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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 15. August 2010, 12:28:20
Der halbe AF ist dann für den finanziellen Ausgeich.

Den Dienstzeiterlass hat sicher dein KpTrpFhr und/oder der Spieß. Normalerweise haben die auch die Berechnungsbeispiele.
Wie gesagt, das Ganze ist ne Wissenschaft für sich.
Autor StDSdt
 - 15. August 2010, 09:50:17
@erni2703
Wo finde ich dieses Schreiben?


Macht für mich aber keinen Sinn, denn:

Mache ich einen Tag unter der Woche frei, brauche ich dazu 10 Einzelstunden. In Deinem Bsp. bekomme ich ja aber für 13h geleisteten Dienst am Samstag einen halben AF (für den ich einen halben Tag frei bekomme), oder eben 10 Einzelstunden, was einem ganzen Tag entspricht. Also entweder verstehe ich etwas falsch oder wir haben 'n Fehler in der Matrix! Oder bezieht sich das ganze ausschließlich auf die finanzielle Vergütung?

Ich war bisher auch der Meinung, dass Du Dir alles über 10h am Wochenende als ganzen AF auszahlen kannst. Den genauen Wortlaut, den mir mein Spieß zeigte als er mich eines besseren belehren wollte, hab' ich aber leider nicht mehr im Kopf. Ich werde Prüfen!


Grüße

Stefan
Autor erni2703
 - 14. August 2010, 18:47:26
""""Einzige Ausnahme: Kommst Du am Wochenende auf eine Stundenzahl über 10h, werden diese nicht als 10 Einzelstunden gerechnet, sondern als ganzer AF."""""


Ich muss meinem Vorgänger in einem Punkt wiedersprechen gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Dienstzeiterlass und den angehängtem Beispielblatt kann der Soldat an einem Samstag Sonn oder Feiertag wahlweise Freistellung vom Dienst bis zu 10 Stunden  ODER entsprechenden finanziellen Ausgleich kriegen
Sprich 9 Stunden Dienst = 9 Stunden Freistellung  11Std Dienst = 10 Std Freistellung 13std Dienst = 10Std Freistellung ODER 1/2 Anfechnungsfall 17 Std Dienst = 10 Std Freistellung oder 1 ganzer Anrechnungsfall.

die einzelstunden können dann auch jeweils einzeln genommen werden
Dazu kam in den letzten 2 Wochen sogar ein Schreiben in dem das extra nochmal betont wurde.



Autor StDSdt
 - 14. August 2010, 16:57:06
Zitat von: ulli76 am 14. August 2010, 16:08:50
Genau- nur an den Wochenenden ist das wieder anders.

...weil die Stunden am Wochenende 1:1 vergütet werden (sofern Du über 46h in der Woche kommst).

Einzige Ausnahme: Kommst Du am Wochenende auf eine Stundenzahl über 10h, werden diese nicht als 10 Einzelstunden gerechnet, sondern als ganzer AF. Hast Du also 9 Stunde Dienst an einem Samstag/Sonntag/gesetzlicher Feiertag und hast eine Wochendienstzeit von 55 Stunden, bekommst Du für den Samstag 9 Einzelstunden. Hast Du an einem Samstag/Sonntag/gesetzlicher Feiertag 11 Stunden Dienst, bekommst Du keine 11 Einzelstunden, sondern einen ganzen AF dafür (sofern Du 57h Wochenstunden hast).


Grüße

Stefan
Autor ulli76
 - 14. August 2010, 16:08:50
Genau- nur an den Wochenenden ist das wieder anders.
Autor Ninjarider23123
 - 14. August 2010, 15:31:21
Das heißt,

es macht kein Unterschied ob ich 13 oder 15 Stunden Dienst habe

und

ob ich 17 oder 23 Stunden Dienst habe?

Es gibt einen pauschalen Betrag für diesen Tag. Richtig?
Autor ulli76
 - 14. August 2010, 14:55:45
Einzelne Überstunden können nur frei genommen werden und es gibt keinen finanziellen Ausgleich. Finanziellen Ausgleich gibt es nur bei den Anrechnungsfällen (also bei mehr als 12 bzw. 16 Stunden).

Wenn ich mich nicht ganz irre, gibt´s 35€ brutto für nen ganzen und die Hälfte für nen kleinen Anrechnungsfall.
Autor StDSdt
 - 14. August 2010, 14:54:12
Soweit ich mich erinnere ist ein ganzer AF zwischen 30 EUR 33 EUR netto.


Gruß

Stefan
Autor Ninjarider23123
 - 14. August 2010, 14:48:07
Wie im Beitrag vor StDsdt schon erwähnt, hab ich ziemlich viele Überstunden.

Mich interessiert nun wie die Überstunden bezahlt werden, da die große menge eher für eine Auszahlung interessant ist, sofern der Dizi das akzeptiert.

Zum Dienstzeiterlass konnte ich leider noch nichts finden.
Autor StDSdt
 - 14. August 2010, 14:41:17
Zitat von: Ninjarider23123 am 14. August 2010, 14:12:11
[...]
Wenn ich z.B. 10 Tage in einem Truppenübung in Iron Taurus bin, werden dann 10x24h berechnet?
[...]

Wenn Du über das Wochenende da warst, und Dein KpFw o.Ä. sagt, "ihr schreibt durch" rechnet man das wie folgt:

Mo: 07:00 bis 07:00 = 24h
Di: 07:00 bis 07:00 = 24h
Mi: 07:00 bis 07:00 = 24h
Do: 07:00 bis 07:00 = 24h
Fr: 07:00 bis 24:00 = 17h
Sa: 00:00 bis 24:00 = 24h
So: 00:00 bis 24:00 = 24h

Mo: 00:00 bis 24:00 = 24h
Di: 00:00 bis 24:00 = 24h
Mi: 00:00 bis 24:00 = 24h
Do: 00:00 bis 24:00 = 24h
Fr: 00:00 bis 24:00 = 24h
Sa: 00:00 bis 24:00 = 24h
So: 00:00 bis 24:00 = 24h

(Wir schreiben TrÜbPl-Aufenthalte nach den Vorgaben vom KpFw was Dienstbeginn und Dienstschluss betrifft)



Grüße

Stefan
Autor StDSdt
 - 14. August 2010, 14:29:43
Wie Ulli schon sagte, ist die generelle Voraussetzung dafür, dass Du einen Ausgleich bekommst, erst einmal die, dass Du über 46h in der Woche kommst.




Einzellstunden bekommst Du, wenn Du an einem Tag mehr als 10 Stunden Dienst hattest, aber weniger oder genau 12 Stunden und die Wochenstunden von 46h überschritten wird. Einen finanziellen Ausgleich für Einzelstunden gibt es nicht.

Bsp1:
Wochenstunden 46:30h (Wochenstunden werden ab 0:30 auf, unter 0:30 abgerundet: Hier also 47h)
Dienst von 7:00 bis 18:30 (11:30h) macht einen Ausgleich von 1h, weil die Wochenstunden nur 1h über den 46h liegt.

Bsp2:
Wochenstunden 45:30 (46h)
Dienst von 7:00 bis 18:00 (11:00h) macht keinen Ausgleich, weil die Wochenstunden nach dem Runden nur 46h beträgt.

Bsp3:
Wochenstunden 48:15h (48h)
Dienst von 7:00 bis 19:00 (12:00h) macht einen Ausgleich von 2h. (Wenn Du bis 19:05 dienst gehabt hättest, wär's ein halber AF)


Ganze AF's (Anrechnungsfälle) bekommst Du, wenn die Wochenstunden über 46h liegen und Du an einem Tag über 16 Stunden Dienst hattest. Wichtig: ÜBER 16h!

Halbe AF's bekommst Du, wenn Du ÜBER 12h bis 16h Dienst hattest. Grundsätzlich ist es so, dass Dir ein halber AF in der Woche nicht ausreicht, um über die 46h zu kommen. Sprich: Der halbe Tag war für das Vaterland.

