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Zusammenfassung

Autor Rosered
 - 27. September 2010, 13:26:19
Vielen Dank, AlexS, jetzt kann ich es mir ganz genau vorstellen. ::)
Gruß
Rosered
Autor AlexS
 - 27. September 2010, 13:19:13
Oooooder auch dreißigtrillionendreihundertfünfundneunzigbilliardensiebenhundertneunundachtzigbillionen-fünfhundertsechsundsiebzigmilliardenachthundertsiebenundvierzigmillionensechshundertsiebenunddreißigtausendneunhundertdreiundachtzig
*klugscheiß* :D

Das hätte ich natürlich auch gerne mal auf meinem Cheque stehen!
Autor schlammtreiber
 - 27. September 2010, 10:48:05
dreißigtrillionenundeinpaarzerquetsche
Autor Rosered
 - 27. September 2010, 10:43:21
Ach, Mani,
bist du mal so freundlich und schreibst für mich die Zahl in Worten auf (wie auf einem Cheque). Ich kann die Zahl so schwer lesen ....öh
liebe Grüße
Rosred
Autor Mani
 - 27. September 2010, 09:34:44
Wie schon im vorangegangenen Beitrag erklärt: Jeder SaZ oder BS wurde mindestens 30395789576847637983 mal belehrt das er für Einsätze im Ausland eingeplant werden kann. Also sollte man sich vor dem unterschreiben des SaZ oder BS Vertrages überlegen ob man des will oder ned.
Autor snake99
 - 27. September 2010, 09:28:39
Ich setz sogar noch einen drauf ...

JEDER SaZ/FWDL wurde vor Dienstantritt über die mögliche Pflicht zur Teilnahme an einem Auslandseinsatz x-fach belehrt und hat dieses auch schriftlich quittiert. Was alles in einem Einsatz passieren kann, sollte mittlerweile jedem einigermaßen erwachsenen Menschen durch die Medien zugetragen worden sein. Wenn dann ein Kamerad nicht gehen will, weil es schlicht weg nicht in seinen Kram passt, würde ich den Kameraden nicht nur ohne weitere Bezüge sofort aus dem Dienst entlassen, ich würde sogar sämtliche Ausbildungskosten, die ggf. im Rahmen einer ZAW angefallen sind, zu 100% zurück fordern!

Einen Einsatz zu verweigern, ist wirklich das aller letzte!!! (Sofern nicht, wie angesprochen, wirklich triftige Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.)
Autor schlammtreiber
 - 27. September 2010, 09:17:07
Ich gebe mal kurz den Part des verständnislosen Arschlochs.
Zuerst mal der Vorbehalt, damit das auch geklärt ist:
Splitten wir persönliche Gründe in drei Kategorien:

a) Ich habe zu viel Angst vor dem Einsatz
b) Ich lehne den Einsatz (politisch) ab
c) Ich habe schwerwiegende familiäre Probleme die meine Anwesenheit bedingen

Das einzige was gelten kann ist c), und auch nur im richtigen Verhältnis, d.h. eine besorgte Mutter oder eine mit Beziehungsende drohende Freundin sind KEIN Grund, ein guter Grund wäre z.B. wenn man gerade die eigene Frau mitsamt Kindern beerdigen muss oder so.

Wer a) antwortet sollte tatsächlich, wie vom TE-Führer empfohlen, seine Zivilisierung beantragen. Der Sinn und Zweck des Soldatenberufes ist nun mal der Einsatz, nicht der sichere Job in Friedenszeiten. Ein Feuerwehrmann kann auch nicht sagen "Übungen ok, aber im Ernstfall geh ich nirgendwo rein, hab viel zu viel Angst vor Feuer..." - wer sich unfähig sieht dann auch wirklich in den Einsatz zu gehen, der sollte die Konsequenzen ziehen.

Im Fall von b) bleibt eigentlich auch nur KDV. Jeder Einsatz ist von den demokratisch gewählten Vertretern des Volkes regelmäßig abgesegnet. Wer nicht bereit ist dem zu folgen, hat in den Streitkräften einer parlamentarischen Demokratie nichts verloren und sollte Söldner werden (dann kann er im Einzelfall entscheiden ob ihm ein Auftrag zusagt oder nicht).

