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Autor Fritzinho
 - 02. Oktober 2010, 19:25:34
Okay danke für die schnelle Antwort!
;)
Autor StOPfr
 - 02. Oktober 2010, 19:14:18
Wenn du nur innerhalb eines oder in zwei miteinander verbundenen Verkehrsverbünden fährst gilt der Gutschein für die Anfahrt zum Dienstantritt nicht. Du musst die Fahrtkosten auslegen und bekommst sie gegen Vorlage des nicht verbrauchten Gutscheins erstattet. Über die Familienheimfahrten (Regelungen in Verkehrsverbünden) werdet ihr informiert.
Autor Fritzinho
 - 02. Oktober 2010, 19:03:44
Hmmm... Also Minden liegt unter der "Obhut" des Verkehrsverbundes VMR und Detmold liegt unter der eines eigen Verbundes... SO wie ich das jetzt recherchiert habe...
Autor mailman
 - 02. Oktober 2010, 18:57:06
Liegt die Strecke zufällig im selben Verkehrsverbund? Dann dürfte der Gutschein ähnlich wie der Ausweis nicht gelten.
Autor Fritzinho
 - 02. Oktober 2010, 18:51:41
Moin Moin!

Also ich wollte gestern meine Zugfahrkarte für den Dienstantritt am 04.10. holen.
Am Schalter sagte mir ein durchaus freundlicher und sehr motivierter Mitarbeiter der Deutschen Bahn ::), dass ich den Gutschein nicht nutzen könnte, weil meine Zugstrecke (Minden-Detmold) keine Direktverbindung wäre und ich auch nicht nur im Tarifgebiet der DB fahre... Damit hat er recht, denn in Herford würde es für mich mit der Westfalenbahn weitergehen. Da diese aber in der Tarifgruppe "Der Sechser" fährt, hätte ich wohl keinen Anspruch auf den Gutschein...  >:(Gut ich mich bei der Bahn beschwert, die das selbe gesagt. Was nutzen mir denn dann die Gutscheine, wenn ich meinen Standort per Zug nicht erreichen kann, weil da ein anderes Tarifgebiet ist? Außerdem fahren doch viele auch mit diesen Freifahrtscheinen der Bundeswehr während der AGA und kommen auch in Detmold oder was weiss ich wo an, ohne dass sie nur mit der DB fahren. Andererseits könnt ich mir ja eine Fahrkarte am Schalter holen, und zwar bei der DB und dürfte trotzdem ankommen, nur mit Gutschein geht das nicht?!? ??? ???

Gruß, Fritzinho