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Autor -niescho-
 - 12. August 2010, 21:54:03
alles klar danke für die Antworten werd den Rest nach mein 4wochen Urlaub klären und hoffe
das,dass klappt ;)
Autor ulli76
 - 12. August 2010, 20:00:16
Der richtige Weg ist, den Antrag an den Chef zu stellen, den aber beim Spieß abzugeben.
Spieß macht die Unterlagen so weit fertig, dass sie komplett sind. Parallel gibt der Chef ne Stellungnahme ab und unterschreibt am Ende, dass die Unterlagen komplett sind. (Viele Einheiten haben auch einen PersUffz/Fw, der sich im so was kümmert.)
Von da aus geht es über den S1 des Verbandes zur SDBw.
Der nächsthöhere Disziplarvorgesetzte (oft Kdr des Verbandes) kann noch ein weitere Stellungnahme abgeben.

Der Verband prüft NICHT, ob eine passende Stelle frei ist. Obwohl sie oft prüfen, ob im eigenen Bereich was frei ist, wenn der Soldat bleiben will und man ihn behalten will.

Irgendwann gibt´s dann halt die Einladung von einem der ZNwG.
Autor snake99
 - 12. August 2010, 12:18:41
Sie müssten den Einstellungstest machen, da das SaZ Einstellungsverfahren nicht mit dem eines Gwdl'ers verglichen werden kann.
Autor -niescho-
 - 12. August 2010, 12:11:56
Zitat von: snake99 am 12. August 2010, 06:59:10
Der Antrag geht über den Spieß zum S1 Bereich. Diese prüfen dann, ob es eine freie Stelle gibt und dann wird der Antrag Richtung ZNwG weitergeleitet. Diese Dienststelle lädt sie dann zum SaZ Einstellungstest ein ...

Wegen den SaZ einstellungstest nochmal zurück zukommen muss ich den auch machen wenn ich noch GwdL,
mir wurde gesagt ich brauch den nicht machen weil ich ja noch dabei bin und mein einstellungstest von der Musterung
noch gültig sei......
Autor wolverine
 - 12. August 2010, 09:32:29
Zwischen Spieß und S1 gibt der Chef und der nächsthöhere D-Vorgesetzte auch noch jeweils eine Stellungnahme zum Antrag ab.
Autor snake99
 - 12. August 2010, 06:59:10
Der Antrag geht über den Spieß zum S1 Bereich. Diese prüfen dann, ob es eine freie Stelle gibt und dann wird der Antrag Richtung ZNwG weitergeleitet. Diese Dienststelle lädt sie dann zum SaZ Einstellungstest ein ...
Autor -niescho-
 - 11. August 2010, 21:44:43
Ich denke mal auch das der Stuffz mir das wohl noch alles erklärt,
und wo geht der antrag hin??
Autor Rosered
 - 11. August 2010, 21:38:33
Ein formloser Antrag ist formlos, muss also keine formellen Kriterien erfüllen.
Anrede..Ich, Name, beantrage hiermit........aus folgenden Gründen...
mit freundlichen Grüßen
Name Unterschrift
Autor -niescho-
 - 11. August 2010, 21:33:06
Hallo Kameraden,

Es geht um folgendes bin jetzt noch w9er hatte schon ein gespräch mit mein Gruppenführer hab dem erzählt
das ich gern verlängern möchte, naja er hat es so aufgenommen und wird es dem gruppenführer so weitergeben.


Dann sagte er zu mir das ich noch zum PerSUffz solle um ein Formlosen Antrag zustellen.
Jetzte mein Anliegen wie sieht solch Formloser Antrag aus?
Und was erwartet mich noch???