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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: hbmaennchen am 22. November 2010, 21:40:07
Ich hab das auch mal gehört. Aber da ich keine Nachrichten gucke und daher keine Ahnung habe, frag ich so was total uninformiert in einem pro Bundeswehr-Forum.
Zitat von: R_Sonne am 22. November 2010, 19:35:18
Noch eine Frage: Wodurch kann ich zu 100 % ausschließen, dass ich eingezogen werde?
Wird man überhaupt noch sicher eingezogen? Habe mal gehört, dass die Wehrpflicht abgeschafft werden soll...
Zitat von: R_Sonne am 22. November 2010, 19:35:18
Noch eine Frage: Wodurch kann ich zu 100 % ausschließen, dass ich eingezogen werde?
Wird man überhaupt noch sicher eingezogen? Habe mal gehört, dass die Wehrpflicht abgeschafft werden soll...
Zitat von: ulli76 am 16. November 2010, 15:04:44
@Sonne: Genau so sieht es aus. Und du kannst sogar beantragen, dass die Eignungsübung verlängert wird, wenn du dir nach den 4 Monaten noch nicht sicher bist.
Erst danach wird es richtig schwer, vorzeitig raus zu kommen.
Auf den Pflichtwehrdienst wird jeder Tag, den du Soldat warst angerechnet- egal in welchem Status.
Zitat von: KlausP am 16. November 2010, 13:43:02
Der Sinn einer Eignungsübung besteht darin, dass sowohl die Bundeswehr als auch der Bewerber (der Eignungsübende also) feststellen sollen, ob der Soldat für den entsprechenden Dienstposten, für den er vorgesehen ist, geeignet ist. Er steht während der Zeit der EÜb in einem sogenannten besonderen Dienstverhältnis, er ist (noch) kein Soldat auf Zeit, wird aber z.B. genauso besoldet. Er kann die EÜb jederzeit beenden, in der Regel wird er im Anschluß sofort seinen Restgrundwehrdienst ableisten, natürlich unter Verlust seines vorläufigen Dienstgrades.