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Autor HG MOK
 - 05. November 2010, 11:53:24
Wo steht denn das die Musterung Ausgesetzt werden soll ???
Darum gehts doch hier.
Und wenn Sie den Dienst an der Waffe aus GEWISSENSGRÜNDEN nicht machen können dann stellen Sie ein Kdv ist das so Schwer?
Es ist relativ egal ob Sie zu wenig Schlaf oder sonstwas bekommen.
Die Wehrpflicht soll ausgesetzt werden und nicht abgeschafft!
Die Musterung bleibt.
Autor DistanZ
 - 05. November 2010, 11:40:17
Ich habe gestern nochmal mit mein Kreiswehrersatzamt gesprochen und die sagten mir jetzt das ich den aktuelle Lehrvertrag hin schicken muss damit ist dann der Termin ausgesetzt und ich muss erst nächstes Jahr Nov/Dez zu Musterung! Ich versteh das nicht wenn die die Wehrpflicht eh aussetzten wollen warum holen die sich den noch welche ran! Ehrlich gesagt ich würde da eh nicht hingehen wollen weil ich erstens Waffen und sowas hasse und zweitens zu wenig schlaf und drittens ein bisschen unsportlich!
Autor HG MOK
 - 03. November 2010, 16:17:37
Zur Musterung werden Sie auf alle Fälle hin müssen.
Autor DistanZ
 - 03. November 2010, 15:57:40
Hallo,

wo ich heute von der Arbeit gekommen bin hatte ich ein unpassenden ( Zeitpunkt ) diesen Brief in mein Briefkasten.
In dem steht das ich am 01.12.2010 zu der sogenannten EUF Untersuchung muss. Muss ich das eigentlich noch ableißten? Da ich am 01.08 eine Ausbildung angefangen habe und ich flüchtig im Radio mit bekommen habe das die Wehrdienstpflicht ausgesetzt werden soll. Ich habe schonmal vor einem Jahr ein Brief bekommen in dem stand was ich gerade mache. Dann habe ich den den Ausbildungvertrag ( alte Ausbildung hingeschickt ) laut diesen Vertrag war ich bis zum 08/11 beschäftigt und jetzt da ich am 08/10 ein Ausbildungswechsel vorgenommen. Bin ich bis zum 01/12 in der Ausbildung. Vertrag hat noch die Handwerkskammer und deswegen kann ich den dann auch nicht vorlegen am 01.12. ! Ich bitte um schnelle Antwort :P