Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor der_stuffz
 - 24. November 2010, 16:21:35
Würde mich nicht wundern, wenn es denn beim einmaligen Erlebnis bleibt. ;D
Autor RekrKp8
 - 21. November 2010, 18:09:16
ich werde es nie kapieren.

nen einmaliges erlebnis. ???
Autor DrHossa
 - 21. November 2010, 16:46:09
Dann bedanke ich mich mal und werd mich wohl leider krank melden müssen, außer mir geht es bis dato wieder gut, was ich mal hoffe, ist schließlich nen einmaliges erlebnis son Biwak :)
Autor RekrKp8
 - 21. November 2010, 16:42:22
Wichtig ist jedenfalls, dass Sie sich krank melden, wenn Sie krank sind. Und nein, das "Nichtbestehen der AGA" bedeutet nicht zwangsläufig, dass man die AGA wiederholen muss. Wie und wann welche Ausbildung stattfindet, fragen Sie am besten Ihren Gruppenführer. Das ist in jeder AGA-Einheit unterschiedlich und zumeist auch in der gleichen Einheit in jedem Quartal unterschiedlich.
Autor DrHossa
 - 21. November 2010, 16:33:16
Zitat von: BulleMölders am 21. November 2010, 16:12:51
Da gibt es nur eins, Krankmelden, denn du bist zur Gesunderhaltung verpflichtet. Wenn du das nicht machst und deine Krankheit sich dadurch nachweislich verschlimmert, dann kann man dir das als Dienstvergehen auslegen.

Richtig, deshalb "möchte" ich mich auch eigentlich gern Krank melden.

Zitat von: =TRG= am 21. November 2010, 16:21:49
Das ist so nicht richtig. Die ATN haben Sie in der Tasche, wenn der Einheitsführer das Lehrgangszeugnis unterschrieben hat. Das wird er tun, wenn er neben denen von Ihnen genannten Punkten auch Ihre erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung bestätigen kann. Wenn Sie die nicht haben, ist das insofern kein Problem, wenn Sie neben ALLEN von Ihnen genannten Punkten auch an der Basisausbildung EAKK teilgenommen haben und insgesamt den Eindruck erweckt haben, die Prüfungsaufgaben in der Rekrutenbesichtigung erfolgreich absolvieren zu können. (Quelle: AnTrA Nr. 1)

Aber da Sie ja ein harter Kerl zu sein scheinen, gehe ich davon aus, dass dies der Fall ist. Zudem gilt, wenn Sie die ATN nicht bekommen, dass Sie nicht zwnagsläufig die AGA wiederholen müssen.

Auch wieder richtig. Ich meinte mit der Aussage nur, dass mir theoretisch nichts im weg stehen sollte das mir die ATN anerkannt wird. Die EAKK Ausbildung hat bislang noch nicht stattgefunden und das Datum wann diese stattfinden wird ist auch noch nicht bekannt. Ist es möglich dass diese während des Üblager II durchgeführt wird? Weil wenn dies der fall sein sollte, heisst das für mich Zähne zusammenbeissen und durch da... Habe einfach Angst die AGA wiederholen zu müssen, denn prinzipiell ist ein nicht bestehen der AGA ja nicht immer gleichgesetzt mit einem wiederholen der AGA oder bin ich da falsch informiert?
Autor RekrKp8
 - 21. November 2010, 16:21:49
Zitat von: DrHossa am 21. November 2010, 15:21:48
Ich habe mich allerdings nie Neukrank gemeldet. Das heisst ich habe bislang an allen Teilen der AGA erfolgreich teilgenommen.
Schießübungen, Biwak I (Üblager), SanAusbildung, WachAusbildung. Das heisst die zuerkennung der ATN habe ich in der Tasche.

Das ist so nicht richtig. Die ATN haben Sie in der Tasche, wenn der Einheitsführer das Lehrgangszeugnis unterschrieben hat. Das wird er tun, wenn er neben denen von Ihnen genannten Punkten auch Ihre erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung bestätigen kann. Wenn Sie die nicht haben, ist das insofern kein Problem, wenn Sie neben ALLEN von Ihnen genannten Punkten auch an der Basisausbildung EAKK teilgenommen haben und insgesamt den Eindruck erweckt haben, die Prüfungsaufgaben in der Rekrutenbesichtigung erfolgreich absolvieren zu können. (Quelle: AnTrA Nr. 1)

Aber da Sie ja ein harter Kerl zu sein scheinen, gehe ich davon aus, dass dies der Fall ist. Zudem gilt, wenn Sie die ATN nicht bekommen, dass Sie nicht zwnagsläufig die AGA wiederholen müssen.
Autor BulleMölders
 - 21. November 2010, 16:12:51
Da gibt es nur eins, Krankmelden, denn du bist zur Gesunderhaltung verpflichtet. Wenn du das nicht machst und deine Krankheit sich dadurch nachweislich verschlimmert, dann kann man dir das als Dienstvergehen auslegen.
Autor DrHossa
 - 21. November 2010, 15:21:48
Ja, die allseits beliebte Frage zur Rekrutenbesichtigung.
Ich habe schon viel im Internet gesucht und auch viele Themen diesbezüglich gefunden.

Nun zu meinem Problem.
Ich habe seit einiger Zeit Halsschmerzen die von Tag zu Tag stärker und mal schwächer sind. Die Mandeln sind auch riesig, rot und geschwollen.
Als ich dies das letzte mal noch im zivilen leben hatte sagte mein Arzt dass wenn ich nochmal eine Mandelentzündung haben sollte mir diese entfernt werden müssten.

Ich habe mich allerdings nie Neukrank gemeldet. Das heisst ich habe bislang an allen Teilen der AGA erfolgreich teilgenommen.
Schießübungen, Biwak I (Üblager), SanAusbildung, WachAusbildung. Das heisst die zuerkennung der ATN habe ich in der Tasche.

Nächste Woche steht das Gelöbnis vor der Tür dieses kann ich wieder mit meinen Halsschmerzen überstehen.
Die darauf folgende Woche das Biwak II (Üblager) hierbei soll Parallel die Rekrutenbesichtigung stattfinden. Bin schon seit letzter Woche am überlegen wie sich das auf meine Gesundheit auswirken wird, da die Temperaturen nicht gerade Gesundheitsfördernd für meine Mandeln sein werden.

Daher die Frage sollte ich mich Neukrank melden und riskieren dass ich nicht am Üblager II und somit an der Rekrutenbesichtigung teilnehmen kann? Ich mache GWDL und meine vermutliche verwendung danach ist im Stab für 3 Monate. Ich will auf keinenfall die AGA wiederholen, deshalb weiss ich nicht was ich machen soll...

Wäre dankbar für euren Rat. Bis dahin wünsch ich allen Kameraden viel soldatenglück ;)