Im Großen und Ganzen geben ich dem Herrn also Recht. Wer nicht in den Einsatz gehen kann oder will, ist als Soldat fehl am Platz.
Autor Hessi
 - 26. September 2010, 15:56:40
Ich möchte ja gehen.Ihr stellt mich ja jetzt hin das ich net gehen will.

Ich wollte nur mal wissen was passieren könnte wenn man net gehen will.
Zwei meiner Kameraden haben schon gesagt das sie net wollen.Und ein paar sind nachdenklich geworden da es
für uns kein Pappenstiel wird.
Da wir jeden Tag raus müssen.

Und ich mir halt Gedanken um meine Kameraden mache.Da der ZgFhr eben solche Sprüche lässt und ob er er recht damit hatt.

Was ich jetzt so gelesen habe muss er Teils recht haben mit seinen Aussagen.
Autor StOPfr
 - 26. September 2010, 14:34:14
Zitat von: Hessi am 26. September 2010, 09:44:47
Uns wurde gesagt wer nicht mit geht kann sein KDV schreiben.
Der Chef würde das befürworten.
Zu allen anderen richtigen und guten Anmerkungen noch dies: Die angekündigte Zusage des Chefs ziehe ich sehr in Zweifel. Eine Gewissensentscheidung kann nicht befürwortet werden.
Ich könnte mir eher vorstellen, dass der Chef es vorziehen würde, dass solche Soldaten für sich die Situation klären und unter ihre militärische Karriere einen "Schlusstrich" in Form eines KDV-Antrags ziehen, - auch im Interesse der Kameraden!
Du solltest die Gründe anschauen, die dich an eine Ablehnung denken lassen. Vielleicht sind die Ängste berechtigt, die Bedenken ernsthafter Natur, vielleicht von außen an dich herangetragen. Eventuell hattest du vor deiner Verpflichtung nur eine abstrakte Vorstellung vom soldatischen Handeln. Dann war die Verpflichtung ein Fehler...
Autor Timid
 - 26. September 2010, 13:27:42
Zitat von: justice005 am 26. September 2010, 12:37:36Und wer jahrelang als Soldat gedient hat und auf einmal- wo es brenzlig wird - ganz plötzlich seine pazifistische Ader entdeckt, wird sich gewaltig anstrengen müssen, den Dienstherrn davon zu überzeugen.

Nun ja - das Gewissen kann einen immer und überall überraschen, und Ansichten ändern sich ;)  Insofern finde ich das, bei ECHTEN Gewissensgründen, nicht so wirklich schlimm. Und auch der Dienstherr hat schon ein wenig Erfahrung auch mit Zeitsoldaten, die nach langjähriger Dienstzeit auf einmal einen KDV-Antrag stellen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn diese gewissen Gründe nur vorgeschoben sind und dahinter Dinge stecken wie "kein Bock" oder so - dafür fehlt auch mir jedes Verständnis!
Autor Fitsch
 - 26. September 2010, 13:18:56
tu Dir und Deinen Kameraden nen Gefallen und schreib ne KDV.

Im Einsatz müssen sich Deine Kameraden 100% auf Dich verlassen können, ist dies nicht der Fall ist´s besser daß Du nicht bei dem Verein bist.

Es ist zwar löblich daß man sich mit möglichen Folgen eines Auslandseinsatzes befasst, jedoch sollte dies vor Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung geschehen.

Und mir ist auch bewusst da niemand sagen kann wie er in einer Gefechts- / Gefahrensituation reagiert, jedoch ist es für Kameraden nicht gerade aufbauend wenn man sich schon "in die Hose scheißt" bevor es überhaupt mit der Vorausbildung losgeht.

Horrido
Fitsch
Autor ulli76
 - 26. September 2010, 12:50:00
Ich denke, hier muss man verschiedene Fälle unterscheiden:
- Zum einen denjenigen, wo echte familiäre Probleme bestehen- so wie Timid das beschrieben hat. Da hilft sicher ein Gespräch mit dem Chef und in der Regel sollte da eine befriedigende Lösung gefunden werden. Bringt ja auch nicht wirklich was, wenn so jemand in Gedanken nur noch zu Hause z.B. bei seinem kranken Kind ist.

