Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Axel123
 - 10. November 2010, 12:46:28
Zitat von: wolverine am 10. November 2010, 12:37:59
Beantragen Sie mit begründenden Unterlagen Ihres Arbeitgebers, dass Sie vorläufig vom Wehrdienstzurückgestellt werden und der Einberungsbescheid aufgehoben wird. Einen Rechtsanspruch, "vom Wehrdienst befreit" zu werden, haben Sie nicht.

Vielen, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!  ;D
Autor wolverine
 - 10. November 2010, 12:37:59
Beantragen Sie mit begründenden Unterlagen Ihres Arbeitgebers, dass Sie vorläufig vom Wehrdienstzurückgestellt werden und der Einberungsbescheid aufgehoben wird. Einen Rechtsanspruch, "vom Wehrdienst befreit" zu werden, haben Sie nicht.
Autor Axel123
 - 10. November 2010, 12:19:16
Liebe Forenmitglieder,

leider habe ich konkret zu meinem Fall keine Ergebnisse in der Suchfunktion finden können.

Nun ja, folgendes Problem:

Im Juni diesen Jahres beendete ich meine Schule und wollte gleich im Juli gezogen werden, damit ich eine gewisse Überbrückungszeit für ein vorraussichtliches Duales-Studium nächsten Jahres habe. Leider hatte der zuständige Sachbearbeiter mich "vergessen". Nach kurzem Kontakt mit Diesem sollte ich Anfang Oktober eingezogen werden. Jedoch kam wieder kein Enberufungsschbescheid... letztenendes habe ich seit Oktober die Einberufung für den 03.01.2011 schrifltlich vorliegen.

Seit einem Monat arbeite ich nun in einem großen Einzelhandelsunternehmen, welche auch Duale-Studiengänge anbieten. Die Firma würde mich gerne behalten und mir eine direkte Empfehlung für das Duale-Studium geben, jedoch nur, wenn ich mindestens bis Frühling 2011 dort weiterhin arbeite würde. Das wäre meine Chance für mein Wunschstudium.  :)     (hoffe ihr habt mein Problem verstanden)

Kann ich nun den Grundwehrdienst verweigern bzw. gibt es eine Möglichkeit, dass ich weiterhin in meinem Betrieb arbeiten kann, um somit meine Zukunft besser planen zu können?  ???

Freue mich über jede Antwort  ;)