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Autor Eracom
 - 24. August 2010, 19:17:06
Nein das ist Quatsch.

Vielleicht als Pilot?  Aber, ich sehe das immernoch als Gerücht = Pilot + Zähne
Aber Pilot ist wieder so ein weitgehendes Wort - Kampflieger o.Ä.

Ich kann dich aber beruhigen, ich habe 3 Brücken von daher macht ne Krone auch nichts aus.
Autor marber
 - 24. August 2010, 19:03:24
Nein, Dienstantritt ist der 1.1.2011... Ich meine nur irgendwo mal aufgeschnappt zu haben, dass die Krone ein Einstellungshinderniss darstellt. Warum, wieso, weshalb hat sich mir auch nicht erschlossen, ich wollte nur auf Nummer sicher gehen.
Autor ulli76
 - 23. August 2010, 11:20:53
Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, sollte das kein Problem darstellen. Oder bist du schon Soldat und willst wissen, wie das jetzt vom Ablauf ist?
Autor Eracom
 - 23. August 2010, 08:54:38
@marber worauf sind die Probleme bezogen? Auf die Behandlung?

Der abgebrochene Zahn wird noch etwas passend zur Krone angeschliffen. Sowas geht fix.
Autor marber
 - 21. August 2010, 17:56:26
Ich muss auch nochmal dazwischen Funken...


Wie siehts denn mit ner Krone aus? Muss am Montag zum Zahnarzt weil mir mein halber Backenzahn weggebrochen ist und weiß nun nicht, wie die Behandlung aussieht. Können dabei Probleme auftreten oder muss ich was besonderes beachten?
Autor ulli76
 - 21. August 2010, 11:52:08
Ne, er kriegt wohl ein Schreiben, dass die Behandlung voraussichtlich bis zu nem bestimmten Termin fertig ist.

Naja- schaden tut´s schon mal nicht- brauchst aber trotzdem nochmal nen Schriebs wenn´s dann tatsächlich fertig ist.
Autor mailman
 - 21. August 2010, 10:46:26
Zitat von: snake99 am 20. August 2010, 16:30:44
Nach meinem Kenntnisstand sowie den bisherigen Fällen von denen ich gehört habe wird die Bw sie erst dann fest einplanen, wenn schriftlich bescheinigt wurde, dass die Behandlung auch wirklich abgeschlossen ist.

Das Schreiben was sie mitnehmen wollen, ist lediglich eine Prognose, und somit ähnlich aussagekräftig wie der tägliche Wetterbericht ;)

Genauso ein Schreiben bzw. eine Bescheinigung bekommt er doch mit. Das hat nix mit aussagenkräftig zu tun. Oder soll der Arzt eidesstaatlich versicheren das die Behandlung abgeschlossen ist?
Autor Eracom
 - 21. August 2010, 08:54:48
so wie snake99 das kurz gefasst hat ist es richtig.
die behandlung muss abgeschlossen sein, erst dann wirst du eingeplant.

aber den test kannst du komplett beim znwg machen da steht dir nichts im weg.
Autor snake99
 - 20. August 2010, 16:30:44
Nach meinem Kenntnisstand sowie den bisherigen Fällen von denen ich gehört habe wird die Bw sie erst dann fest einplanen, wenn schriftlich bescheinigt wurde, dass die Behandlung auch wirklich abgeschlossen ist.

Das Schreiben was sie mitnehmen wollen, ist lediglich eine Prognose, und somit ähnlich aussagekräftig wie der tägliche Wetterbericht ;)
Autor Dennis Eike
 - 20. August 2010, 15:11:46
So ich nochmal.

Ich bekomme ein schreiben vom Zahnarzt der mir und dem ZnwG schriftlich zusichert das meine Zahnbehandlung bis Dienstantritt fertig ist.

So dieses Schreiben nehme ich mit nach Hannover, dann sollte ja einer Einplanung nichts im Wege stehen oder ????
Autor Eracom
 - 20. August 2010, 06:45:49
Da ich die gleichen Probleme hatte, als ich zum ZnwG eingeladen wurden bin, kann ich dir sagen wie das abläuft.

Als ich dort beim Arzt reinkam, wurde erstmal alles durchsucht, irgendwann schaute er dann in den Mund und hat geschmunzelt,
da mir 4 Zähne fehlten und welche kaputt waren.

Ich sagte ihm das ich derzeit in Behandlung bin.
Später, wurde mir noch erklärt das eine Einstellung mit schlechten Zähnen nicht möglich ist - dies war mir, aber auch bewusst.
Ich wurde erstmal vorgemerkt und habe eine Frist bekommen dieses behandeln zu lassen. Habe noch ein Zettel mitbekommen, der nach der abgeschlossener Behandlung vom Zahnarzt ausgefüllt werden muss und zum ZnwG geschickt werden sollte, sofern ich noch interesse hätte.

Nach 3 Monaten war die Behandlung fertig und habe den Zettel abgeschickt, paar Tage später kam der Anruf vom Einplaner das der Arzt grünes Licht gegeben hat.

Also, mit schlechten Zähnen ist es meist schon blöd, da so eine Behandlung wie bei dir zeitintensiv ist gehen sie auf Nummer sicher und setzen den Bewerbungsablauf erst fort, wenn man gesunde Zähne hat. Da man nicht genau weiss, wann die Behandlung abgeschlossen sein wird.

Stell dir vor, du musst einen Monat nachdem du im ZnwG warst zum Diensteintritt und die Zähne sind immernoch nicht in Ordnung, da schicken die sich bei der Eingangsuntersuchung gleich nach Hause um dieses Behandeln zu lassen.
Natürlich waren da welche die 1-2 Löcher hatten, jedoch ist das eine einzige Behandlung die man schnell erledigen kann. Da wird der Bewerbungsablauf fortgesetzt.
Autor ulli76
 - 19. August 2010, 18:02:56
Ist bei SaZ genauso. Eine kieferorthopädische Behandlung muss zum Dienstantritt abgeschlossen sein.
Autor mailman
 - 19. August 2010, 12:41:10
Zumindest bei Wehrpflichtigen wird da der Status T4 also vorrübergehnd nicht tauglich vergeben. Zumindest meistens.

Denke das es bei SaZ ähnlich ist.

(Evtl geht es wenn es nur so eine Spange ist die man nachts tragen muss aber das ist eine Vermutung)
Autor Misa*
 - 19. August 2010, 12:39:36
Da schmeiß ich gleich noch eine Frage hinterher.

Wenn ich eine Zahnspange trage, ist das ebenfalls ein Grund, die Einstellung bis zum Ende der Behandlung hinaus zu schieben?
Autor snake99
 - 19. August 2010, 11:50:36
Richtig. Zum Tage der Einstellung müssen sämtliche zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen abgeschlossen sein.

Da sie sich zu dem Termin im ZNwG noch in Behandlung befinden, kann es sein, dass sie zwar eine grundsätzliche Eignung erhalten, jedoch solange nicht eingeplant werden, bis sie dem ZNwG die Bescheinigungen über das Ende der Behandlung vorlegen. In Anbetracht ihres Behandlungsumfangs könnte ich mir auch vorstellen, dass sie ggf. noch mal zu einer Nachmusterung müssen, auch wenn die Behandlung vom zivilen Arzt als abgeschlossen bescheinigt wurde.