- Dann auch diejenigen, die wirklich echte Angst haben. Wobei ich sagen muss, dass das bei einem Ersteinsatz sehr selten ist- eben weil derjenige ja noch nicht wirklich weiss, was ihn erwartet. So jemanden würde ich auch ungern in den Einsatz schicken (hab es selbst erlebt, wie ein Kamerad vor Angst fast gekotzt hat, als er das Fahrzeug zum ersten Mal verlassen sollte- nun ja- passiert halt, da kann man auch wenig gegen tun) In einem solchen Fall sollte man das Gespräch mit dem Truppenarzt und dem Chef suchen. Ggf. steckt ja auch eine Angsterkrankung dahinter.

- Die Gruppe derjenigen mit echten Gewissensproblemen- wobei es meine persönliche Meinung ist, dass man dann ernsthaft über seine Berufwahl nachdenken sollte. Jemand der z.B. vor 2 Jahren eingestellt wurde, kann jetzt schlecht sagen, dass er aus Gewissensgründen nicht nach A-Stan will.

-Und dann gibt es die Gruppe, wo die Angehörigen was dagegen haben, die Angehörigen Angst haben, man selber eine diffuse Angst hat oder schlicht und ergreifend keinen Bock sich dieser Gefahr auszusetzen. Nun ja- da ist mein Verständnis begrenzt. Jeder, der nach A-Stan oder auch sonst in den Einsatz muss, hat eine gewisse Angst- wenn nicht würde ich mir auch Gedanken machen. Und natürlich machen sich die Angehörigen Sorgen.
Aber das ist nun mal Bestandteil des Berufes.
Autor justice005
 - 26. September 2010, 12:37:36
ZitatEs gab aber auch schon Einzelfallentscheidungen, in denen Soldaten, die aus Gewissensgründen einen Befehl verweigert hatten,

Ja, das ist richtig. Allerdings muss ein KDV-Antrag auch glaubwürdig sein. Und wer jahrelang als Soldat gedient hat und auf einmal- wo es brenzlig wird - ganz plötzlich seine pazifistische Ader entdeckt, wird sich gewaltig anstrengen müssen, den Dienstherrn davon zu überzeugen.

Wer sonstige triftige Gründe hat, nicht in den Einsasatz zu gehen, sollte in der Tat das Gespräch mit dem Vorgesetzten führen, denn auch hier gilt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

Diese Fälle sind aber durch meinen Beitrag auch nicht gemeint, sondern ausschließlich solche, in denen der Soldat schlicht und ergreifend "kein Bock" hat.
Autor Timid
 - 26. September 2010, 12:18:36
Es gab aber auch schon Einzelfallentscheidungen, in denen Soldaten, die aus Gewissensgründen einen Befehl verweigert hatten, Recht bekamen. Ob die aber für einen durch den Bundestag legitimierten Einsatz irgendwelche Relevanz haben ...  ???


Unabhängig von dem großen Knüppel "Gehorsamsverweigerung": Auch die Vorgesetzten sind nur Menschen. Und wenn man trifftige Gründe hat, weshalb man an dem Einsatz nicht teilnehmen kann, dann kann man, wenn die sonstigen Umstände passen, wohl sicherlich mal darüber sprechen, ob nicht wer anders mit in den Einsatz gehen kann. Also z.B., wenn man zuhause ein schwerkrankes Kind hat, das man pflegen muss (oder sowas in der Art - also WIRKLICH trifftige Gründe!), und wenn gleichzeitig ein Ersatzmann verfügbar wäre, oder so ähnlich.

Liegen solche Gründe nicht vor, dann wird man entweder mit in den Einsatz gehen müssen, oder man muss halt das Gespräch mit den Vorgesetzten suchen. "Angst" zieht dabei kaum (die dürfte JEDER Soldat, der nach Afghanistan geht, in mehr oder weniger starker Form haben!), und diffuse "familiäre Gründe" wohl ebenfalls nicht, da jeder Kamerad, der mit in den Einsatz geht, in der Zeit ebenfalls von Freunden, Familie etc. getrennt ist ...
Autor justice005
 - 26. September 2010, 11:55:28
kleine Ergänzung: Mit besonderer Milde ist auch nicht zu rechnen, denn dafür hat das Wehrstrafgesetz bereits Vorsorge getroffen:

§ 6 Furcht vor persönlicher Gefahr
Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen.