ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Dues am 19. November 2010, 08:28:07
Man sollte also vorsichtig sein, was man hier Behauptet. Solch ein Schuss kann auch nach hinten los gehen.
Zitat von: BUND-aner am 18. November 2010, 17:26:07ZitatWas hat das Kreiswehrersatzamt mit Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zu tun?Wenn man zur Musterung im KWEA antritt, dann steckt man oftmals noch nicht in der Materie drin und stellt schon mal Fragen, die man gern beantwortet hätte an der falschen Stelle, in dem Glauben, die Leute dort wüssten schon irgendwie Bescheid.
Grüße