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Autor KlausP
 - 23. November 2010, 11:24:00
Nein, weil bei standortfremden Neukrankmeldungen ein neuer Krankenmeldeschein angelegt wird. Die G-Akte liegt ja dort auch nicht vor. Und im Krankenmeldeschein steht ja nur die durch den TrArzt empfohlene Einschränkung der Dienstfähigkeit und nichts für einen anderen behandelnden Arzt.
Autor Obinator
 - 23. November 2010, 10:33:40
ersma Moin

Wurde heute KZH geschrieben bis Do. und soll mich dann bei einem truppenarzt in meiner nähe erneut untersuchen lassen..

SO ich Blödkopp hab jetz aber den krankmeldeschein in meiner Kaserne vergessen.

Kann ich dadurch ein Problem bekommen wenn ich zu einer fremden Kaserne zum Arzt muss?