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Autor Andi
 - 20. Oktober 2010, 19:32:33
Zitat von: ARMY STRONG am 20. Oktober 2010, 11:46:30
Ganau, den DV moechte ich sehen der der ganzen Kp befiehlt ab sofort nur noch rasiert zum Dienst zu erscheinen.  :D

Wenn es dafür eine dienstliche Begründung gibt kann er auch der Kompanie befehlen ganzkörperrasiert den Dienst zu verrichten oder die Rasur ganz oder in Teilen verbieten. Intimrasuren sind die Rasuren, die immernoch am meisßten verboten werden, wenn es bei Soldaten deswegen dazu gekommen ist, dass sie sich einen "Wolf" gelaufen haben.
Wie die Haartracht des Soldaten aussieht oder nicht bestimmt schlicht die dienstliche Erfordernis - und da gibt es absolut keine Grenzen.

Gruß Andi
Autor der_stuffz
 - 20. Oktober 2010, 15:54:42
Das ist mir unbekannt!

Kann also so sein!

War ne Aussage des Spieß 9.
Autor miguhamburg1
 - 20. Oktober 2010, 15:51:53
Dies gilt übrigens nur für die Protokollkompanien, und der. Kdr muss dies überhaupt nicht befehlen, denn dies steht so in der Protokollvorschrift des WachBtl.
Autor der_stuffz
 - 20. Oktober 2010, 13:01:01
War quasi das erste was mir gesagt wurde.

Wenn Sie hier üben wollen, dann muss der Bart ab! Befehl des Kdr!
Autor ARMY STRONG
 - 20. Oktober 2010, 12:47:02
Das brauch ich nicht, weil dort gar keine Barttraeger Dienst tun.
Autor der_stuffz
 - 20. Oktober 2010, 11:56:53
Frag mal im WachBtl BMVg nach! ;D ;D ;D ;D ;D
Autor ARMY STRONG
 - 20. Oktober 2010, 11:46:30
Zitat von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 11:28:31
Ausser der DV befiehlt was anderes!
Ganau, den DV moechte ich sehen der der ganzen Kp befiehlt ab sofort nur noch rasiert zum Dienst zu erscheinen.  :D
Autor der_stuffz
 - 20. Oktober 2010, 11:28:31
Naja kommt immer auch auf den bartwuchs an!

Hatten einen der durfte sich Morgens und Mittags rasieren.

Aber mit Bart zum Dienst ist kein Ding!

Ausser der DV befiehlt was anderes!
Autor hbmaennchen
 - 20. Oktober 2010, 09:39:05
Zitat von: schlesi36 am 20. Oktober 2010, 01:43:22
und wenn ich mir während der aga nur einen schnurbart wachsen lasse

Fällt aus, wenn man die Antworten mal lesen würde. WACHSEN während der AGA ist nicht, mit Schnurrbart zur AGA antreten ist kein Problem.
Autor ARMY STRONG
 - 20. Oktober 2010, 09:09:42
Ich hatte auch in der AGA einen Bart (aus praktischen Erwaegungen weil ich mir das Rasieren  sparen wollte). Da ich ich diesen schon zu Beginn hatte, war das ok und hat keinen gestoert.

Zu dem Aussehen der Haar- und Bartpracht wurde ja bereits der Haar- und Barterlass angesprochen - das ist ja das Tolle am Bund, fast alles ist irgendwo geregelt.  ;)
Autor KlausP
 - 20. Oktober 2010, 06:45:45
Im Erlass steht nichts von der Art des Bartes, er gilt für alle Arten.
Autor schlesi36
 - 20. Oktober 2010, 01:43:22
und wenn ich mir während der aga nur einen schnurbart wachsen lasse und den rest wegrasiere? ich finde ein schnurbart ist einfach männlicher und meine freundin meinte ich seh mit bart besser aus :D
ich hab aber auf von menschen gehört die zur nachrasur gezwungen wurden.
Autor Mentaxx
 - 20. Oktober 2010, 00:45:55
Moins,

wie meine Vorredner schon richtig erläutert haben, ist es nicht verboten sich einen Bart während der Bundeswehrzeit wachsen zu lassen. Du kannst auch in die AGA kommen und wenn er keine 30 cm lang ist, wirst du ihn behalten können. Wenn du einen Bart trägst, muss er gepflegt aussehen und er darf nur in der Zeit deines Urlaubs wachsen, da sonst nicht genug Zeit wäre um in wirklich gepflegt aussehen zu lassen (wir gehen mal davon aus, das kein Bart am WE 2 cm wächst). Vielleicht als kleiner Hinweis auch noch §17 Absatz 2 SG.

Mfg Ringo
Autor KlausP
 - 19. Oktober 2010, 23:58:04
Zitat aus dem Erlaß "Haar und Barttracht des Soldaten":

... Wenn der Soldat sich einen Bart wachsen lassen will, muss er diss während der Urlaubszeit tun. Die Disziplinarvorgesetzten können Ausnahmen genehmigen. ...

Quelle: ZDv 10/5, Anlage 1
Autor hbmaennchen
 - 19. Oktober 2010, 23:32:25
Noe, das "HABEN" ist in der AGA nicht verboten. Verboten ist das "WACHSEN LASSEN" im Dienst zu Hause-->unrasiertes Aussehen. Gegen einen gut gepflegten Bart hat die Bw aber auch in der AGA nichts, jedenfalls nicht in MEINER AGA.