Was oft auch falsch gemacht wird:
Am Wochenende (Fr. bis So.) werden Stunden nicht durchgehend geschrieben (bspw. 07:00 bis 07:00 = 24h für UVD) sondern immer bis 24:00 Uhr!
Im UvD-Bsp:

Fr: 07:00 bis 24:00 (17h)
Sa: 00:00 bis 07:00  (7h)
Wochenstunden: 65h

Ausgleich:
- Ein ganzer AF (weil 17h)
- 7 Einzelstunden (weil Wochenstunden über 53h liegt (46h + 7h = 53h)


Ich hatte da die letzten Tage/Wochen wilde Diskussionen mit meinem KpFw. Darum bin ich da gerade auf dem laufenden... :-)
Autor Ninjarider23123
 - 14. August 2010, 14:12:11
Ich bin jede Woche (4 1/2) Tage Woche bei min. 70 Stunden, meistens über 80.
Wenn ich am Wochenende auch noch dienst habe, dann noch mehr.

Das Fundament für DZA sollte somit gegeben sein.

Wenn ich z.B. 10 Tage in einem Truppenübung in Iron Taurus bin, werden dann 10x24h berechnet?

Ich suche mal nach dem Dienstzeiterlass, vll. finde ich dort die Informationen die ich brauche.
Autor ulli76
 - 14. August 2010, 14:03:32
Dafür musst du erstmal über 46 Stunden in der Woche bzw. 12 Stunden pro Tag kommen, damit überhaupt was ausgeglichen wird.
Das Ganze ist ziemlich kompliziert- am Besten du schaust mal in den sog. Dienstzeiterlass rein. Bzw. fragst mal deinen KpTrpFhr- der kennt sich meist damit aus.
Mal als Beispiel: Wenn ich jeden Tag eine Überstunde mache (was regelmäßig vor kommt), bekomm ich am Ende -nichts, weil ich nicht über die 46 Stunden komme.
Autor Ninjarider23123
 - 14. August 2010, 13:54:15
Ok, das weiß ich darüber schon mal bescheid.

Und wie sieht es mit DZA aus?
Der normale Soldatentag wird glaube ich mit 9 1/2 Stunden angesetzt.
Was ist wenn ich mehr als 12 Stunden Dienst oder bis zu 24 Stunden Dienst habe?

Wie wird die Stunde berechnet, die über den 9 1/2 Stunden liegt, sofern man diese nicht für dienstfreie Tage einlößt?
Autor StDSdt
 - 14. August 2010, 13:28:21
ZitatWelchen Zuschlag gibt es für außergewöhnliche Zeiten?

Ich denke Du sprichst hierbei vom Dienst zu ungünstigen Zeiten (DzuZ)?
   

Ungünstige Zeiten sind:
                                                                     
Montag - Freitag: 00:00 Uhr - 06:00 Uhr / 20:00 Uhr - 24:00 Uhr zu 1,36 EUR pro Stunde
                                                                     
Samstag: 00:00 Uhr - 06:00 Uhr / 13:00 Uhr - 24:00 Uhr von 00:00 bis 06:00 und 20:00 bis 24:00 zu 1,36 EUR, zwischen 13:00 und 20:00 zu 0,66 EUR pro Stunde (Im Feldjägerdienst 0,77 EUR pro Stunde)
                                                                     
Sonntag: 00:00 Uhr - 24:00 Uhr zu 2,88 EUR pro Stunde
                                                                     

Weiterhin für Dienst an Samstagen vor Ostern und Pfingsten, sowie am 24. und 31. Dezember wenn diese nicht auf einen Sonntag fallen, bereits ab 12:00 Uhr.

Info:
Es muss mehr als fünf Stunden im Kalendermonat Dienst zu ungünstigen Zeiten geleistet werden, um die Zulage zu erhalten. Bei Wachdienst muss im Kalendermonat eine Stundensumme von mindestens 24 Stunden erreicht werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Bei Teilzeitbeschäftigten gelten anteilige Mindestforderungen (BVerwG v. 26.03.09 (2 C 12/08)).