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Autor Flip25
 - 25. Oktober 2010, 22:10:21
Nabend zusammen ich habe eine frage die, denke ich hier rein passt, ohnen nen neuen Thread auf zumachen. Habe mit sufu nichts eindeutiges gefunden :-\

Ich muss demnächst zum Znwg und weis jetzt nicht ob der BFT oder PFT geprüft wird!? Vielleicht könnt ihr mich mal aufklären :) und ggf. noch kurz erläutern was da nun genau getestet wird.

mfg  Flip :)

.......ok meine frage hat sich geklärt;) ich hab was gefunden!
Autor Gastsoldat
 - 23. Oktober 2010, 15:12:56
Vielen dank, endlich erklärt es mir mal jemand vernünftig.
Autor ulli76
 - 23. Oktober 2010, 14:57:31
Also dann brauchst du einen PWC 170 von 2,1 ganz einfach. Den PWC max kann man immer noch mit betrachten, wenn der PWC 170 zu niedrig ist.
Autor Gastsoldat
 - 23. Oktober 2010, 14:54:36
90/5 brauch ich für die Ernennung zum SaZ.
Autor ulli76
 - 23. Oktober 2010, 14:38:00
Da du von einer BA 90/5 sprichst, nehm ich mal an, dass du schon Soldat bist. Dann gilt dieser Passus für dich gar nicht.
Für was brauchst du denn die 90/5?
Autor Gastsoldat
 - 23. Oktober 2010, 14:26:35
Ich versuchs mal für mich selbst zusammenzufassen: Bei einem Puls von 170 darf ich nicht weniger als 2,3 Watt/kg treten. Sollte ich bei 2,3 Watt/kg noch unter Puls 170 sein wird der Test solange fortgesetzt bis ich 220 minus Lebensalter erreicht habe. Richtig? Jetzt stellt sich aber de Frage inwieweit die EKG-Aufzeichnung nach PWC170 noch in die Bewertung mit einfließt und dadurch mein Ergebnis verschlechert. Nach meiner Auffassung der ZDV 46/1 gilt der Test als Bestanden wenn die 2,3 Watt/kg bei einem Puls von 170 oder weniger erreicht sind und der Test nur bis zur Ausbelastung fortgesetzt wird um evt. Herzfehler zu entdecken. Ich finde das sehr verwirrend!

Zitat...unabhängig vom Geschlecht der untersuchten Person − eine Leistung von 2,3 Watt/kg Körpergewicht,
maximal jedoch 250 Watt, erreicht werden. Spätestens bei Erreichen der geforderten Leistung von 2,3 Watt/kg
Körpergewicht ist die Untersuchung zu beenden.
Die altersentsprechende Ausbelastungs-Herzschlagsfrequenz
(220 minus Lebensalter in Jahren) darf nicht überschritten werden.
Wesentliche hypertone oder hypotone Kreislaufdysregulationen unter Belastung oder Hinweise auf eine strukturelle
Herzerkrankung im Belastungs-EKG schließen eine Verwendung als Soldat aus.
Autor ulli76
 - 23. Oktober 2010, 09:38:19
Obacht- von der Anlage 3 der neuen ZDV gibt es 2 verschiedene Versionen.

Nach meinem aktuellen Wissensstand gilt für Soldaten weiter folgende Regel: für so ziemlich alles braucht man einen PWC 170 (also die Wattzahl, die du bei einem Puls von 170 fährst geteilt durch dein Körpergewicht) von 2,1.
Für Borddienstverendungsfähigkeit, Wehrfliegerverwendungsfähigkeit, Einzelkämpferlehrgang etc. gelten andere Werte)

Der Test ist halt abzubrechen, wenn ein Puls von 220-Lebensalter erreicht ist- das hat aber mit dem PWC 170 aber nix zu tun.
Es heisst auch nicht, dass der Test abzubrechen ist, wenn ein PWC von 2,3 erreicht wird (das müsste übrigens der PWC max sein- also das was du maximal ohne Rücksicht auf deinen Puls treten kannst-, der z.B. in den ZNwGs geprüft wird, weil die da nicht jeden Bewerber an´s EKG hängen können)
Autor BulleMölders
 - 23. Oktober 2010, 07:27:04
Wenn es in der aktuellen ZDV so drin steht, was sollte dann daran falsch sein?
Autor Gastsoldat
 - 23. Oktober 2010, 00:13:16
Hallo,

ich habe letzte Woche bei der 90/5 das Belastungs-EKG getreten und nicht bestanden (Irgendein Quotient sei zu niedrig). Mir wurde gesagt ich solle einfach mal bis 250W treten bei einem Körpergewicht von 60kg. In der ZDV 46/1 GNr 46 lese ich nun nach das der Test bei 2,3 PWC zu beenden ist und der Puls dabei 220 minus Lebensalter nicht überschreiten darf. Was ist nun richtig?