ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: MediNight am 31. August 2010, 21:51:46
Das glaube ich Ihnen gerne! Das steht nämlich in der Ziffer 213 der ZDv 20/6:
"a. Eine Beurteilung ist zu erstellen für Offiziere und Unteroffiziere der Reserve
...
– nach einer Wehrdienstleistung von mehr als zwölf Tagen, wenn Wehrdienstleistende in ihrem derzeitigen Dienstgrad noch nicht beurteilt wurden,
..."
Zitat von: Graf von Krähenburg am 31. August 2010, 20:34:06
... 1. Frage: Gibt es noch weitere Bedingungen, die erfüllt werden müssen, ich habe mal was von einer mind. 14tägigen WÜ mit Beurteilung gehört, kann aber dazu in der 20/7 nichts finden.
Zitat von: marineflieger am 31. August 2010, 21:04:40
Bei meiner ersten WÜ (Dauer 4 Wochen) musste nach zwei Wochen eine Beurteilung geschrieben werden und am Ende der WÜ Beförderung zum Hauptbootsmann. HAbe auf der Stelle geübt, auf der ich auch als aktiver Soldat eingesetzt worden war.
Zitat von: bayern bazi am 31. August 2010, 20:55:24
eigung durch Beurteilung (und ob ein chef jemand nach 24 tagen wü schon zum HF machen will/kann - rechne lieber mit ein paar WÜ mehr - der HptFw ist keine Alterserscheinung)