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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: rogal am 25. November 2010, 18:45:14Wer monatelang aus anderen als gesundheitlichen Gründen abwesend ist vom kommunalen Wahlbezirk oder Wahlkreis sollte sich und den Wählern ein solches Mandat gar nicht antun. Außerdem kann man auch zurücktreten wenn der Bezug zum Umfeld nicht mehr gegeben ist.
und was das mandat und die anwesenheit angeht: ich bin auch mitglied im gemeinderat und war während der aga nicht da.
Zitat1. Die Ausübung eines Kommunalmandats begründet keinen Anspruch auf Versetzung an eine heimatnahe Dienststelle.
2. Sprechen bedeutsame dienstliche Gründe für die Beibehaltung des bisherigen dienstlichen Einsatzortes, handelt der Dienstherr nicht ermessensfehlerhaft, wenn er die aufgrund des heimatfernen dienstlichen Einsatzes entstehenden Schwierigkeiten für die Ausübung eines Kommunalmandats als nicht hinreichend gewichtig erachtet, um einem Antrag auf heimatnahe Versetzung zu entsprechen.