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Autor schlammtreiber
 - 31. Januar 2005, 07:52:58
Theoretisch

ist jeder der seinen GWD geleistet hat danach Reservist und kann zu Wehrübungen einberufen werden.

Praktisch

wird niemand mehr gegen seinen Willen zu Wehrübungen einberufen und selbst die die wollen müssen hart drum kämpfen.
Autor MatStd
 - 30. Januar 2005, 15:59:59
Irgendwie verstehe ich deine Frage nicht ganz versuche sie aber trotzdem zu beantworten : )
Zur zeit beträgt die Wehrpflicht 9 Monate. Wann und wie sich das ändert weis ich nicht.
Wer zusätzlich noch freiwilligen Wehrdienst leisten möchte, muss sich heutzutage schon freiwillig für 23 Monate melden, da die FWDL-Stellen immer knapper werden und die Bundeswehr bevorzugt längerdienende nimmt.
Warst du einmal bei der Bundeswehr kannst du rein theoretisch jederzeit zu Wehrübungen eingezogen werden, was aber praktisch nicht vorkommt, da das Geld fehlt.
Autor Man Of Tomorrow
 - 30. Januar 2005, 15:25:34
Die SPD plant ja nach Medienberichten angeblich die Verkürzung der Wehrpflicht auf 3 Monate.
Wie sieht es eigentlich heutzutage mit Verpflichtungen nach dem Grundwehrdienst aus?
Gegen 3 oder mehr Monate bei der Bundeswehr hätte ich absolut nichts, nur weiß ich nicht genau, ob man danach nicht auch noch theoretisch eingezogen werden kann.
Dies wäre aufgrund von Studium und Beruf natürlich sehr unpassend.

Wer kann mich aufklären, inwieweit man nach dem Grundwehrdienst noch eingezogen werden kann?

Gruß, MOT