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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 31. Oktober 2010, 22:38:06
Privatgespräche gelöscht. Wir haben hier eine funktionelle Nachrichtenfunktion...

Andi
Autor HG MOK
 - 31. Oktober 2010, 21:22:38
Ich würde vieleicht erstmal ein Ruhiges Gespräch mit den Herren führen und ihn mitteilen das ihr für den Schaden nicht aufkommen werdet.
Wenn er denn meint er müßte darauf bestehen, dann den Fall sofort den Chef melden der wird sich Sicherlich gerne darum kümmern.
Autor Andi
 - 31. Oktober 2010, 21:11:52
Zitat von: -niescho- am 31. Oktober 2010, 20:45:00
gibt es da irgendein Paragraph für das man keine privaten sachen an dem Dienstherr G36 ransetzen darf?

Das ist überhaupt nicht dein Problem. Das ganze dem Chef melden, der kümmert sich.

Gruß Andi
Autor KlausP
 - 31. Oktober 2010, 21:04:00
Er kann sich ja privat anschaffen, was er will, aber an seiner (dienstlichen) Waffe hat das nichts zu suchen, weil es eine bauliche Veränderung ist. In der ZDv 3/136: Das Gewehr G36 ist die Waffe beschrieben, mit allen ihren inzwischen durch den Hersteller oder die Bundeswehr vorgenommenen technische Veränderungen. Ich glaube kaum, dass die Teile, die er sich privat beschafft hat, darin aufgeführt sind. Wie will er euch überhaupt dafür haftbar machen? Da es sich nicht um dienstlich gelieferte Ausrüstungsgegenstände handelt, dürfte es mit der Schadensbearbeitung sehr eng werden. Und um an einen wie auch immer gearteten Schadensersatz zu kommen, müsste er eine Zivilklage anstrengen. Viel Spaß. Also, lass euch nicht einschüchtern

btw: wer war eigentlich dein Zugführer in der AGA? HptFw M....t oder HptFw L...n ?  ;D
Autor -niescho-
 - 31. Oktober 2010, 20:45:00
Das hört sich alles sehr gut an,

gibt es da irgendein Paragraph für das man keine privaten sachen an dem Dienstherr G36 ransetzen darf?

Die Waffe an sich hat nix abbekommen nur sein Privater Handschutz.
Die er bei EGun.de erworben hat.
Autor gehtdoch
 - 31. Oktober 2010, 18:06:04
Also, da empfehle ich auch ganz klar den Dienstweg: Die bauliche Veränderung, also die Manipulation an Waffen (insbesondere das Anbringen von privat beschafften Teilen) ist strafbar. Eine Haftung wäre auch sonst ausgeschlossen, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist. Ab zum Chef, Sachvrhalt melden und dann kann der kleine Uffze sich sein Fett abholen. Die Nötigung und den rechtswidrigen, nicht dienstlichen Befehls kann man, muss man aber nicht erwähnen (je nachdem, was ihr sonst von ihm haltet).
Autor sputnik123
 - 31. Oktober 2010, 18:03:16
Zitat von: Marauder am 31. Oktober 2010, 17:19:08
Aus meiner Sicht hat eurer Truppführer zwei Fehler gemacht.
1. private Ausrüstung
2. Waffe nicht am Mann

Und jetzt will er das ihr für seine Nachlässigkeit bezahlt? Zudem wäre für ihn Zweibein und Handgriff notwendig hätte er es vom Dienstherr bekommen und im Falle eines Schaden hätte man die entsprechende Meldung ausgefüllt.

Ist seine Pech und ich sehe kein Grund das ihr dafür bezahlen müsst. Wenn er euch nicht entgegen kommt wählt den Dienstweg. Sagt ihm ruhig das er hier einem Irrtum unterliegt das ihr dafür zahlen sollt.

dem ist nichts hinzuzufügen !
Autor ulli76
 - 31. Oktober 2010, 17:38:57
Ich war mal so frei und hab im Threadtitel nen Komma eingefügt- hab mich nämlich gewundert, welche Zahlen du reparieren willst ;)

