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Autor Vanguard
 - 22. August 2010, 16:48:39
Zitat von: ulli76 am 22. August 2010, 09:13:33
@Vanguard: Das mit der Probezeit stimmt definitiv nicht!

das hab ich mir auch nur schwer vorstellen können...

Bei uns gibt es nure in paar Uffze die länger bleiben... die können das auch verstehen inzwischen, wenn manche gleich abhauen... Haus bauen oder Studium/BFD ist nun mal wichtiger...
Autor wolverine
 - 22. August 2010, 10:06:48
Das gar nicht mal, aber wenn man eh jeden Abend zu Hause ist, dann könnte der eine Uffz-Abend im Quartal auch ´mal eine Abwechselung sein. Kameradschaft heißt auf keinen Fall, dass jeder so früh wie möglich abhaut. Aber die kann man halt nicht erzwingen.
Autor RekrKp8
 - 22. August 2010, 09:23:30
Vielleicht sollte man mal mit der Vertrauensperson darüber reden, dass die Kameradschaft darunter leidet. Auf der anderen Seite kann man ja mal ein Abend oder so eine halbe Stunde länger da bleiben und ein Getränk im Rahmen des Uffz-Korps mittrinken. Da bricht sich keiner einen Zacken aus der Krone.
Autor ulli76
 - 22. August 2010, 09:13:33
@Vanguard: Das mit der Probezeit stimmt definitiv nicht!
Autor Hessi
 - 22. August 2010, 06:07:46
Manche passt es eben ent das man Heimschläfer ist und noch ne Familie hat.So ist das auch bei mir.Wenn nach Hause geht kriegt man an den Kopf geworfen ,,Na stehst schon in Startstellung das du endlich nach Hause fahren kannst''

Ich bin eben Heimatnah gekommen und? Bin auch noch extra bis auf 10 km an die Kaserne hingezogen damit ich keine 40 Km fahren muss.
Das können viele net verstehen.Darunter leidet auch etwas die Kameradschaft.Ich sag immer nur das sie sich auch ne Wohnung suchen sollen hier in der nähe.Dann können
sie auch jeden Abend zur ihrer Familie.
Autor Vanguard
 - 22. August 2010, 04:17:44
ich habe mich heute erst belehren lassen, dass neuerdings (seit ein oder zwei jahren) jeder SAZ eine "probezeit" von 6 monaten hat... Ausnahme Eignungsübende mit 4 Monaten Entscheidungsfrist (meiner Meinung nach zu kurz)...

Wenn ein Uffz wegen Nichtteilnahme an Uffz-Veranstaltungen entlassen könnte, müsste man  unser halbes Uffz-Korp entlassen...
Autor Andi
 - 21. August 2010, 19:52:09
Zitat von: Flex-Cut am 21. August 2010, 10:46:54
in der Probezeit geht das ebenfalls

Es gibt keine "Probezeit" für Soldaten, sondern nur in wenigen Laufbahnen eine "Eignungsübung".

Gruß Andi
Autor StOPfr
 - 21. August 2010, 13:04:16
Ich denke auch, dass es da auf das gesamte dienstliche Verhalten ankommt. Ist jemand z.B. ansonsten sehr kameradschaftlich eingestellt, nimmt man ihm auch keine Aversion gegen Saufgelage übel. Ist einer sehr Ich-bezogen wird er es eventuell wegen Kleinigkeiten schwer haben. Da wirkt dann schon ein einmaliges Fernbleiben von einem Kompanieabend wie ein böser Affront.
Aber dass die Nichtteilnahme an Saufgelagen zu dienstrechtlichen Konsequenzen führt ist ausgeschlossen. Daraus allein lässt sich unmöglich eine charakterliche Nichteignung konstruieren.
Entweder liegt da mehr in der Luft oder er kann gelassen bleiben. 
Autor mailman
 - 21. August 2010, 13:03:10
In einigen Einheiten gibt es wohl noch ein richtiges "Uffz Korps".

Ein oder zweimla kann man da sicher vorbeischauen. Man muss ich ja nicht die Kante geben. Dann sollte auch das Gerede aufhören.
Autor ulli76
 - 21. August 2010, 12:41:12
Kein Chef wird deswegen gegen ihn ermitteln und es wird deswegen auch keine Entlassung eingeleitet.

Was das Gelaber der anderen angeht- da muss er einen Weg finden- nennt sich soizlae Kompetenz- wenn er nie bei gemeinschaftlichen Treffen dabei ist, kann er halt schnell zum Außenseiter werden.
Autor Hessi
 - 21. August 2010, 12:32:05
Mal abwarten und schauen was es gibt.
Jedenfall kann ich ihm jetzt sagen das er sich auch wehren kann gegen irgendwelche Vorwürfe
Autor BulleMölders
 - 21. August 2010, 11:45:41
Zitat von: wolverine am 21. August 2010, 10:42:08Mit Anhörung, Beschwerde- und Klagemöglichkeit.
Sagt doch alles oder?

Zitat von: Hessi am 21. August 2010, 11:02:51
Ich denke mal das es daran liegt das er net so gern mit den anderen Uffzen feierzt.
Und das ist bestimmt kein Entlassungsgrund.
Autor Hessi
 - 21. August 2010, 11:02:51
Ich denke mal das es daran liegt das er net so gern mit den anderen Uffzen feierzt.Sprich immer bei den Saufgelagen dabei ist.Weil er net der Typ dafür ist.
Sonst macht er ja alles mit.Aber wenn der fall kommen sollte dann kann er auch dagegen Klagen?Und es muss net auf eine Entlassung hinausgehen wenn es zu Ahörung
kommen sollte?

Autor Flex-Cut
 - 21. August 2010, 10:46:54
in der Probezeit geht das ebenfalls
Autor wolverine
 - 21. August 2010, 10:42:08
Wegen gesundheitlicher und charakterlicher Nichteignung kann man entlassen werden - innerhalb der ersten vier Jahre sogar recht schnell. Aber natürlich muss es dafür Anhaltspunkte geben und es ist ein förmliches Verfahren: Mit Anhörung, Beschwerde- und Klagemöglichkeit.