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Autor der_stuffz
 - 09. September 2010, 17:05:34
So ich habe mal im Btl angerufen und nachgefart wegen der Verbandfarben!

Aussage S1: Sie behalten Jg, da Sie ja auch als JgFw eingeplant sind und nicht als Fernmeldesoldat!

Gruß Steve
Autor der_stuffz
 - 23. August 2010, 12:54:09
Ich frage mich eben warum das so gehandhabt wird? Ist ja kein Sperrgut als solches! Und ist eben überall im Handel zu beziehen und daher nicht einzig für Behörden zugänglich!

Macht hier aber echt kein Sinn, da etwas anderes gefragt wurde! ;)
Autor miguhamburg1
 - 23. August 2010, 12:44:45
Wie Sie das finden, lieber StUffz, ist einfach unerheblich, und es lohnt sich hierüber keinerlei Diskussion. Dienstbekleidung und pers. Ausrüstung Darfur nur an den berechtigten Personenkreis verkauft werden. Wen das stört, der wende sich mit seiner Beschwerde/seinem Anliegen direkt an die LHD - oder kaufe sich Die gewünschten Artikel anderswo.
Autor der_stuffz
 - 23. August 2010, 12:31:20
Er wollte den Gürtel käuflich erwerben und das haben die versagt!

Finde ich schon ein bischen kleinlich, da man den Gürtel draußen ganz normal kaufen kann und der keinen verkaufsverbot unterliegt! ;D

Finde ich schon etwas komisch das ganze!

Also der LHD-Shop nicht die LH-Bw.
Autor snake99
 - 23. August 2010, 11:59:52
Dann hat die LHD erstmal alles richtig gemacht!

Angehörige der BuPo werden via LHD eingekleidet, NICHT die Angehörigen der LaPo's!
Autor der_stuffz
 - 23. August 2010, 11:48:34
Verwechsle ich nicht, aber der Gürtel ist der gleiche wie der bei der Berliner Pol und ein Kamerad ist Flieger  d.R. und beruflich bei der Pol.

Die wollten Ihm den Gürtel nicht verkaufen, da er bei der Berliner Pol ist und nicht bei der Bayrischen!

Ich selber musste auch wieder angelegt werden, wegen dem neuen System.
Autor snake99
 - 23. August 2010, 11:05:59
@stuffz

Kann es sein dass sie da was verwechseln? Die LHD rüstet auch die Bundespolizei aus ... jedoch nicht die Polizei der einzelnen Bundesländer.
Autor der_stuffz
 - 23. August 2010, 09:45:21
Barett habe ich noch aber danke für die Info!

Mann muss tatsächlich einen Ausweiß vorzeigen!

Hatten den Spass erst wieder in Hammelburg.

Ein Polizist aus Berlin kann dort auch nicht einkaufen in Hammelburg da es ländersache ist! Und es ging nur um die Lochkoppel der polizei! :)
Autor snake99
 - 22. August 2010, 03:01:08
Richtig, bei nicht dienstlicher Kleidung muss man keine Legitimation vorlegen .... und ja, man kann den Shop einfach so betreten, erst beim Einkauf an der Kasse wird man ggf. überprüft.
Autor miguhamburg1
 - 21. August 2010, 18:07:11
@ Troubleshooter: Dienstbekleidung kann m.W.n. auch im LHD Internetshop nur von jemandem eingekauft werden, der sich durch Vorlage/Zusendung einer TrAusw Kopie etc. legitimiert hat - oder ohnehin ein Konto dort hat.

Die nicht-dienstlichen Artikel können dort tatsächlich von jedermann erworben werden.
Autor RitterausWestfalen
 - 21. August 2010, 17:59:40
Hm,
ich komme vom Objektschutz und mußte meine Schwingen abgeben und die Heeresteile aufschieben.
Gut, bin ja auch im Herr eingeplant und habe hier sämtliche Lehrgänge besucht.
ein lachendes und ein weinendes Auge..
Obwohl die grünen Litzen und das Eichenlaub auch nicht schlecht sind.

Kenne ein Sani, der auch Panzergrenfw war und nu blaue Sachen trägt...ist halt so...
Autor Troubleshooter
 - 21. August 2010, 16:58:54
@snake99: Das mit dem Konto mag sein, aber man kann auch als Privatkunde im Online-Shop der LHD einkaufen. Und die Frage nach Deinem Ausweis erfolgte doch wohl auch an der Kasse und nicht beim Betreten des Verkaufsraumes, oder?
Autor snake99
 - 21. August 2010, 15:05:15
Zitat von: Troubleshooter am 21. August 2010, 12:52:04
Abgesehen davon, betreibt die LHD auch einen Versandhandel und zumindest die Filiale der LHD in Köln frei zugänglich, d.h. neben (Teil-)Selbsteinkleidern kann dort jeder einkaufen. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, bei dem beim Einkauf nach einem Truppenausweis o.ä. gefragt wurde.

Also ich musste meinen Ausweis vorzeigen, als ich mir ein Barett gekauft habe. Der direkte Bareinkauf soll auch nicht mehr möglich sein. Wie die Dame mir sagte, muss mittlerweile für jeden Kunden ein Konto angelegt werden, ganz egal ob aktiver Soldat (Selbsteinkleider) oder Reservist ...
Autor Troubleshooter
 - 21. August 2010, 12:52:04
Präzise formuliert sind es zwei Firmen, die zu einer Unternehmensgruppe gehören, was sich nicht zuletzt in der teilweise recht unterschiedlichen Produktpalette wiederspiegelt.

Abgesehen davon, betreibt die LHD auch einen Versandhandel und zumindest die Filiale der LHD in Köln frei zugänglich, d.h. neben (Teil-)Selbsteinkleidern kann dort jeder einkaufen. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, bei dem beim Einkauf nach einem Truppenausweis o.ä. gefragt wurde.

Ich will nicht unnötig darauf herumreiten, aber es sind immer noch zwei Pferde, auch wenn sie aus einem Stall stammen.  ;)
Autor miguhamburg1
 - 21. August 2010, 12:28:25
Wobei beides dieselbe Firma ist: LH Dienstbekleidung GmbH. Denen unterstehen nicht nur Die Filialen, in denen (Teil)Selbsteinkleider kaufen, sondern auch die Service Stpkte, in denen es die dienstliche Bekleidung und persAusrüstung unentgeldlich empfangen wird.

Und als Res der DGGrp Uffz oder Msch bekommt er die Bekleidung unentgeltlich bereitgestellt.