Zum Thema: Zeug geht im Gelände schon mal kaputt-für dienstliche Ausrüstungsgegenstände schreibt man ne Sachschadensmeldung und zahlt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz-ansonsten trägt der Dienstherr die Kosten.
Wer private Ausrüstungsgegenstände ins Gelände mitnimmt hat Pech gehabt und bleibt auf den Kosten sitzen. Also wenn euer Vorgesetzter privat beschaffte Teile an sein G36 anbaut und die auch noch so leicht kaputt gehen, ist das sein Pech (mal davon abgesehen, dass man keine privaten Teile an Waffen bauen darf und er nochmal richtig böse Ärger bekommen kann, wenn die Waffe an sich auch beschädigt ist.)
Autor wolverine
 - 31. Oktober 2010, 17:24:34
Mich hat man ´mal in einer Kneipe vor die Wahl gestellt "jacky Cola oder Handkante!" Ich habe die Handkante gewählt!
Autor Marauder
 - 31. Oktober 2010, 17:19:08
Aus meiner Sicht hat eurer Truppführer zwei Fehler gemacht.
1. private Ausrüstung
2. Waffe nicht am Mann

Und jetzt will er das ihr für seine Nachlässigkeit bezahlt? Zudem wäre für ihn Zweibein und Handgriff notwendig hätte er es vom Dienstherr bekommen und im Falle eines Schaden hätte man die entsprechende Meldung ausgefüllt.

Ist seine Pech und ich sehe kein Grund das ihr dafür bezahlen müsst. Wenn er euch nicht entgegen kommt wählt den Dienstweg. Sagt ihm ruhig das er hier einem Irrtum unterliegt das ihr dafür zahlen sollt.
Autor HG MOK
 - 31. Oktober 2010, 17:10:19
Lese ich da Richtig PRIVATER Handschutz für das G36?

1. Hat nix Privates an einer Dienstlich gelieferten Waffe zu suchen, ich glaube mich daran zu errinern das es generell Verboten ist die Waffe umzubauen.

2. Warum nimmt der Uffz/StUffz Private Sachen mit ins Gelände.

Ich würde den Herrn mal freundlich fragen nach welcher Vorschrift er euch ein Diszi aufbrummen will.
Das könnte der DV machen, und ich kann mir nicht vorstellen das er in diesen Fall ein Diszi verhängt.
Autor -niescho-
 - 31. Oktober 2010, 16:46:17
Was ich noch sagen wollte es soll ein Befehl sein das zu bezahlen oder reparieren zu lassen,
wenn dies nicht der Fall ist bekommen wir ein Diszi aufgebrummt........
Autor -niescho-
 - 31. Oktober 2010, 16:18:29
Hallo Kameraden,

Ich und noch zwei weitere Kameraden von mir haben da ein problem und zwar sieht es so aus.

Wir waren auf Übung sind grad auf dem SPz unterwegs dann hiess es vom Truppführer gleich absitzen
na gut wir unter Lucke und warten bis wir anhalten.(Es hiess vom Truppführer es geht mit, nix an Waffen).

Ok soweit sogut, unser G36 ohne mögliche Anbauteile aber das vom Truppführer hatte Zweibein und Handgriff drane
so wir sitzen ab der Uffz stellt seine G36 beim Schütze 3 hin, wir abgesessen Heckklappe geht zu beim SPz und fährt weiter.

So nach vorstellung fürn nächsten morgen fürs Gefechtsschießen laufen wir zum SPz zurück der nach seiner Erkundung wieder zurück war, setzen wir auf erst schütze 5,4 und dann drei ich war der dreier.

Heckklappe zu Truppführer schon über Lucke ich war noch unten, dann reicht mir der schütze 4 aufeinmal den Handgriff hoch und ich dachte nein das darf nicht warsein. Handgriff mit Schiene und die zwei schrauben sind herausgebrochen aus dem Handschutz.

Ich hatte den Mut den Truppführer es zusagen, Die Waffe stand aufeinmal nicht mehr beim Dreier sondern lag auf dem Boden beim 4er und 5er.

Achso die Mündung lag zum Kraftfahrer.

Also kann ich es schonmal nicht gewesen sein weil ich da niemals ankommen kann um draufgetreten zu sein.

So entweder ist die Waffe so unglücklich umgekippt so das der Griff bei der Fahrt abgebrochen ist oder der Schütze 5oder4 dort raufgetreten ist man kann es aber nicht nachweisen wärs gewesen ist.

Ja jetzt heisst es wir sollen es bezahlen oder solln uns ein Kopf machen wie wir es reparieren.
Es ist sein Privater Handschutz.

Was meint ihr was ich machen soll?