZ 10.

DA mäßig kriege ich das was ich auch damals gekriegt habe, natürlich mit höheren Vergütungen.
Autor Rollo83
 - 30. Juli 2010, 22:05:37
Also ich hab mir das schon so in etwa gedacht aber die "Typen" aus dem GeZi meinen immer alles besser zu wissen.
Weiss jemand zufällig ob das irgendwo schwarz auf weiss steht.Ich bin jetzt erst mal knapp 2 Monate auf Lehrgang und werd danach erst wieder in meine Stammeinheit kommen um die Sache endlich mal komplett zu klären.

Also mit der angerechneten Dienstzeit ist es wohl heut zu Tage so das nur Abschnitte angerechnet werden die auch für die spätere Laufbahn benutzt werden können.
Meine Dienstzeit ist als trotz meiner 9 Monate GWDL 12 Jahre.
Autor RekrKp8
 - 30. Juli 2010, 22:01:04
Das ist natürlich schön! Das heisst auch, dass er dann insgesamt zwar 12 Jahre Dienst tut (z.B.), aber bereits wegen der Vordienstzeit entsprechend früher geht? Oder sind´s dann 12 Jahre 9 Monate?
Autor erdpichel
 - 30. Juli 2010, 20:44:39
definitiv wird die vordienstzeit angerechnet...
das gilt sowohl bei beförderungen als auch bei DAs... wenn man also GWDLer war, und zB als FA reinkommt, dann wird man nach 3 monaten aufgrund der vordienstzeit Uffz...
Autor wolverine
 - 30. Juli 2010, 19:52:51
Geleisteter Wehrdienst bzw. Dienstzeit bleibt immer erhalten. Man hat ja auch für jeden Tag eine Wehrdienstzeitbescheinigung. Unser Rollo bekommt vom ersten Tag seiner Wiedereinstellung DA.
Autor RekrKp8
 - 30. Juli 2010, 19:28:42
Stellen Sie fest, in welchem Monat Sie Ihren Dienst leisten. Wenn Sie z.B. SaZ 12 sind und in 11 Jahren und 8 Monaten ausscheiden, sind Sie wohl im 4. Dienstmonat. Rein logisch.  ???
Autor Rollo83
 - 30. Juli 2010, 19:02:29
Hallo zusammen.
Stimmt es das wenn man eine bestimmte Zeit X zwischen GWD und Wiedereinstig Zivilist war man die 9 Monate nicht angerechnet bekommt.
Ich war 4 Jahre Zivilist und bin seid April wieder dabei.Bin ich nun im 13. Monat oder im 4. Monat.
Macht ja doch schon ein paar Euros aus wenn es um den DA geht.
Eine passende Antwort konnte mir bis jetzt noch niemand so richtig geben.Würde mich interessieren wo ich dies in einer Vorschrift nachlesen könnte.