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Zusammenfassung

Autor KfAusbZentr
 - 04. Juli 2011, 21:52:34
Zitat von: instfw am 15. September 2010, 19:26:38
Übrigens, nebenbei die Dienstfahrerlaubnis B-Fo gibt es nicht mehr, das wurde durch die Fahrberechtigung B ersetzt. 

Ach ja, die Fahrberechtigung B gibt es auch nicht mehr, jetzt gibt es wieder die DstFE B. Allerdings ohne "echte" Prüfung  ;)
Autor KfAusbZentr
 - 04. Juli 2011, 21:47:06
Zunächst mal vorweg: Es gibt keine eigenen (Kurz-)Lehrgänge für Bewerber um die Dienstfahrerlaubnis [DstFE] der Klasse C/CE mit Vorbesitz der allgemeinen Fahrerlaubnis.Zur Erlangung der DstFE benötigt man beim Vorliegen einer gültigen allgFE zusätzlich die Ausbildung und Prüfung in den militärischen Fächern:

  • Theorie: Besondere Bestimmungen der Bundeswehr (ehemals "Militärische Bestimmungen")
  • Praxis: Tätigkeiten des Einweisers / Sicherungspostens
  • Praxis: Technischer Dienst / Fahrzeugtechnik Klasse C
  • Praxis: Technischer Dienst / Fahrzeugtechnik Klasse CE

Darüber hinaus hat der Bewerber, während einer Überprüfungsfahrt, seine Fahrfertigkeit unter Beweis zu stellen. Das ist zwar keine "echte" Fahrprüfung, die Bewertungskriterien sind aber letzlich die gleichen wie sonst auch. Die Überprüfung erfolgt durch einen amtlich anerkannten Prüfer oder Sachverständigen. Ausbildung und Prüfung erfolgt nur in den Kraftfahrausbildungszentren.

Im Regelfall wird ein normaler Ausbildungsplatz gebucht, der Bewerber kann aber nach erfolgter Ausbildung frühzeitig "rausgeprüft" werden. Das setzt jedoch voraus, dass das KfAusbZentr Personal verfügbar hat um neben dem regulären Dienstplan die Ausbildungsinhalte vermitteln zu können und vor allem die Verfügbarkeit einer digitalen Prüfungsausstattung für die Theorieprüfung (in Ausnahmen kann aber auch , sofern noch Vorhanden, auf Fragebögen schriftlich geprüft werden). Wenn alles passt, ist man dann in 2-3 Wochen durch. Das ist übrigens auch möglich, wenn man die sonst vorgeschriebene Restdienstzeit von 10 Monaten nicht mehr hat.

Tip: Man kann auch mal im KfAusbZentr fragen, ob nicht "zwischendurch" die Möglichkeit besteht. Zum Beispiel wenn mal ein Trainingsteilnehmer abgelöst wurde und sein Platz frei geworden ist....
Autor instfw
 - 15. September 2010, 19:26:38
Du gehst normal zur KFGA, kannst aber bei entsprechender Eignung und Leistung eher herausgeprüft werden. Allerdings fährst du eine ganz normale Prüfung.

Übrigens, nebenbei die Dienstfahrerlaubnis B-Fo gibt es nicht mehr, das wurde durch die Fahrberechtigung B ersetzt. 
Autor erdpichel
 - 14. September 2010, 23:30:54
also wir hatten damals einen beim führerschein dabei, der hatte auch schon zivil CE, der hat dann den "normalen" lehrgang mitgemacht, es wurde aber mit dem prüfer abgesprochen, dass der schon nach 2wochen seine prüfung machen konnte, weil der die stunden ja nicht brauchte...
Autor bayern bazi
 - 13. September 2010, 15:00:04
weils bestimmt nicht soviel davon gibt die bereits mit nem CE zum bund kommen - und ja nichteinmal mehr de mog mit dem "normalen" B gefahren werden darf

edith sagt noch dazu

Zitat von: DaRealAd am 13. September 2010, 14:59:04
. Wobei ein Lehrgang pro Quartal für ganz Deutschland doch wohl schon drin sein müsste...

und wenn man dann die fahrtkosten - trennungsgeld - eccpp rechnet, da ja mittlerweile fast zu 100% nur noch SAZ diese lerhgänge machen - kommt der lehrgang "vor ort" wahrscheinlich auch wieder billiger

und ausbildung hat noch niemanden geschadet ;)
Autor DaRealAd
 - 13. September 2010, 14:59:04
Zitat von: Flexscan am 13. September 2010, 14:50:06
was eigtl Schwachsinn wäre wie ich finde.

