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Zitat von: der_stuffz am 12. November 2010, 19:03:59Mit anderen Worten, wenn du einreichen würdest, bekämst du auch nur den Mindestsatz.
Ich könnte auch einreichen habe ich aber auch nichts mvon, da es in etwa das gleiche ist.
Zitat von: wolverine am 10. November 2010, 13:47:53
Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, wie man durch WÜ Miese macht wenn alles korrekt läuft. Man weißt sein normales Einkommen (bei Selbstständigen seinen Gewinn) nach und übt. Entweder zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter oder man bekommt es von der Bw/Unterhaltsicherungsbehörde. Wenn man noch keine Steuererklärung gemacht hat, mag das bei Selbstständigen in wenigen Ausnahmen nicht hinkommen, aber sonst?
Zitat(4) Die Verdienstausfallentschädigung beträgt je Wehrdiensttag höchstens
1.für Wehrpflichtige mit unterhaltsberechtigten Familienangehörigen im engeren Sinne 184 Euro,
2.für die übrigen Wehrpflichtigen 153,50 Euro.
Zitat von: snake99 am 10. November 2010, 07:14:04
Das ist ja nichts neues ... bei ihnen ist immer ALLES anders
Zitat von: HCRenegade am 09. November 2010, 21:37:07
Dann wird aber vermutlich niemand mehr üben, der im zivilen Leben eine gewisse Position inne hat, oder würdest du wirklich auf mehrere hundert euro pro Monat verzichten wollen, wenn du wehrübst? Wohl kaum.