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Autor Christian22
 - 19. November 2010, 15:20:21
Ok danke an alle !!! ;)

Mfg Christian
Autor bayern bazi
 - 19. November 2010, 08:28:29
und mit dem freundlichen leuten vom bfd reden ;)

es gibt auch einen topr gelder für weiterbildungen WÄHREND der dienstzeit (Wochenende - abendschule ...)

kann dir aber leider  nicht sagen was und wieviel da de bfd übernimmt - nur weiß ich das de DV dich für solche weiterbildungen - wenn möglich nicht zu diensten heranziehen soll
Autor Rosered
 - 19. November 2010, 08:19:21
Guten Morgen, Christan,
Es geht auch noch ganz anders. Ich vermute, dass es sich um die Fernakademie Hamburg handelt, bei der du dein Abi machen willst. Ist der Abi Abschluss in deinem Bundesland anerkannt - vorher nachfragen (Landesschulamt oder Kreisschulamt deines Heimatbezirks)- Fernakademie Hamburg orientiert sich vermutlich an den Anforderungen des Hamburger Abiturs (manchmal kann auch gewählt werden)
Noch ein Tipp: Angebote mehrerer Fernschulen miteinander vergleichen - die Preise schwanken teilweise erheblich
Wenn du den Truppenausweis mitsamt Schulabgangszeugnis schickst, erhältst du tatsächlich 10% Rabatt. Selbst wenn die 15% erst später bewilligt werden, ist das möglich auf die Gesamtsumme, wenn man dir bestätigt, dass das grundsätzlich gefördert werden kann. Vorausgesetzt du bleibst bei der Bw und springst nicht vorher ab.
Andere Sache: Steuerlich sind solche Weiterbildungsmaßnahmen bis Höhe x (muss ich heute noch recherchieren) grundsätzlich abzugsfähig, wenn du über einem bestimmten Satz steuerpflichtig bist. Du bekommst zwar keinen Rabatt (aber das Finanzamt gewährt dir dann "Rabatt").
lieben Gruß
Rosered
Autor KlausP
 - 19. November 2010, 05:28:24
Nicht gleich die beleidigte Leberwurst spielen.

Selbstverständlich können Sie den BFD in Anspruch nehmen, aber als SaZ 4 erst NACH Ihrer Dienstzeit. Während der Dienstzeit (als sogenannte "Dienstzeitbegleitende Maßnahmen") bleibt Ihnen nur der Besuch von kürzeren Weiterbildungsverandtaltungen von ca 1 bis 2 Wochen. Für Ihr Abi wird der BFD WÄHREND der Dienstzeit kaum Mittel bereitstellen. Nach der Dienstzeit haben Sie Anspruch auf Förderung für max. 7 Monate gemäß § 5 Soldatenversorgungsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/svg/__5.html

Autor Christian22
 - 19. November 2010, 01:37:21
Wo bitte beantworte ich meine Fragen selbst ?
Ich habe lediglich die Mail mit eingestellt die ich bekommen habe als ich bei der Fernschule fragte wie das funktioniert wenn ich bei der BW bin.
Ich will lediglich wissen ob ich den BFD in  Anspruch nehmen kann oder nicht ! Wenn das falsch verstanden wird, ist das nicht mein Problem. Tolles Forum !  >:(
Autor Flexscan
 - 19. November 2010, 01:03:25
Ja.

Warum stellst Du hier Fragen, die Du Dir selber beantwortest.
Autor Christian22
 - 19. November 2010, 00:57:17
Zitat von: StOPfr am 18. November 2010, 17:35:44
Von wem, wofür?   

Das steht in einer Broschüre von der Fernschule. Hier die Email von der Fernschule die ich bekommen habe als ich fragte wie das funktioniert !

Hallo Herr ...,

wenn Sie nur Soldat sind, bekommen Sie 10 % Nachlass. Bei einer Förderung durch
den BFD erhalten Sie dann 15 %.
Bitte schicken Sie einen Nachweis (Kopie der Einberufung oder Kopie des
Truppenausweises oder des Bewilligungsbescheides des BFD).

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Noch Fragen ?

Mfg Christian
Autor wolverine
 - 18. November 2010, 17:49:20
Wenn ich das richtig verstehe bewilligt der Ausbildungsträger den Rabatt wenn der BFD die Ausbildung übernimmt. Dann zahlt der Auszubildende auch gar nichts (weil den Rest ja der BFD übernimmt). Aber das das nur für Soldaten geht und erst nach Bewilligung der Maßnahme sollte eigentlich klar sein?! Sonst würden sich bestimmt im Vorfeld einige sehr an der Bundeswehr Interessierte mit Unterstützung des BFD qualifizieren und nach Abschluss der Ausbildung und vor Wehrdienstbeginn plötzlich einen Interessenwandel oder Gewissenskonflikt verspüren...
Autor StOPfr
 - 18. November 2010, 17:35:44
Zitat von: Christian22 am 18. November 2010, 14:16:12
Jetzt habe ich gelesen das ich, wenn ich bei der BW bin, für mein Abitur 10% Rabatt bekommen kann und durch Bewilligung des BFD 15% Rabatt.
Von wem, wofür?
Der BFD ist - vereinfacht ausgedrückt - ein Qualifizierungsangebot für Soldaten zum Ende ihrer Dienstzeit. Das Angebot kann man nicht vorher in Anspruch nehmen. 
Autor Christian22
 - 18. November 2010, 14:16:12
Hallo !!!

Ich habe letzten Monat angefangen Abitur über eine Fernschule zu machen. Am 03.01.2011 beginnt mein vierjähriger Dienst bei der BW.
Jetzt habe ich gelesen das ich, wenn ich bei der BW bin, für mein Abitur 10% Rabatt bekommen kann und durch Bewilligung des BFD 15% Rabatt. Wie funktioniert das mit dem BFD ? Kann ich das erst wenn ich dort bin beantragen oder geht das jetzt schon ?
Danke im voraus !!!

Mfg Christian