Der Lehrgang ist ja nicht grade billig und so könnte die Bw viel Geld sparen und in sinnvollere Dinge investieren.

Wenn es bei B Fotg gibt warum nicht auch CE Fortg?
Genau das waren meine Gedanken. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es so wenige Bewerber mit CE-Vorbesitz gibt, dass es sich einfach nicht lohnt und man die Lehrgänge nicht voll bekommen würde. Wobei ein Lehrgang pro Quartal für ganz Deutschland doch wohl schon drin sein müsste...
Autor Flexscan
 - 13. September 2010, 14:50:06
was eigtl Schwachsinn wäre wie ich finde.

Der Lehrgang ist ja nicht grade billig und so könnte die Bw viel Geld sparen und in sinnvollere Dinge investieren.

Wenn es bei B Fotg gibt warum nicht auch CE Fortg?


Autor bayern bazi
 - 13. September 2010, 14:48:55
Zitat von: DaRealAd am 13. September 2010, 14:46:38
Gehört habe ich davon bisher noch nichts, daher gehe ich eigentlich davon aus, dass es einen solchen Lehrgang nicht gibt und man den kompletten Lehrgang von vorne macht samt Prüfungen.

rechne mal damit  ;) ;)

Autor DaRealAd
 - 13. September 2010, 14:46:38
Das war ja eben genau meine Frage - Ob es einen verkürzten CE-Lehrgang gibt, für Leute, die schon den zivilen CE haben.

Gehört habe ich davon bisher noch nichts, daher gehe ich eigentlich davon aus, dass es einen solchen Lehrgang nicht gibt und man den kompletten Lehrgang von vorne macht samt Prüfungen.
Autor PzInstFw
 - 13. September 2010, 14:43:05
Möglicherweise machst du in der BW Fahrschule nur nochmal den MIL Teil der ja erforderlich ist für alle Militärkraftfahrer und bekommst dann nur eine Einweisung in den jeweiligen PKW bzw LKW. So ist es ja auch bei den Leuten mit B Schein die dann Kraftfahrer B machen sollen.
Autor mailman
 - 13. September 2010, 13:44:41
CE mag ja CE sein, aber beim Bund ist das eben nicht nur der Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse sondern eben auch die Ausbildung zum MilitärKraftfahrer.
Autor Eracom
 - 13. September 2010, 13:13:34
War ja nur ne Vermutung. Da CE, CE für mich ist - und dementsprechend nur in ein neues Fahrzeug eingewiesen werden muss.
Autor Timid
 - 13. September 2010, 11:42:15
Zitat von: Eracom am 13. September 2010, 11:22:51Der CE gilt für 5 Jahre, nach dieser Zeit, wenn du ihn behalten möchtest musst du ihn verlängern.
Da gibt es aber noch paar Kriterien wie Sehvermögen und die allg. Gesundheit.

Das sagt nur nichts über das "Umschreiben" aus ...

ZitatWenn deiner noch gültig ist, gehe ich mal davon aus das du nicht zu einem Lehrgang musst.

Da gehst du falsch aus ... Ein ziviler Führerschein ist keine Dienstfahrerlaubnis (die zum Führen von Dienst-Kfz nunmal notwendig ist - Ausnahme gewisse Fahrzeuge Klasse B), ein militärischer Führerschein-Lehrgang ist zudem umfangreicher als die zivile Ausbildung. Dementsprechend wird man nicht darum herum kommen, den Lehrgang nochmal zu besuchen. Ausnahme, wie gesagt, Klasse B.
Autor Eracom
 - 13. September 2010, 11:22:51
Ich hab mal für dich gegoogelt da ich irgendwas im Hinterkopf hatte ;)

Der CE gilt für 5 Jahre, nach dieser Zeit, wenn du ihn behalten möchtest musst du ihn verlängern.
Da gibt es aber noch paar Kriterien wie Sehvermögen und die allg. Gesundheit.

Wenn deiner noch gültig ist, gehe ich mal davon aus das du nicht zu einem Lehrgang musst. Wieso auch?
Autor DaRealAd
 - 13. September 2010, 10:18:32
Wie läuft das eigentlich, wenn jemand schon den zivilen CE-Schein hat? Gibt es dafür eigene Lehrgänge, um eine Dienstfahrerlaubnis zu bekommen (analog zum B-Fortgeschritten) oder werden solche Leute ganz normal auf den CE-Lehrgang geschickt?