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Zitat von: meisterjäger am 09. September 2010, 09:34:00
Twittern stelle ich mir aber dämlich vor.
"Ey boah, sind gerade voll unter Beschuss. Blut sieht wirklich aus wie Ketchup. Hab' Hunger auf Fritten!"
"In Kunduz reiten sie auf Eseln"
"Viele Bärte gibt's hier"
etc.
Zitat von: Eracom am 09. September 2010, 06:51:40So wie es dort beschrieben ist, ist es schon erlaubt.
Zitat von: Fitsch am 09. September 2010, 09:08:38
Habe ich nie und werde ich wahrscheinlich auch niemals verstehen ...
Zitat von: Eracom am 09. September 2010, 06:51:40
Der Beitrag kommt mir so rüber das man Bloggen darf, aber dann wiederrum nicht.
Zitat von: ulli76 am 09. September 2010, 05:49:19
Es kommt halt drauf an, was du bloggst oder twitterst.
ZitatAlle Soldatinnen und Soldaten haben die Pflicht, ihre Äußerungen so zu gestalten,
dass weder das Ansehen der Bundeswehr noch die Achtung und das Vertrauen, das die dienstliche Stellung erfordert, ernstlich gefährdet wird.
ZitatVertrauliche Informationen und Details über den Dienstalltag haben im Internet nichts so suchen. Ebenso wie die Bloßstellung und Beleidigung von Einzelpersonen.
Zitat",,Die Veröffentlichung eines Textes im Internet ist rechtlich nichts anderes als eine Veröffentlichung etwa in einer Zeitung"", heißt es hierzu aus der Rechtsabteilung des Verteidigungsministeriums. Ein Blogger, der beispielsweise Kameraden zitiert, deren Namen nennt oder ein Foto veröffentlicht, muss auf die Persönlichkeitsrechte desjenigen achten.