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Zusammenfassung

Autor MediNight
 - 16. September 2010, 18:23:22
Und auch dies ist in der "Reservisten-Bibel", also in der ZDv 20/3 geregelt!

"Zuständigkeit für die Zahlung des Reserveoffizier oder Reserveunteroffizierzuschlages

1215. Der Reserveoffizierzuschlag oder Reserveunteroffizierzuschlag wird grundsätzlich von dem Übungstruppenteil/der Übungsdienststelle, bei dem der Anspruch auf Zahlung eines Teilbetrages entsteht, zusammen mit dem Wehrsold gezahlt.
Bei beorderten Personen, die keinen Wehrdienst leisten, übernimmt das der Kalender führenden Dienststelle zugeordnete Bundeswehr-Dienstleistungszentrum die Zahlung des Zuschlages.
In den übrigen Fällen zahlt das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum den Zuschlag, das für die Dienststelle zuständig ist, welche die Ernennung dienstlich bekannt gibt."

Somit sollte das eigentlich von alleine laufen! Wenn nicht, wissen Sie aber jetzt, bei wem Sie sich beschweren können ;) !
Autor TheAdmin
 - 16. September 2010, 16:36:08
Das funktioniert normalerweise automatisch.
Autor Hofi
 - 14. September 2010, 09:35:27
Hey Kameraden,

bin letzten Freitag bei einer Wehrübung zum Leutnant d.R. mit Wirkung zum 01.10. ernannt worden.
Muss Ich den Reservistenzuschlag selber beantragen oder zahlt man mir den einfach so?

Anker Wirf!
Autor MediNight
 - 13. September 2010, 09:45:26
Noch deutlicher wird hier die ZDv 20/3, "Grundsatz- und Einzelanweisung für die militärische Personalführung von Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr", in ihrer Ziffer 1216:

"Personen, die mit einem vorläufigen höheren Dienstgrad in eine Laufbahn der Offiziere der Reserve oder der Unteroffiziere der Reserve eingestellt (beordert) werden, erhalten in keinem Fall einen Reserveoffizier- oder Reserveunteroffizierzuschlag."

Und nachdem dieser Fall definitiv auf Sie zutrifft, dürften hier wohl alle Unklarheiten beseitigt sein, oder ;) ?
Autor TheAdmin
 - 13. September 2010, 08:22:29
"§ 8h Reserveoffizierzuschlag

(1) Soldaten, die zum Reserveoffizier ausgebildet werden, erhalten einen Reserveoffizierzuschlag von 1.500 Euro.

(2) Der Reserveoffizierzuschlag wird nach der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes der Reserve bei Aufnahme der Ausbildung in einem Teilbetrag von 500 Euro und nach der Beförderung zum Leutnant der Reserve in einem weiteren Teilbetrag von 1.000 Euro gewährt und zusammen mit dem Wehrsold gezahlt. Der Reserveoffizierzuschlag wird nur einmalig gewährt. § 7 Abs. 5 gilt entsprechend."

Daher: Nein
Autor LwResi
 - 12. September 2010, 23:10:47
Hallo,

ich habe im April mein Medizinstudium beendet und werde am Ende des Monats eine Wehrübung als Stabsarzt(v) durchführen.
Gild für mich auch der Reserveoffizierzuschlag???

Gruß LwResi