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Autor wolverine
 - 07. August 2010, 17:44:32
Jetzt klar.
Autor der_stuffz
 - 07. August 2010, 17:37:51
Deswegen schreibe ich ja auch, dass auf diese Gesetze mit Ihren §§ verwiesen wird, wo man was nachlesen kann!

Am ende wird die behörde es eh erklären können müssen!

So verständlicher!?

Ich gebe Dir ja auch recht aber eben mit der Info, dass diese §§ bindend sind und nicht das unverständliche im Text!
Autor wolverine
 - 07. August 2010, 17:00:25
Ich verstehe das nicht wirklich: Ob ein § einschlägig ist oder nicht, steht im Gesetz und wird durch Auslegung ermittelt. Formulare und Vordrucke machen sich Behörden selbst um sich die Arbeit zu erleichtern. Wenn dabei fehlerhafte Regelungen und Auslegungen oder missverständliche Formulierungen Einzug halten, ist das rechtlich völlig irrelevant.
Autor der_stuffz
 - 07. August 2010, 15:00:23
Es verweißt den leser zu einem Gesetz und ist somit auch bindet oder etwa nicht?

Beispiel: Steht auf einem Schreiben drauf, dass §§ xyz bindend sind, so ist das formular bindent an diesen §§ gebunden!

Und  man kann dann nicht selber was entscheiden!

Ich glaube aber das wir hier aneinander vorbei schreiben! :)

Es ist ja nen Antrag der auf grundlage der Gesetze entworfen worden ist! Also sind auch die genannten §§ bindet!

Unter welchen $$ man fällt, ist was anderes!

Da hilft dann nur der Anruf in der behörde oder eines Anwalts!
Autor wolverine
 - 07. August 2010, 14:14:12
Wieso das? Wenn eine Behörde irgendwelche Formulare erstellt zum Vollzug eines Gesetzes - hier Auszahlung von Leistungen - und diese falsch oder zumindest missverständlich sind, dann ändert sich doch dadurch nicht die Rechtslage oder das Gesetz. Wäre ja noch schöner, wenn man sich das ganze parlarmentarische Gesetzgebungsverfahren schenken könnte und lediglich ein Behördenmitarbeiter einmal seinen PC anwerfen und einen Vordruck erstellen muss.
Autor der_stuffz
 - 07. August 2010, 13:16:57
Wenn dieses Formular bezug nimmt auf die genannten Gesetze hat es rechtliche Bedeutung!
Autor wolverine
 - 06. August 2010, 20:05:39
Seit wann hat ein Formular rechtliche Bedeutung? Gucken Sie in §§ 13 ff. USG. Da steht es ziemlich allgemeinverständlich ´drin.
Autor HCRenegade
 - 06. August 2010, 17:20:52
Ich verstehe zwar eure Argumentation, aber auf dem Formular steht doch sogar explizit "Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber
das Arbeitsentgelt während der Wehrübung freiwillig fortzahlt".

Das wiederum suggeriert mir, dass ich im Zweifelsfall IMMER die Mindestleistung beantragen kann (zumindest wenn ich nicht im öffentlichen Dienst arbeite).


http://www.landkreis-bayreuth.de/Dox.aspx?docid={6938EB26-991C-4091-AFF0-FA9B522C4A9C}&orgid={26BF78B0-5F2B-4ABD-AB27-DAABD67C27E7}
Autor der_stuffz
 - 06. August 2010, 14:51:40
Naja das ist dann aber noch nen guttes Stück hin!

Naja egal!

Werde mal mit den Leuten da reden und hören was der/ die so sagen!

Aber schonmal danke für die Info! ;)
Autor bayern bazi
 - 06. August 2010, 14:15:42
die nachzahlung bekommst du dann auch - musst halt warten bis deine steuerbescheid gemacht wurde
Autor der_stuffz
 - 06. August 2010, 14:13:56
Das wäre ja in etwa nen unterschied von 40€ pro Tag! :-\

Naja ich habe mir mal mein zuständigen rausgesucht muss da nur noch anrufen!
Autor bayern bazi
 - 06. August 2010, 14:10:19
Zitat von: der_stuffz am 06. August 2010, 13:22:24
Selbstständige sollen ja anhand von Steuerbescheiden nachweisen, was Sie für Kosten haben und was für Einnahmen, was macht man wenn man noch keinen Steuerbescheid hat?

dann bekommst du vorläufig den mindestsatz - die endabrechnung wird dann erstellt wenn der steuerbescheid vorliegt
Autor der_stuffz
 - 06. August 2010, 13:46:16
Bitte wie?
Autor snake99
 - 06. August 2010, 13:24:15
Vielleicht reicht der USB die Vorlage der letzten 3 BWA's ... einfach mal anfragen.
Autor der_stuffz
 - 06. August 2010, 13:22:24
Selbstständige sollen ja anhand von Steuerbescheiden nachweisen, was Sie für Kosten haben und was für Einnahmen, was macht man wenn man noch keinen Steuerbescheid hat?