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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 02. September 2010, 21:04:36
Zitat von: PzInstFw am 02. September 2010, 20:02:10
Auf der nächsten Seite, in der Tabelle, steht bei Bildungsvorraussetzung genau das was ich geschrieben hab.

Nein und noch dazu hast du die Tabelle, in der du sehr kreativ und frei geräubert hast offenbar nicht verstanden.
Die Voraussetzungen für eine Einstellung findest du auf Seite 4 und 5, die Tabelle fast diese Daten noch mal zusammen und bringt auch gleich Regelverpflichtungszeiten mit ins Spiel.

Gruß Andi
Autor sliderbp
 - 02. September 2010, 20:43:16
Ich lese da eindeutig ...

"Abitur, Fachhochschulreife, mittlere Reife ..."

... in der Tabelle auf Seite 5.
Autor PzInstFw
 - 02. September 2010, 20:02:10
Auf der nächsten Seite, in der Tabelle, steht bei Bildungsvorraussetzung genau das was ich geschrieben hab.
Autor Andi
 - 02. September 2010, 16:47:04
Zitat von: PzInstFw am 01. September 2010, 15:54:28
Bildungsvorraussetzungen FEldwebel allgemeiner Fachdienst:
-Hauptschulabschluss mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
-Abitur oder Fachhochschulreife mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
-Abgeschlossene Ausbildung zum Meister oder vergleichbar
Schlecht geträumt? In der Broschüre steht:

"Voraussetzungen für die Einstellung als
Feldwebelanwärterin/Feldwebelanwärter/
Bootsmannanwärterin/Bootsmannanwärter (Einstellung im
untersten Mannschaftsdienstgrad):

- Sie sind Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Art. 116 des
Grundgesetzes.
- Sie haben das 17. Lebensjahr vollendet und das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet.
- Sie besitzen einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig
anerkannten Bildungsstand oder

- Sie besitzen einen Hauptschulabschluss (oder einen als gleichwertig
anerkannten Bildungsstand) und einen förderlichen, für
die vorgesehene Verwendung in der Bundeswehr jedoch nicht
verwertbaren Berufsabschluss.

Zusätzliche Voraussetzungen für eine Einstellung mit höherem
Dienstgrad
Einstellung mit dem Dienstgrad Unteroffizier/Maat

- Sie haben das 17. Lebensjahr vollendet und das 32. Lebensjahr
noch nicht vollendet.
- Sie besitzen einen Hauptschulabschluss
(oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand) und
einen für die vorgesehene Verwendung bei der Bundeswehr
verwertbaren Berufsabschluss.
Verpflichtungszeit: Grundsätzlich zwölf Jahre (acht Jahre möglich)."

Gruß Andi
Autor PzInstFw
 - 02. September 2010, 14:36:46
Die Informationen beziehen auf die Broschüre "Feldwebel des allgemeinen Fachdientes", wenn ihr das nicht glaubt guckt selbst nach ;)
Autor Mugen
 - 02. September 2010, 12:21:35
Dann ist sein Post schlichtweg falsch.
Autor sliderbp
 - 02. September 2010, 11:37:48
Egal wie es dort heißt. Laut seinem Post kann man mit Realschulabschluss offenbar nicht in die Feldwebellaufbahn.

Zitat-Hauptschulabschluss mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
-Abitur oder Fachhochschulreife mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
-Abgeschlossene Ausbildung zum Meister oder vergleichbar
Autor mailman
 - 02. September 2010, 10:57:21
Vllt heißt das in seinem BL anders.
Autor sliderbp
 - 02. September 2010, 08:08:19
Zitat von: PzInstFw am 01. September 2010, 15:54:28

-Abitur oder Fachhochschulreife mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
                                                                               

Und jetzt ... es fehlt immer noch die FachOBERschulreife !
Autor Andi
 - 01. September 2010, 22:05:10
Zitat von: ChrIs_ am 31. August 2010, 13:44:48
ich frage mich allerdings, was du im truppendienst willst?

Offensichtlich Feldwebel werden...

Zitat von: ChrIs_ am 31. August 2010, 13:44:48wenn ich das richtig verstanden habe, hast du realschule ohne eine ausbildung.

Es wird in Deutschland - auch nicht bei der Bundeswehr - auch niemand gezwungen eine Ausbildung zu absolvieren.

Zitat von: ChrIs_ am 31. August 2010, 13:44:48da es im truppendienst (nach meinem wissen) keine ZAW gibt,

Das ist falsch. Auch Feldwebel des Truppendienstes können eine kaufmännische ZAW machen, grundsätzlich ist sie aber erst mal nicht vorgesehen.

Zitat von: ChrIs_ am 31. August 2010, 13:44:48würdest du ja nach dem bund ohne irgendwas da stehn.

Wenn man zwei Jahre Freistellung vom Dienst für Ausbildung, Schule oder Studium bei vollen Bezügen nicht nutzen will und auch 3 Jahre Übergangsgebührnisse nicht nutzt wäre man da wohl selber Schuld, wenn man so doof wäre...

Andi
Autor PzInstFw
 - 01. September 2010, 20:53:13
Zitat von: PzInstFw am 01. September 2010, 15:54:28

-Abitur oder Fachhochschulreife mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
                                                                               
Autor sliderbp
 - 01. September 2010, 16:03:00
Bei den Voraussetzungen fehlt dann aber -wie in diesem Fall gelten- der Fall Fachoberschulreife mit oder ohne förderliche Berufsausbildung.
Autor PzInstFw
 - 01. September 2010, 15:54:28
Bildungsvorraussetzungen FEldwebel allgemeiner Fachdienst:
-Hauptschulabschluss mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
-Abitur oder Fachhochschulreife mit oder ohne Berufsausbildung mit verwertbahrer Verwendung
-Abgeschlossene Ausbildung zum Meister oder vergleichbar

Zu der Fach bzw Truppendienst Sache....
Wenn du noch recht jung bist, solltest du lieber den Fachdienst in Erwähgung ziehen einfach aus dem Grund das du dich noch weiterbilden kannst und willst, wenn du als Truppendiener nach 12 Jahren ausscheidest und sagen wir 30 bist sind deine Motivation und dein Ehrgeiz so im Keller das du dich kaum an was neues setzen wirst und krampfhaft daran klammern wirst was du beim Bund gemacht hast. Ergo: Fachdienst!!!                                                                                     
Autor mailman
 - 31. August 2010, 13:47:49
Im Endeffekt muss es jeder selber wissen. Wenn man sich anstrengt und nicht erst um 12 Uhr Vorbereitungen für "danach" trifft, dann kommt sicher aucho zurecht.
Autor ChrIs_
 - 31. August 2010, 13:44:48
ich frage mich allerdings, was du im truppendienst willst? wenn ich das richtig verstanden habe, hast du realschule ohne eine ausbildung. da es im truppendienst (nach meinem wissen) keine ZAW gibt, würdest du ja nach dem bund ohne irgendwas da stehn. somit würde doch nur der fachdienst in frage kommen, in de rman eine ausbildung erhält.