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Autor der_stuffz
 - 17. November 2010, 14:25:02
Ja leider ist das fast so.

Heute zu Eurozeiten, muss man mehr machen und bekommt dafür weniger.

schon schlecht aber was soll man machen.

Naja ich würde vielleicht etwas mehr bekommen.
Autor ARMY STRONG
 - 13. November 2010, 14:07:16
Zitat von: der_stuffz am 12. November 2010, 19:03:59
Ich könnte auch einreichen habe ich aber auch nichts mvon, da es in etwa das gleiche ist.
Mit anderen Worten, wenn du einreichen würdest, bekämst du auch nur den Mindestsatz.
Tja, das Unternehmertum von heute ist auch nicht mehr das was es mal war... :'(
Autor der_stuffz
 - 12. November 2010, 19:03:59
Wer sagt, dass ich Miese mache?

Ich gehe von meinem Fall aus, wo der Betrieb nicht ruht im Sinne der Unterhaltsicherungsbehörde. ;)

Ich komme genau so raus im Monat wie, wenn ich arbeiten bin.

Und ein Selbstständiger muss nichts vorlegen, wenn er denn nur den Mindestsatz beantragt. ;)

Ich könnte auch einreichen habe ich aber auch nichts mvon, da es in etwa das gleiche ist.
Autor Oscar Golf Mike
 - 11. November 2010, 19:36:57
Danke schön für die Antworten.
Autor KlausP
 - 11. November 2010, 15:46:38
Der Wehrübende ist zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet und habt deshalb Anspruch auf die Bereitstellung kostenloser Unterkunft. Er hat allerdings keinen Anspruch auf eine bestimmte Art der Unterkunft (Fw- oder Offz-Unterkunft).
Autor wolverine
 - 11. November 2010, 15:42:09
Nein, dienstliche Unterkunft wird gestellt bzw. angemietet.
Autor Oscar Golf Mike
 - 11. November 2010, 15:40:33
Kurz OT:

Muß man als Wehrübender seine Unterbringung in der Kaserne selber zahlen?

Sorry, wollte deswegen keinen neuen Thread aufmachen.
Autor Holgi33
 - 11. November 2010, 07:47:52
Zitat von: wolverine am 10. November 2010, 13:47:53
Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, wie man durch WÜ Miese macht wenn alles korrekt läuft. Man weißt sein normales Einkommen (bei Selbstständigen seinen Gewinn) nach und übt. Entweder zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter oder man bekommt es von der Bw/Unterhaltsicherungsbehörde. Wenn man noch keine Steuererklärung gemacht hat, mag das bei Selbstständigen in wenigen Ausnahmen nicht hinkommen, aber sonst?

Zitat(4) Die Verdienstausfallentschädigung beträgt je Wehrdiensttag höchstens
1.für Wehrpflichtige mit unterhaltsberechtigten Familienangehörigen im engeren Sinne 184 Euro,
2.für die übrigen Wehrpflichtigen 153,50 Euro.

Was gibt es daran nicht zu verstehen?
Könnte es sein das die 184 Euro pro Tag nicht ausreichen?

Nachtrag: Ich bin kein Selbstständiger!
Autor wolverine
 - 10. November 2010, 16:26:17
Vielleicht weil man sonst in den Steuererklärungen seine Verluste hochrechnet .... ;D
Autor hbmaennchen
 - 10. November 2010, 16:16:07
Quasi "bezahlt für die WÜ", indem ich Miese mache, hätte ich auch nicht - sooo nötig war es dann doch nicht. Gibt es aber immer wieder, die Leute, gerade unter Selbstständigen, die dann im Kasino von ihren großen finanziellen Verlusten tönen, die sie auf sich nehmen zwecks WÜ.
Autor wolverine
 - 10. November 2010, 13:47:53
Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, wie man durch WÜ Miese macht wenn alles korrekt läuft. Man weißt sein normales Einkommen (bei Selbstständigen seinen Gewinn) nach und übt. Entweder zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter oder man bekommt es von der Bw/Unterhaltsicherungsbehörde. Wenn man noch keine Steuererklärung gemacht hat, mag das bei Selbstständigen in wenigen Ausnahmen nicht hinkommen, aber sonst?
Autor ARMY STRONG
 - 10. November 2010, 13:45:26
Mann, ist das gemein!!!!!!  ;D ;D ;D
Autor StOPfr
 - 10. November 2010, 13:42:13
Zitat von: snake99 am 10. November 2010, 07:14:04
Das ist ja nichts neues ... bei ihnen ist immer ALLES anders ;)

Selbstgespräch... ;) ?
Autor ARMY STRONG
 - 10. November 2010, 13:00:25
Was aber auch bedeutet dass du unter dem Strich nichts verlierst, richtig? Und darauf kommt es ja wohl an.
Ich glaube es bringt jetzt nichts die "Wertigkeit" eines Reservisten danach zu beurteilen, wieviel er im Monat drauf legt, nur um ueben zu duerfen. Es gibt Leute die haben Familie, bezahlen ein Haus ab usw., die brauchen die Knete einfach und koennen nicht einfach mal in 2 Wochen auf 500 Euro verzichten nur um der Bw was Gutes zu tun.  ;)
Autor Holgi33
 - 10. November 2010, 12:31:31
Zitat von: HCRenegade am 09. November 2010, 21:37:07
Dann wird aber vermutlich niemand mehr üben, der im zivilen Leben eine gewisse Position inne hat, oder würdest du wirklich auf mehrere hundert euro pro Monat verzichten wollen, wenn du wehrübst? Wohl kaum.

Da kann ich Dir sagen, dass ich bei 2 Wochen Wehrübung alleine was ich von der USH bekomme ca. 500 Euro drauf lege, dieses aber über die Zahlungen der Bw durch Leistungszuschlag, Wehrsold etc. wieder raus bekomme.